„Bei Ausuebung meines Amtes an hießiger Gemeinde, vor beiläufig anderthalb Jahren, fand ich unter andrem ein Paar vor, das in ehebrecherischer Verbindung lebte. Maria Christine Dörner, verehelichte Schmalt, 36 Jahre alt, lebte von ihrem Ehemann getrennt, und in unerlaubter Verbindung mit Wilhelm Vogelsang in der Gemeinde Mettmann, gleichfalls 36jährigen Alters. Auf dem Wege liebreicher und ernster Ermahnung sorgte ich sie zur freiwilligen Trennung zu bewegen, und eindringliches Zureden vermochte sie nach einiger Zeit zu diesem Entschlusse, so daß die Frau Schmalt auf Mai 1825 in Hilden eine Wohnung miethete, der Vogelsang aber hier zurückbleiben wollte“ (s.o. 1 OB 020 Nr. 782, S. 1).
Mit diesen Zeilen beginnt der kummervolle Bericht des Pfarrers Karl Keller (1798-1872) an die Königliche hochlöbliche Regierung zu Düsseldorf vom 8 Juni 1826. Keller trat 1825 seine erste Pfarrstelle in Erkrath an und sah sich zugleich mit einem frivolen Problem konfrontiert, dem Ehebruch. Zweifellos hatte sich der Pfarrer der „Gefallenen“ anzunehmen. Um jegliche Art der Wiedervereinigung zu verhüten, mussten beide getrennt werden. Zunächst schien sein Bemühen erfolgreich. Doch der Umzug der Frau Schmalt nach Hilden scheiterte unglücklicherweise am Benrather Bürgermeister, sodass sie weiterhin in der Nähe verblieb. Zum Entsetzen des Pfarrers wohnte sie nach einem Jahr sogar im selben Haus wie Wolfgang Vogelsang.
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