Fünfzig Jahre Siegelordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland

Die Siegelordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland wird am 17. November 2016 fünfzig Jahre alt. Aus diesem Anlass folgt hier eine Chronologie der Entwicklung der Siegelordnung, aus der auch das interdisziplinäre „Netzwerk zur Erarbeitung der Siegelordnung“ bestehend aus Grafikern, Archivaren und Kirchenjuristen erkennbar wird. Ich versuche, die Akteure der Siegelordnung mit ihren Aufgaben zu benennen, soweit sie den Akten (1OB 017 – LKA Sachakten) zu entnehmen sind.

25. bis 26. Juni 1941
Oberkirchenrat Dr. Kandler, Dresden, hält auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Landeskirchlicher Archivare in Eisenach einen Vortrag über das kirchliche Siegelwesen, in dem er erläutert, warum kirchliche Siegel mehr als nur eine Formsache sind und deswegen in den Blick kirchlicher Archivare genommen werden sollten.

12. Juni 1943
Die Arbeitsgemeinschaft Landeskirchlicher Archivare entwickelte Grundsätze für das kirchliche Siegelwesen, die im Gesetzblatt der DEK vom 12. Juni 1943, S. 42 ff. veröffentlicht werden. Dort ist auch eine „Dienstanweisung für kirchliche Archivpfleger“ abgedruckt, in dem Kirchensiegel ausdrücklich als kirchliche Archivalie genannt wird, die Beachtung bei Archivpflegern finden soll.

Februar 1946
Die Leitung der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz beschließt, eine Abteilung für Kirchensiegel beim Liturgischen Amt zu schaffen. Die Leitung soll Pfarrer Dr. Reindell von der Kirchengemeinde Linz übernehmen. Deren Aufgabe soll die Begutachtung neuer Siegelentwürfe sein bzw. die Vermittlung von kompetenten Grafikern, siehe Akte Siegel der Kirchengemeinden Band 1 1947-1960  Az 11-10-6

Januar 1948
Dr. Rößler informiert Dr. Reindell verspätet, dass er das Siegelamt übernehmen soll:  „Leider wurden Sie von der Neuordnung des Siegelamtes im Jahre 1946 nicht in Kenntnis gesetzt.“

Dr. Oedinger vom Staatsarchiv in Düsseldorf weist in einem Schreiben an Dr. Glaser von der Evangelischen Kirche im Rheinland darauf hin, dass für das Land Nordrhein-Westfalen noch keine allgemeine Ordnung für die Führung von Amtssiegeln vorliegt.

Dezember 1948
Der Aufsatz von Kirchenrat Dr. Jauernig von der Landeskirche Thüringen „Zur Neugestaltung des Siegelwesens in der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen“ erscheint im Kirchlichen Amtsblatt Thüringen, 1949, Seite 2.

März 1949
Der Grafiker Walter Sauer aus Düsseldorf hat mehrere Entwürfe für das Siegel der Evangelischen Kirche im Rheinland gefertigt. In einem Schreiben vom 21. März 1949 an Dr. Glaser erklärt er, warum die Landeskirche auch diese Entwürfe bezahlen soll. Präses D. Dr. Joachim Beckmann weist an, die Rechnung von Walter Sauer voll zu bezahlen.

