Das Siegel der Landeskirche: Es hätte auch so aussehen können

„Die Siegel der Kirche sind ein Ausdruck ihrer kirchlichen Eigenständigkeit.“ notierte  Landeskirchenrat Dr. Karl-Werner Glaser als obersten allgemeinen Grundsatz in seinem Entwurf für die Siegelordnung.

Entwurf für ein Siegel der Evangelischen Kirche im Rheinland von Walter Sauer (Zeichnung, nicht realisiert), 1956;
in: Bestand 1OB 017I (Landeskirchenamt: Sachakten), Nr. 476

So überrascht es nicht, dass im Zuge der Neukonstituierung der rheinischen Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg auch das Siegel eine Aktualisierung erhalten sollte. Diese fiel allerdings nur zurückhaltend aus und setzte mehr auf Kontinuität als auf Erneuerung. Nämlich indem lediglich die Umschrift des bestehenden Siegels des Konsistoriums geändert wurde. Nicht mal eine behutsame Veränderung des Siegelbilds, wie sie Grafiker Walter Sauer vorschlug, die das „Johanniterkreuz in grafisch verbesserter Form zeigen“ sollte, war erwünscht. Seine Entwürfe dazu sind leider nicht erhalten. In Gebrauch ging das Siegel in der Form, die auch heute noch verwendet wird.

Im Jahr 1956 eröffnete Präses Heinrich Held – scheinbar unbeabsichtigt – die Diskussion noch einmal. 

Siegelprägung auf dem Umschlag der Weihnachtskarte des Präses 1955;
in: Bestand 1OB 017 (Landeskirchenamt: Sachakten), Nr. 476

Im Jahr 1955 zierte das geprägte Siegel der Generalsynode von 1610 den Umschlag seiner Weihnachtskarten. Er sah sich offensichtlich durchaus in der Tradition der Präsides der Generalsynode. Schon Anfang Januar 1956 erhielt er als Resonanz auf seine Karte eine begeisterte Zuschrift von Pfarrer Heinrich Müller aus Diersfordt, Leiter des Amtes für Rheinische Kirchengeschichte, der eine Reihe von Gründen aufführte, warum dieses Siegel in der Rheinischen Kirche eingeführt werden sollte „zur Freude und zum Segen der ganzen Rheinischen Kirche“. Durch die Übernahme dieses Siegels  würde „sehr eindrucksvoll der feste unerschütterliche Grund der Kirche dargestellt“.

Der Gedanke gefiel Held anscheinend. Noch auf diesem Brief wies er Archivrat Walter Schmidt, seit 1952 auch zuständig für das Siegelwesen, an, erneut Entwürfe des Grafiker Walter Sauer  zu bestellen, die auf dem Generalsynodensiegel basieren sollten. Leider wissen wir nicht, wie Held die Entwürfe gefallen haben oder ob er vorhatte die Einführung eines solchen Siegels voranzutreiben. Spätestens nach seinem Tod im September 1957 verlief die Sache jedenfalls im Sande.

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