Einen Mokka, bitte…

Bei der Akte „1OB 017 I Nr. 2686 Beratungen und Gutachten des Landessynodalausschusses für sozialethische Fragen Bd. 1″ handelt es sich um den Schriftverkehr des Landeskirchenamtes mit dem Sozialethischen Ausschuß der Landeskirche. Also überwiegend mit dessen langjährigem Vorsitzenden, dem Velberter Fabrikanten Friedrich Karrenberg. Es geht nur wenig um inhaltliche Fragen, hauptsächlich um Formalia: Einladungen zu Sitzungen, Berufungen in den Ausschuß usw. Und natürlich um Tagungsabrechnungen.

Beratungen und Gutachten des Landessynodalausschusses f. sozialethische Fragen. Auslagen aus Bestand AEKR_1OB 017 (Landeskirchenamt – Sachakten), I, 2686

Am 30. Juni 1955 schrieb OKR Dr. Hans Ulrich der Pfarrvikarin bei der Kaiserswerther Diakonie Johanna Sommer den nebenstehend abgebildeten Brief. Das Rechnungsprüfungsamt hatte bemängelt, daß Frau Sommer 2,50 DM für einen Mokka erstattet bekommen wollte, den sie anläßlich ihrer Teilnahme am Bundesfrauentreffen des DGB getrunken hatte. Und Dr. Ulrich fügt die Ermahnung an, solches künftig zu unterlassen.

Nun waren die frühen rheinischen Vikarinnen ja eine besondere Gruppe, einerseits von der Landeskirche kleingehalten, sie durften längst nicht alles was Männer mit gleicher Ausbildung durften, andererseits hatten sie doch in wenigen Jahren einiges durchsetzen können. Sie ließen sich nun nicht mehr alles gefallen. Also wandte sich Frau Sommer an den Mann, in dessen Auftrag sie in Dortmund gewesen war: Friedrich Karrenberg. Karrenberg lebte für den Sozialethischen Ausschuß, wenn man die Akten durchsieht, stellt sich die Frage, wann er eigentlich Zeit für seine Firma und seine Familie hatte. Langeweile hatte er bestimmt nicht. Und nun muß er sich um einen Mokka für 2,50 DM kümmern. Er weiß, daß Frau Sommer gute Arbeit leistet, also setzt er sich für sie ein.

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April Challenge #Archive30 – Tag 19: Handwriting

Stellungnahme von OKR Erich Dalhoff – Neuordnung des Landesbeamtenrechts, 1954, Konzept und Reinschrift,  aus Bestand AEKR 1OB 017 (Landeskirchenamt Sachakten 1: Az. 11-13), 615

Es sind nicht nur die Schriften der frühen Neuzeit oder stenografische Mitschriften die Archivarinnen und Archivare bisweilen vor große Herausforderungen stellen. Auch die handschriftlichen Konzepte vieler Mitarbeitender des Landeskirchenamtes, wie sie sich zuhauf in den Sachakten der Jahre 1948 bis 1971 finden, sind äußerst mühsam zu entziffern.

Dalhoff, Erich, Dr., Konsistorialrat jur., Oberkirchenrat
Foto: Hans Lachmann; Bestand: AEKR 8SL 046 (Bildarchiv), 010_0080

Eine besonders harte Nuss ist dabei die Handschrift von Oberkirchenrat Dr. Erich Dalhoff. Er war von 1947 bis 1976 als Jurist im Landeskirchenamt tätig, seit 1962 hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung und ab 1971  juristischer Dirigent und maßgeblich an der Gesetzgebung der noch jungen rheinischen Landeskirche beteiligt.

Glücklicherweise sind den meisten Konzepten fertige Reinschriften von geübten Mitarbeitenden Dalhoffs beigefügt.

Seltene Zeitschrift zur Dienstgruppenseelsorge in den Sachakten des Landeskirchenamtes

Titelblätter der Zeitschrift der Betreuungsgemeinschaft e.V./ Interessengemeinschaft für die Deutschen Zivilen Arbeitsgruppen, 1949-1971; in: Bestand 1OB 017I, Nr. 368-375

In den Sachakten des Landeskirchenamtes zur Dienstgruppen-Seelsorge (1OB 017I, Nr. 368-375, Az. 11-7-5) bin ich auf mehrere Ausgaben einer Zeitschrift der Betreuungsgemeinschaft der Deutschen Dienstorganisationen e.V. gestoßen.Sie ermöglicht interessante Einblicke in ein bisher wenig bekanntes Feld seelsorgerlicher Arbeit.

Es ist nicht ganz einfach den vollständigen Erscheinungsverlauf der Zeitschrift nachzuvollziehen, da sie mehrfach den Namen gewechselt hat: von „GCLO-Echo“ zu „GSO-Echo“, „BG-Echo“ und schließlich nur noch „Das Echo“. Die Zeitschriftendatenbank (ZDB) listet nur wenige vereinzelte Ausgaben auf. Für die Anfangsjahre ist unser Archiv sogar der einzige Eintrag. Weiterlesen

Das Siegel der Landeskirche: Es hätte auch so aussehen können

„Die Siegel der Kirche sind ein Ausdruck ihrer kirchlichen Eigenständigkeit.“ notierte  Landeskirchenrat Dr. Karl-Werner Glaser als obersten allgemeinen Grundsatz in seinem Entwurf für die Siegelordnung.

