Zwischen Schulbank und Webstuhl: Schulpflicht und Alltag in Haan um 1850

Nur wenig mehr als 200 Jahre ist es her, dass die Schulpflicht in Preußen eingeführt wurde. Mit der Allerhöchsten Kabinettsorder betreffend die Schulzucht vom 14. Mai 1825 setzte König Friedrich Wilhelm III. den Startpunkt für einen verbindlichen und kontrollierten Schulbesuch. Die Durchsetzung gestaltet sich allerdings trotz angedrohter Strafen zäh, denn Schulpflicht bedeutete keineswegs, dass Kinder von ihren übrigen Aufgaben entbunden waren. Feldarbeit während der Erntezeit, Mithilfe im Haushalt oder eigene Erwerbstätigkeiten zur Aufbesserung des kargen Familieneinkommens blieben für viele Familien unverzichtbar.

Rundschreiben der Königlichen Regierung betr. den Schulbesuch, 12.6.1827, aus Bestand 4KG 122, 139

Die Verantwortlichen in den Schulen, die häufig von den Kirchengemeinden getragen wurden, mussten daher den Schulbesuch ihrer Schüler und Schülerinnen, beziehungsweise deren Fernbleiben, dokumentieren. Auf Antrag der Eltern konnten sie für bestimmte Zeiträume freigestellt werden.

Wo jedoch zu jenen Besorgnissen kein Grund vorhanden ist, wo namentlich keine kleineren Kinder benutzt werden, da darf eine billige Rücksicht sowohl auf den Vortheil der Fabrikanten, als auch auf den Verdienst der Eltern und den Nutzen für die Kinder sich frühe an ausdauernde Thätigkeit zu gewöhnen, genommen werden.“ präzisierte Oberregierungsrat Bislinger in einem Rundschreiben der Königlichen Regierung vom 12. Juni 1827 die Kriterien für die Beurteilung einer Dispensation.

Im Bestand der Kirchengemeinde Haan hat sich nicht nur dieses Rundschreiben, sondern auch die Verzeichniße der in der Schule zu Haan nachgesuchten, amtlich beantragten und genehmigten Dispensationen vom gewöhnlichen Schulbesuche erhalten.

Schuldispensationen der Evangelischen Schule Unterhaan, aus Bestand 4KG 122 (Kgm. Haan), Nr. 144
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Verliebt in Halle

Nach der Darstellung des heiklen Spionagefalls, der auch als „Neuser-Gates“ bekannt wurde, widmet sich der folgende Artikel dem Disziplinarverfahren gegen den Geheimen Konsistorialrat a. D. Josephson.  Der aktuelle Fall beruft sich erneut auf die Akte Nr. 1791 aus dem Bestand 1OB 002 – Evangelisches Konsistorium der Rheinprovinz.

Am 28. August 1919 wurde die Ehe des Geheimen Konsistorialrat, Superintendenten und 1. Domprediger in Halle (Saale) Josephson mit seiner „beträchtlich“ jüngeren zweiten Frau Margarete geschieden. In einem ersten Gerichtsurteil vom 28. August 1919 wurde beiden Parteien eine Schuld an der Scheidung der Ehe gegeben. Das Evangelische Konsistorium der Provinz Sachsen richtete am 10. Juni 1920 ein Schreiben an das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz. In diesem Schreiben schildert das Evangelische Konsistorium Magdeburg die Gründe für die Scheidung des Ehepaares Josephsons. Demnach hätten die Ursachen für den Ehebruch ausschließlich an Frau Josephson (geb. Japing) gelegen. Die besagte Dame hätte ein „Verhältnis“ mit einem Freund der Familie unterhalten. Es handele sich um den in Halle ansässigen Pfarramtskandidaten Schmidt. Frau Josephson soll hierbei das unterhaltene „Verhältnis“ gestanden haben, wobei allerdings darauf plädiert wurde, dass nicht das „Geringste“ vorgekommen sei. Folglich sah Herr Josephson die Eheverhältnisse als überaus zerrüttet an, sodass lediglich eine Scheidung als Lösung gesehen werden konnte. Dennoch sei Josephson, zum Erstaunen des Evangelischen Konsistoriums Magdeburgs, trotz der „Untreue“ seiner Ehegattin weiterhin in einer „freundschaftlichen“ Beziehung zu Schmidt und seiner Gattin verblieben, obwohl Schmidt Frau Josephson, die nun geschieden war, geehelicht habe.

