Der Bestand „Freidenker“ hat eine Laufzeit von 1927-1935 und umfasst, Vordrucke, Flugblätter, Zeitungsauschnitte, Lieder, Vorträge, Sammlungen von Zeitungen usw. (siehe Bilder).
Heute bezeichnet man als Freidenker im weiteren Sinne Personen, die für eine politisch und sozial selbstverantwortliche Lebensgestaltung eintreten, nicht an eine höhere Macht glauben und religiöse Dogmen ablehnen. Sie verstehen sich als Atheisten, Agnostiker bzw. Skeptiker und treten für einen säkularen Humanismus ein. Im engeren Sinne bezeichnet der Begriff Anhänger der Freidenkerbewegung, insbesondere Mitglieder von Freidenkerverbänden. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vollzog sich unter dem Einfluss des naturwissenschaftlichen Weltbildes, der Religionskritik und des dialektischen Materialismus eine deutliche Akzentverlagerung von der religionsphilosophischen zur religionspolitischen Freidenkerbewegung. Der Streit der Freidenker mit der Kirche betraf in den Einzelfragen die radikale Forderung der Trennung von Kirche und Staat, darunter auch im Zusammenhang mit der Forderung der Feuerbestattung die Kontroverse um die Unsterblichkeit der Seele oder Auferstehung des Leibes. Bereits am 28. März 1931 schränkte die „Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ die Wirkungsmöglichkeiten des kommunistischen Freidenkertums in Deutschland stark ein. Eine weitere Verordnung vom 3. Mai 1932 verbot die kommunistischen Verbände mit dem Vorwurf der „Gottlosenpropaganda“; sie betraf ca. 150.000 Mitglieder. Unter der Diktatur des Nationalsozialismus wurden die bürgerlichen deutschen Freidenkerverbände, die 1932 etwa 540.000 Mitglieder zählten, durch gewaltsame SA-Aktionen aufgelöst, die Vermögenswerte der Feuerbestattungs-Kassen in die Neue Deutsche Bestattungskasse überführt; ferner wurde im März 1936 durch den Volksgerichtshof der Deutsche Freidenkerbund (DFV) zu einer hochverräterischen Organisation erklärt und verboten.
Link zum Findbuch: https://archiv.ekir.de/inhalt/8sl-117b-freidenker/