April 1950
Dr. Rößler verfasst ein Rundschreiben an die Kirchengemeinden über die Neuanfertigung oder Erneuerung von Kirchensiegeln, in dem erläutert wird, wie der organisatorische Ablauf sein soll. Dieses Rundschreiben bzw. Verfügung wird im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland 4/1950, Seite 34 veröffentlicht: „Nr. 3705 Az.: 11-10-6 Düsseldorf, den 6. April 1950. Bei der Neuanfertigung oder Erneuerung von Kirchensiegeln wollen die Kirchengemeinden, bevor sie die Anfertigung des Siegels einem Graphiker in Auftrag geben, ihre Wünsche über die Ausgestaltung des Siegels unter Beifügung eines Siegelabdruckes des alten Siegels dem Landeskirchlichen Siegelamt in Linz zur Kenntnis bringen. Das Siegelamt macht eine Rohzeichnung des neuen Siegels. Auf Grund dieser Rohzeichnung fertigt ein Graphiker den endgültigen Siegelentwurf an. Das Siegelamt benennt auf Wunsch einen Graphiker, an welchen die Kirchengemeinde sich wenden kann. Es ist ein Metallsiegel zu fertigen, das als Vorlage für den Gummistempel dient. Die Siegelbeschreibung, die Inhalt eines Presbyteriumsbeschlusses sein soll, ist dem Landeskirchenamt mit 1 Abdrucke des Siegels zur Genehmigung vorzulegen. Nach der kircihenaufsichtlichen Genehmigung ist je ein Siegelabdruck mit Siegelbeschreibung an das Siegelamt z. Hd. von Herrn Pfarrer Dr. Reindell in Linz und an das Kirchenarchiv z. Hd. von Herrn Pfarrer Lic. [Albert] Rosenkranz in Bonn, Kurfürstenstraße 31 zu senden. Das Landeskirchenamt.“,  siehe Akte: Siegel der Kirchengemeinden,  Bd. 1 Az. 11-10-6, Bd. 1 1947-1960, Reg. Nr. 01-1

8. Juni 1950
Dr. Lampe hält auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Landeskirchlicher Archivare in Treysa ein Referat über das kirchliche Siegelwesen. Es wird kritisch angemerkt, dass Kirchenarchivare sich bisher primär um eine inhaltliche Aufarbeitung der Kirchengeschichte bemühen und die Kirchensiegel als Formsache und deswegen sekundär betrachten. Diese Sichtweise wird nun korrigiert. Es wird nach Vorschriften der Landeskirchen für das Siegelwesen gefragt. Zugleich wird betont, dass kirchliche Fachstellen bzw. Siegelämter die Begutachtung von neuen Kirchensiegeln übernehmen sollen. Archivrat Walter Schmidt berichtet über das rheinische Siegelwesen. Dr. Lampe vom Archivamt der EKD bittet um Muster von Siegelordnungen.

September 1950
Der Heraldiker Wolfgang Pagenstecher schickt 27 Klischeeabdrücke von Siegeln an Dr. Glaser. Wolfgang Pagenstecher bittet darum, ihn bei den Siegelentwürfen der Kirchengemeinden zu beteiligen.

16. Oktober 1950
Der juristische Dezernent Oberkirchenrat Hans Ulrich informiert Dr. Reindell über den Wunsch von Wolfgang Pagenstecher und bittet darum, Wolfgang Pagenstecher an den Siegelentwürfen zu beteiligen. Hans Ullrich schreibt in einem Brief an Pfarrer Dr. Reindell: „Wolfgang Pagenstecher ist besonders geeignet, für unsere Kirchengemeinden bei Bedarf Siegel zu entwerfen. Wir bitten, ihn daher bei Siegelentwürfen zu beteiligen.“

Januar 1952
Dr. Reindell vom Siegelamt der Evangelischen Kirche im Rheinland, Linz, veröffentlicht einen ersten Entwurf der Siegelordnung, siehe Akte Siegel der Kirchengemeinden, Band 1 1947-1960  Az 11-10-6

Rheinisches_Siegel_Urkundenbuch_kleinDr. Lampe vom Archivamt der EKD in Hannover erstellt eine Übersicht über die Vorschriften und Richtlinien, die in den Landeskirchen der EKD bereits erlassen sind, siehe Akte Siegel der Kirchengemeinden, Band 1 1947-1960  Az 11-10-6
1952 Staatsarchivrat Dr. Otto Korn von der Stadtverwaltung Brühl und der Heraldiker Wolfgang Pagenstecher veröffentlichen das „Rheinische Siegel- und Urkundenbuch„.