Dementsprechend sah das Konsistorium in Magdeburg das Urteil vom 28. August als Fehlurteil an und sieht das Scheitern der Ehe als alleinige Schuld der Familie Schmidt. Josephson sei ausschließlich auf seinen Wunsch hin aus seinem Amt ausgeschieden. Mit Hinsicht auf den Pfarramtskandidaten Schmidt, der vor dem Eintritt in das geistliche Amt stehe, wurde dieser Bericht „pflichtgemäß“ an das Evangelische Konsistorium übermittelt.     

1OB 002 – Evangelisches Konsistorium der Rheinprovinz

„Kulturkampf am Deutschen Eck“ – Der Koblenzer Schulstreit 1966

Undatierte Karikatur zum Schulstreit; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 050B, Nr. 342

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der evangelischen Volksschule Koblenz-Horchheim erwartete am 21. März 1966 eine böse Überraschung: Bei einer Versammlung auf Einladung des Stadtschulamts im frisch renovierten Schulgebäude wurden den Erziehungsberechtigten nicht – wie erwartet – die schönen neuen Räumlichkeiten präsentiert, vielmehr eröffnete man den Anwesenden, dass nach der Renovierung, Erweiterung und Modernisierung des Schulgebäudes, das Größtenteils von der katholischen Volkschule genutzt wurde, der evangelische Teil aufgelöst werden solle. Die Schüler der zweiklassigen evangelischen Zwergschule Horchheim sollten in die achtklassige evangelische Volksschule auf der Pfaffendorfer Höhe eingeschult werden. Was als „organisatorische Verbesserung der Schulverhältnisse“ gedacht war, sorgte für Aufruhr. In einer Zeit, als Elterntaxis noch unbekannt waren, hätte der Wechsel für die evangelischen Kinder künftig zu Fuß einen Schulweg von jeweils über eine Stunde bedeutet, noch dazu mit Überquerung der stark befahrenen B 42. Die in Aussicht gestellte Bereitstellung von Schulbussen konnte die empörten Eltern nicht beruhigen: „Auch dann“, so ein Rundschreiben nach der Versammlung, „sind nicht alle Gefahren gebannt: z.B. ein Kind wird während der Schulzeit unwohl. Wie kommt es schnell nach Hause? Unterrichtsschluß ist unterschiedlich. Es gibt Lehrerkonferenzen u.a.m. Die Kinder sind dann gezwungen, zu Fuß nach Hause zu gehen oder bis zum Eintreffen des Omnibusses zu warten und sind ohne Aufsicht. […] Oder die Kinder verpassen den Omnibus bei der Hinbringung oder Rückfahrt!!! […] Zusammengefaßt darf man wohl sagen, daß die geplante Regelung für die Eltern und insbesondere die Kinder unzumutbar ist.“

Komplizierte Schulsituation auf der linken Moselseite (Zeitungsausschnitt v. 20.10.1966); aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 050B, Nr. 342

Hintergrund der Maßnahme war eine umfassende Neuorganisation des Koblenzer Schulwesens. Wie in Horchheim gab es überall auf Stadtgebiet durch die strikte konfessionelle Trennung der Volksschulen zahlreiche Kleinstschulen mit nur ein oder zwei Klassen für mehrere Jahrgänge. Diese sollten aufgelöst und deren Schüler zentral in voll ausgebauten Konfessionsschulen unterrichtet werden. Betroffen waren neben den rechtsrheinisch gelegenen Stadteilen Horchheim und Pfaffendorf besonders links der Mosel angesiedelte Schulen in Metternich, Lützel, Neuendorf und Wallersheim.

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Karneval- und Fastnachtsbräuche: Britzen, Vuujagen, Heringschlaare und Scheibenschlagen

Karnevalssitzung im Rheinland, Fotograf: Hans Lachmann, Datum: ca. 1979, Signatur: AEKR 8SL 046 (Bildarchiv), BRD_1979_2034. CC BY-SA 4.0/Hans Lachmann

Das närrische Treiben ist in vollem Gange und die fünfte Jahreszeit steuert mit Rosenmontag auf seinen Höhepunkt zu. Wie es sich gehört, werden Karnevalssitzungen abgehalten und Büttenreden geschwungen. Man kostümiert sich farbenfroh, man singt, man schunkelt und wappnet sich bei Wind und Wetter für die zahlreichen Straßenumzüge – so ist es nun mal Brauch. Doch auch Bräuche unterliegen dem Wandel. Während sich einige tatsächlich bis in unsere Gegenwart gehalten haben, sind andere hingegen bereits in Vergessenheit geraten.