Entwurf für ein Siegel der Evangelischen Kirche im Rheinland von Walter Sauer (Zeichnung, nicht realisiert), 1956;
in: Bestand 1OB 017I (Landeskirchenamt: Sachakten), Nr. 476

So überrascht es nicht, dass im Zuge der Neukonstituierung der rheinischen Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg auch das Siegel eine Aktualisierung erhalten sollte. Diese fiel allerdings nur zurückhaltend aus und setzte mehr auf Kontinuität als auf Erneuerung. Nämlich indem lediglich die Umschrift des bestehenden Siegels des Konsistoriums geändert wurde. Nicht mal eine behutsame Veränderung des Siegelbilds, wie sie Grafiker Walter Sauer vorschlug, die das „Johanniterkreuz in grafisch verbesserter Form zeigen“ sollte, war erwünscht. Seine Entwürfe dazu sind leider nicht erhalten. In Gebrauch ging das Siegel in der Form, die auch heute noch verwendet wird.

Im Jahr 1956 eröffnete Präses Heinrich Held – scheinbar unbeabsichtigt – die Diskussion noch einmal.  Weiterlesen

„Die Bahnverbindungen sind nicht günstig“. Die Landessynode tagte 1950 in Velbert unter schwierigen Bedingungen

Bis zum 11. Januar 2019  tagte in Bad Neuenahr die 71. ordentliche Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Plenarsitzungen fanden im Dorint Parkhotel statt, dort und in anderen Hotels waren die Mitglieder der Synode auch untergebracht. Die Anreise erfolgte im eigenen PKW oder mit dem im Takt verkehrenden Zug.

Unter ganz anderen Bedingungen kam die 2. ordentliche Tagung der Landessynode vom 12. bis 18. November 1950 in Velbert, südlich von Essen gelegen, zusammen. In dieser Stadt hatten auch die letzte Provinzialsynode 1946 und die erste Landessynde der EKiR 1948 stattgefunden. Tagungsort war – wie in den Vorjahren – der große Saal des Bürgerhauses. Dieses Gebäude aus dem Jahr 1910 hatte den Zweiten Weltkrieg ohne Schäden überstanden.

Quelle: Velbert Wiki (CC-BY), Das Bürgerhaus Velbert, früher auch „Bürger-Vereinshaus“ genannt, ist ein 1910 eröffnetes Gebäude in Velbert Mitte. Es steht unter Denkmalschutz.

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Schwindel an der Pfarrhaustür

Betrugswelle in den 50er Jahren

Im Oktober habe ich den spannenden „Fall K.“ hier vorgestellt. Die Wirren der Nachkriegszeit hatte der ungelernte Gelegenheitsarbeiter aus dem Memelgebiet genutzt, um sich in den Kirchen der jungen Bundesrepublik als Pfarrer auszugeben, in ihren Gemeinden zu predigen und Unterkunft und Versorgung in Anspruch zu nehmen.

Betrugswarnung im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 11/12, 1954, 20.8.1954

Dieser Fall ist sicherlich einer der dreisteren Versuche, die kirchliche Solidarität auszunutzen. Ein Einzelfall ist er indes nicht. Vier Aktenbände (Az. 11-8-7)  füllen die Meldungen und Warnungen, die kirchliche Verwaltungsstellen einander zukommen ließen, um vor Betrügern jeglicher Art zu warnen. Weiterlesen

Wie aus einem Gelegenheitsarbeiter ein Pfarrer wurde

Manche Akten, die einem bei der Arbeit in die Hände fallen, sind einfach spannend, als würde man ein Boulevard-Magazin lesen…

Urteil gegen Friedrich K. wegen Amtsanmaßung, 1950 (erste Seite); in: 1OB 017I, Nr.336, Az. 11-6-5, Bd. 1

So zum Beispiel die Akte 1OB 017I, Nr.336 aus dem Bestand der Sachakten des Landeskirchenamtes. Darin sind Präzendenzurteile gesammelt, die für die Wahrung kirchlicher Interessen in der staatlichen Gesetzgebung von Bedeutung waren. Eines dieser Urteile betrifft die Strafsache des ehemaligen Gelegenheitsarbeiters Friedrich K. vor dem Schöffengericht in Bad Kreuznach 1950. Er hatte sich während und nach dem Krieg als Pfarrer ausgegeben.

Insgesamt sieben eng beschriebene Seiten umfasst die Urteilsbegründung, die in der Einleitung auch den Werdegang K.s nachzeichnet, der seine Kindheit und Jugend in den ersten beiden Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts im damals noch deutschen Memelland verbrachte. Weiterlesen