 

Januar 1953
Dr. Glaser veröffentlicht ein „Rechtsgutachten über die Siegelführung im kirchlichen Raum“, in dem die rechtliche Bedeutung eines Kirchensiegels für die Kirchengemeinden hervorgehoben wird und die formalen Vorraussetzungen für die Erfüllung folgender Forderungen erklärt werden a) dass das Siegel nicht leicht nachgeahmt werden kann b) dass das Siegel vor missbräuchlicher Benutzung gesichert wird. Im Teil II referiert Dr. Glaser über „Die praktische Anwendung dieser Grundsätze auf die Siegelführung in der Rheinischen Kirche“, siehe Akte: Siegel der Kirchengemeinden,  Bd. 1 Az. 11-10-6, Bd. 1 1947-1960, Reg. Nr. 01-1

März 1953
Das Kollegium des Landeskirchenamtes beauftragt Oberkirchenrat Rößler und Landeskirchenrat Dr. Glaser, eine Siegelordnung für die rheinischen Kirchengemeinden zu erarbeiten.

1954
bildet sich auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Landeskirchlicher Archivare in Speyer eine Siegelkommission. Die Mitglieder dieser „Siegelkommission der Arbeitsgemeinschaft landeskirchlicher Archivare“ sind: Landeskirchenrat Dr. jur. Karl-Werner Glaser, Düsseldorf, Dr. Stoob aus Hamburg, Dr. Lampe vom Archivamt der EKD in Hannover, Dr. Jauernig aus Weimar, Pfarrer Hans Ludolph aus Elm bei Schlüchtern. Die Mitglieder berieten über eine Siegelordnung.

März 1955
Dr. Lampe verschickt an die Kommissionsmitglieder Anschauungsmaterial aus verschiedenen Landeskirchen als Anregung für eine Siegelordnung der EKD.

1955
Dr. Glaser erstellt Entwurf „Richtlinien für das kirchliche Siegelwesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland“.

März 1955
Ein Entwurf „Verordnung über die rechtliche Bedeutung und den ordnungsgemäßen Gebrauch von kirchlichen Dienstsiegeln, insbesondere für die Protestantische Landeskirche der Pfalz“, wurde u. a. an Dr. Glaser verschickt.

13. April 1955
Archivrat Walter Schmidt vom Siegelamt der Evangelischen Kirche im Rheinland formuliert ein Rundschreiben an die Superintendenten der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Siegelwesen, in dem er die Regeln für die Gestaltung von Kirchensiegeln und den organisatorischen Ablauf des Genehmigungsverfahrens beschreibt, siehe Akte: Siegel der Kirchengemeinden,  Bd. 1 Az. 11-10-6, Bd. 1 1947-1960, Reg. Nr. 01-1

April 1957
Dr. Glaser erstellt ein Rechtsgutachten über die Siegelführung, siehe Akte: Siegel der Kirchengemeinden, Bd. 1 Az. 11-10-6, Bd. 1 1947-1960

Dezember 1960
Der Grafiker Walter Sauer aus Düsseldorf darf ein „Bildblatt“ beziehungsweise einen Flyer dem Kirchlichen Amtsblatt vom 17. Dezember 1960 beilegen, in dem die bisherigen allgemeinen Hinweise für die Erneuerung der Kirchensiegel beziehungsweise ein Rundschreiben an die Superintendenten der evangelischen Kirche im Rheinland, erläutert werden. Walter Sauer beschreibt in seinem Flyer, warum die Kirchensiegel ein Aushängeschild der Gemeinden sind: „Das heute so häufig gebrauchte Siegel beeinflusst das Ansehen der Kirche in der Öffentlichkeit. Jedes Siegel sollte darum ein kleines Kunstwerk sein, das in klarer Zeichensprache das lebendige kirchliche Leben symbolisiert.“ Walter Sauer gibt damit eine Argumentationshilfe für die Gemeinden, die planen, ihre Kirchensiegel zu erneuern. Er beschreibt, worauf die Gemeinden beziehungsweise die Grafiker bei der Erneuerung achten sollten. Er veranschaulicht dies mit Hilfe der Darstellung seiner Siegelentwürfe. Am Schluss seiner Ausführungen betont er, dass er mit seiner Einführung in das kirchliche Siegelwesen auch die Aufmerksamkeit der jungen Künstler auf das „bescheidene, aber dankbare Arbeitsgebiet“ lenken will. Heute würde man sagen, dass er eine Werbekampagne für neue Siegel gestartet hat. Zugleich war es auch eine Werbung in eigener Sache.