Das Wort „Karneval“ ist dem italienischen „carnevale“ entlehnt und bedeutet so viel wie „Fleischwegnahme“. Damit war ursprünglich der letzte Tag vor der Fastenzeit umrissen, die mit Aschermittwoch beginnt und mit dem Karsamstag endet. Seit dem 13. Jahrhundert beschränken sich die Feierlichkeiten jedoch längst nicht mehr auf diesen einen Tag, an dem die normale gesellschaftliche Ordnung tüchtig auf den Kopf gestellt wird – oft zum Unmut des klerikalen Standes. Das bunte Treiben beginnt an Altweiberdonnerstag und zieht sich bis zum Veilchendienstag hin. Seit dem 19. Jahrhundert wird die fünfte Jahreszeit zudem bereits am 11. November eingeläutet. In Düsseldorf wird dies beispielsweise an der Symbolfigur des Hoppeditz verdeutlicht, der am 11.11. um 11:11 Uhr erwacht und den Startschuss für die närrische Saison in der Landeshauptstadt gibt.

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Die Fotolinse als Brennglas der Erinnerung

Karneval und Alkohol gehören für viele traditionell zusammen. Der Bildjournalist Hans Lachmann lenkt mit seinen Fotografien die Aufmerksamkeit auf diesen Umstand. Die Aufnahmen zeigen, wie schmal der Grat zwischen fröhlichem Beisammensein und sozialer Ausgrenzung ist. Neben ausgelassenen Festveranstaltungen sind auch alkoholfreie Karnevalsfeiern und sogenannte Heilstätten für Suchtkranke, die nicht selten in kirchlicher Trägerschaft waren, beliebte Fotomotive des Fotografen.

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Vorbereitungen für die Woche der Archive fast abgeschlossen

Die Vorbereitungen für die Woche der Archive in Düsseldorf vom 8. bis 14. März 2026 gehen in die letzte Phase. Sie können sich schon auf das Programm freuen, welches heute erschienen ist.

Zur Einstimmung darauf können hier noch einmal tolle Projekte aus den vergangenen Jahren bestaunt werden.

Hergehört! Kurze Audiogramme der Teilnehmenden Archive:

https://tdad.hypotheses.org/hergehoert

Hergehört!
Audiogramme  – Berichte aus Düsseldorfer Archiven
https://tdad.hypotheses.org/hergehoert abgerufen am 30.01.2026

Hörspiel: Akten erzählen aus ihrem Leben

https://www.nrwision.de/mediathek/akten-erzaehlen-aus-ihrem-leben-hoerspiel-zum-tag-der-archive-2024-240131/

Akten erzählen aus ihrem Leben – Hörspiel zum Tag der Archive 2024,
https://www.nrwision.de/mediathek/akten-erzaehlen-aus-ihrem-leben-hoerspiel-zum-tag-der-archive-2024-240131/ abgerufen am 30.01.2026

Neue Online-Findbücher: Kirchengemeinden Langenlonsheim, Mandel und Meckenbach

Drei weitere Findbücher von Beständen der Evangelischen Archivstelle Boppard wurden kürzlich retrokonvertiert und sind ab sofort online verfügbar:

Das einst umfangreiche Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Langenlonsheim wurde durch eine unsachgemäße Ordnung in den 1920er und 1930er Jahren sowie Kriegsverluste des Jahres 1945 erheblich dezimiert. Der Schwerpunkt des Bestandes liegt im 19. und 20. Jahrhundert. Lediglich zwei Amtsbücher – das Langenlonsheimer Almosengefälle von 1746 und ein „Kopiar hoher Regierung, Kirchenrätlichen und Ehegerichts-Befehlen“ mit einer Laufzeit von 1751-1786 – reichen bis in das 18. Jahrhundert zurück. Als eigenständiger Teilbestand ist das Archiv des Kirner Zweigvereins der Gustav-Adolf-Stiftung in das Findbuch integriert. Es umfasst Satzungen, Sitzungs- und Jahresberichte, Korrespondenzen, Unterstützungsanträge, Mitgliederwerbung sowie Kassen- und Briefbücher mit Laufzeiten von Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die 1940er Jahre.

Liegenschaftsatlas der Ev. Kirchengemeinde Langenlonsheim (1857); aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 069B, Nr. 16
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