Ende der Woche ist es wieder soweit und die „fünfte Jahreszeit“ findet auch hier bei uns in Düsseldorf ihren Höhepunkt mit Altweiber und Rosenmontag. Wer im Rheinland schon einmal dabei war, der weiß gewiss, wie ausgelassen der rheinische Karneval zelebriert wird.
Ein dabei immer wieder in den Fokus rückender Kritikpunkt ist der Schutz der Jugend.
Im Jahre 1954 rief das Hilfswerk der Evangelischen Kirche im Rheinland eine Aktion „Jugendschutz bei Karneval“ mit dem Ziel „die Auswüchse bei karnevalistischen Veranstaltungen mit ihren weitreichenden Gefährdungen der Jugendlichen und zahlreichen Kindern zu beseitigen“ ins Leben. Die Forderungen gingen dabei sogar soweit, dass man eine „Erneuerung des Karnevals“ anstrebte, um die Gefährdung der Jugendlichen einzudämmen.
In einem Rundbrief der Aktion Jugendschutz der Hauptarbeitsstelle Hamm vom Januar 1954 wurden vor allem die Klagen aufgeführt, dass viele Jugendliche karnevalistische Veranstaltungen besuchten, die für sie ungeeignet waren. Darüber hinaus wurden Jugendschutzbestimmungen massiv missachtet, indem sich „hemmungslos gehen gelassen und betrunken“ wurde. Weiterhin kritisierte man einen Teil der Eltern, die ihre Funktion als Erziehungsberechtigte vernachlässigten oder ihre Kinder sogar zu Besuchen von Veranstaltungen mitnahmen.