Karte der Evangelischen Kirche im Rheinland, Herausgegeben vom Landeskirchenarchiv Düsseldorf 1954; AEKR Düsseldorf 8SL 046 (Bildarchiv)

Karte der Evangelischen Kirche im Rheinland, Herausgegeben vom Landeskirchenarchiv Düsseldorf 1954; AEKR Düsseldorf 8SL 046 (Bildarchiv)

1961 Das Archiv des Landeskirchenamtes gibt eine Karte der Evangelischen Kirche im Rheinland heraus. Am Kartenrand sind 54 alte Synodal- und Gemeindesiegel enthalten, die Wolfgang Pagenstecher gezeichnet hat. Ein Bestellhinweis findet sich im Amtsblatt 1961, Seite 83.

Februar 1962
Der Grafiker Rudi Wagner aus Berlin-Spandau, Johannesstift, hält ein Referat „Die künstlerische Gestaltung der kirchlichen Siegel“ auf der gemeinsamen Arbeitstagung des Arbeitsausschusses des Evangelischen Kirchenbautages und der Bauamtsleiter und der Baureferenten der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD in Berlin Spandau, in dem er den werbenden Charakter der Siegel für die Kirchengemeinden erläutert.

Titel vom Werbeflyer Rudi Wagners

Titelseite vom Werbeflyer Rudi Wagners

Titelblatt des Werbeflyers von Grafiker Rudi Wagner

Die Seite 2 des Werbeflyers von Grafiker Rudi Wagner

 

 

 

 

5. bis 7. November 1963

Unter der Leitung von Pfarrer Erich Anders und Archivrat Walter Schmidt findet in der Evangelischen Akademie Mülheim an der Ruhr die Tagung „Das Kirchensiegel“ statt, an der auch Grafiker und Maler teilnehmen: Friedrich Haarhaus, Eva Limberg, Wolfang Sauer; Henk Schilling, Fritz Ludwig Schmidt, Herbert Schuffenhauer, Renate Strasser, Herbert Westphal und Heinz Wigand. Eine Einladung findet sich im Kirchlichen Amtsblatt von 1963, S. 216. Der Flyer weist auf das Programm zur Tagung hin.

Vorderseite des Programmflyers für die Siegel-Tagung vom 5. bis 7. November 1963 in der Evangelischen Akademie Mülheim an der Ruhr

Vorderseite des Programmflyers für die Siegel-Tagung vom 5. bis 7. November 1963 in der Evangelischen Akademie Mülheim an der Ruhr

Programmflyer Seite 2 mit dem Tagungsprogramm

Programmflyer Seite 2 mit dem Tagungsprogramm

 

 

 

 

 

 

 

Januar 1964

Dr. Johnsen verschickt einen Referenten-Entwurf „Siegelordnung der Evangelischen Kirche der Union“

21.-22. April 1964
Die Siegelkommission trifft sich in Berlin.Landeskirchenrat Ebsen, Kiel und Walter Schmidt, Düsseldorf, nehmen an der Sitzung der Siegelkommission teil. Weitere Teilnehmer sind: Dr. Hans Steinberg, Bielefeld, Dr. Glaser, Düsseldorf, Dr. Johnsen, Berlin und Dr. Martin Lauckner, Hamburg.

5. Juli 1966
Die EKU veröffentlicht ihre Siegelordnung. Umdr. Nr. 37/66.

1. August 1966
Die Siegelordnung der EKU  und ihrer Gliedkirchen tritt in Kraft. „Sie gilt nicht für die Evangelischen Kirchen im Rheinland und von Westfalen, denen es vorbehalten bleibt, für ihren Bereich diese Siegelordnung als Richtlinie in Kraft zu setzen.“ siehe Paragraf 28 Absatz 1

Oktober 1966
findet eine Beratung über die Siegelordnung in der Kollegiumssitzung des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche im Rheinland statt.

