Schadensersatz für zwei Pistolen

Die Grundsteinlegung ihrer neuen Kirche in der Bolkerstraße am 13. März 1683 erfüllte die bedrängte Reformierte Gemeinde in Düsseldorf mit neuer Hoffnung. Finanziert durch zahlreiche Spenden u. a. aus Genf, Danzig und den Niederlanden machte der Bau der Neanderkirche (so ihr Name seit 1917) rasch Fortschritte und bereits Ende 1684 fanden in ihr die ersten Gottesdienste statt.

Die Abbrucharbeiten am alten Predigerhaus führten aber zu einem Kollateralschaden, der die Gemeinde noch lange beschäftigen sollte. Johann Mostart, Reiter der herzoglichen Leibgarde, hatte nämlich „bei der Reformierten Kirchen sein Quartier“. Im angrenzenden Stall hatte er seine Ausstattung eingelagert, zu der auch zwei Pistolen zählten. Als diese nicht mehr auffindbar waren, verklagte er die Reformierte Gemeinde auf Schadensersatz. Wie immer bei Rechtssachen zieht sich die Angelegenheit hin und produziert viel Papier. Im Juli 1685 muss ihm die Gemeinde schließlich drei Reichstaler und fünf Schilling als Entschädigung zahlen. Ein Mehrfaches dieser Summe betrugen die weiteren Auslagen für Gerichts- und Schreiberkosten, die Mostart gleichfalls in Rechnung stellen durfte.

Radschlosspistole anno 1580.

Der vergleichsweise bescheidene Wertansatz für die Pistolen spricht dafür, dass es sich bei den Waffen wahrscheinlich noch um ältere Radschlosspistolen handelte, wie sie vor allem bei der Kavallerie bis ins späte 17. Jahrhundert beliebt waren. Verbreitet waren auch bereits die moderneren Steinschlosspistolen, bei denen eine Offiziersausführung aber um die 18 Reichstaler kostete.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert