Seinen künstlerischen Neigungen freien Lauf ließ der unbekannte Verfasser einer Handschrift mit dem Titel „Christliches Spruch=büchlein vor die Jugent zu lernen welche sollen confirmirt werden geschrieben worden“, die Anfang Juni 1756 in Rhaunen zu Papier gebracht wurde. Er verzierte Titelseite und Kapitelüberschriften üppig mit Schnörkeln, Herzen und phantasievollen Blumenmotiven und schmückte auch einzelne Textpassagen liebevoll mit Blumen- und Blattranken.
Anders als Titel und Aufmachung womöglich glauben lassen, enthält das „Spruchbüchlein“ aber keineswegs Erbauliches für Zwischendurch. Ein Spruchbuch ist vielmehr eine Zusammenstellung von Bibelversen für den Religionsunterricht. Die Handschrift aus Rhaunen folgt dabei dem Kathechismus Martin Luthers und handelt auf mehr als 100 Seiten im typischen Frage-Antwort-Stil von den Zehn Geboten („Von dem gesetz“), den Hauptartikeln des Glaubens, dem Vaterunser, „von den heiligen sakramenten und der heiligen tauf“ und „vom hochheiligen abendmahl des herrn“. Viel Unterrichtsstoff also für damalige Konfirmanden.
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