Diakonisches Hilfswerk: Jugendschutz beim Karneval der 1950er

Ende der Woche ist es wieder soweit und die „fünfte Jahreszeit“ findet auch hier bei uns in Düsseldorf ihren Höhepunkt mit Altweiber und Rosenmontag. Wer im Rheinland schon einmal dabei war, der weiß gewiss, wie ausgelassen der rheinische Karneval zelebriert wird.
Ein dabei immer wieder in den Fokus rückender Kritikpunkt ist der Schutz der Jugend.

Jugendschutz-Rundbrief, Informationen der Aktion Jugendschutz, 1954, aus Bestand: AEKR 5WV 052 (Diakonisches Werk – Hilfswerk, Geschäftsstelle Düsseldorf), Nr. 443

Im Jahre 1954 rief das Hilfswerk der Evangelischen Kirche im Rheinland eine Aktion „Jugendschutz bei Karneval“ mit dem Ziel „die Auswüchse bei karnevalistischen Veranstaltungen mit ihren weitreichenden Gefährdungen der Jugendlichen und zahlreichen Kindern zu beseitigen“ ins Leben. Die Forderungen gingen dabei sogar soweit, dass man eine „Erneuerung des Karnevals“ anstrebte, um die Gefährdung der Jugendlichen einzudämmen.
In einem Rundbrief der Aktion Jugendschutz der Hauptarbeitsstelle Hamm vom Januar 1954 wurden vor allem die Klagen aufgeführt, dass viele Jugendliche karnevalistische Veranstaltungen besuchten, die für sie ungeeignet waren. Darüber hinaus wurden Jugendschutzbestimmungen massiv missachtet, indem sich „hemmungslos gehen gelassen und betrunken“ wurde. Weiterhin kritisierte man einen Teil der Eltern, die ihre Funktion als Erziehungsberechtigte vernachlässigten oder ihre Kinder sogar zu Besuchen von Veranstaltungen mitnahmen.

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Der Zeitschriftenbeobachtungsdienst der Evangelischen Kirche im Rheinland: Kein Ruhmesblatt der Pressegeschichte

Der rasch expandierende Zeitschriftenmarkt der Fünfzigerjahre veranlasste die rheinische Kirchenleitung 1956 zur Gründung eines eigenen Zeitschriftenbeobachtungsdienstes. Argumentiert wurde mit dem Wächterdienst von Kirche, der ihrem Öffentlichkeitsauftrag entspringe. „In Sorge über den Tiefstand“ der Illustrierten und der Wochenendpresse sollten fortan ca. 30 ehrenamtliche Mitarbeitende die Zeitschriften regelmäßig bewerten. Die Beurteilungsergebnisse, die von „tragbar“ bis „für alle abzulehnen“ reichten, konnten von Pfarrern und kirchlichen Dienststellen bezogen werden.

Verkauf verschiedener Zeitungen am Kiosk, aus Bestand: 8SL 071 (Fotosammlung Lachmann), Schachtel Zeitungen;

Zum Geschäftsführer wurde Friedrich Wilhelm Nerlich (1902-1974) berufen. Dieser Personalentscheidung kann man zumindest die Originalität nicht absprechen, hatte doch der damalige Pastor Nerlich schon seit 1930 als rühriger Amtswalter z.b.V. (konkret: Blockwart) der NSDAP in Wetzlar gewirkt. Eine weitere Parteifunktion bildete die Leitung des Sozialamtes eines Unterbanns der HJ. Die Rechte des geistlichen Standes hatte er freilich 1935 verloren, als er wegen Sittlichkeitsdelikten gegenüber Jugendlichen zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden war. Weiterlesen