13. Oktober 1966
Die Kirchenleitung beschließt unter Punkt 7: Die Kirchenleitung nimmt von dem Wortlaut der Siegelordnung der EKU vom 5.7. und 5.9.1966 Kenntnis und ermächtigt das Landeskirchenamt, in möglichst enger Anlehnung an dieser Siegelordnung und unter Beachtung der rheinischen Kirchenordnung „Richtlinien für das Siegelwesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland“ zu erlassen. (Gla)

17. November 1966
das Landeskirchenamt beschließt in seiner Sitzung die „Richtlinien für das Siegelwesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland“ in Anlehnung an die Richtlinien der Siegelordnung der Evangelischen Kirche der Union vom 5. Juli 1966
Nr. 25692 Az. 11-10-06 vom 17. November 1966.

Januar 1967
Das Kollegium des Landeskirchenamtes veröffentlicht im Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland 1/1967 den Beschluss 32: Die „Richtlinien für das Siegelwesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland 1967″ werden in Kraft gesetzt. Laut Ausführungsbestimmung der Siegelordnung werden ab Januar 1967 die neuen Kirchensiegel im Amtsblatt veröffentlicht. Bis dahin gab es nur ein Genehmigungsschreiben beziehungsweise einen Genehmigungsvermerk in der Siegelakte.

Dezember 1967
in Heft 3/1967 der Zeitschrift Kunst und Kirche sind Kirchensiegel abgebildet – „leider noch ohne Rand“, wie Dr. Glaser in einem Brief an Dr. Söhngen anmerkt.

April 1968
Walter Sauer legt sieben Vorentwürfe für das Siegel der Evangelischen Kirche im Rheinland vor.

Dezember 1968
Aufgrund des Par. 27 der „Richtlinien für das Siegelwesen der Evangelischen Kirche im Rheinland“ vom 27. November 1966 werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen und mit Wirkung vom 1. Januar 1969 im kirchlichen Amtsblatt 1/1969  in Kraft gesetzt.

Bis Dezember 1971 wurde im Amtsblatt eine Beschreibung der Siegel hinzugefügt, ab 1972 wurde das Siegelbild im Amtsblatt abgedruckt – allerdings ohne Beschreibung.

Mai 1999
veröffentlicht die Grafikerin Jutta Müller-Zantop einen Ausstellungskatalog für die Ausstellung Kirchliche Siegel 1961-1999 bei der St.-Petri-Pauli Kirchengemeide Soest, der zugleich auch eine Einführung in die Siegelkunde bietet. Jutta Müller-Zantop zeigt eine Auswahl ihrer Arbeiten, insbesondere auch die Arbeiten, die eine Neugestaltung nach alten Siegelmotiven darstellen.

Buchcover vom Ausstellungskatalog "Kirchliche Siegel 1961-1999" mit einem alten Siegel von 1612 der Kirchengemeinde Stolberg

Buchcover vom Ausstellungskatalog „Kirchliche Siegel 1961-1999“ mit einem alten Siegel von 1612 der Kirchengemeinde Stolberg

Rückseite vom Ausstellungskatalog "Kirchliche Siegel 1961-1999" mit dem Siegel der Grafikerein Jutta Müller-Zantop

Rückseite vom Ausstellungskatalog „Kirchliche Siegel 1961-1999“ mit dem Siegel der Grafikerin Jutta Müller-Zantop

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einführung in die Ausstellung „Kirchliche Siegel 1961-1999“ von Jutta Müller-Zantop, Seite 1, 2,

2007
erfolgte ein Nachdruck der Karte der Evangelischen Kirche im Rheinland von 1955 mit Siegeln von Wolfgang Pagenstecher für das Buch Evangelisch am Rhein Werden und Wesen einer Landeskirche. Dieses Buch ist über das Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland zu bestellen oder auszuleihen.

Bestandsangabe der Akten:  AEKR Düsseldorf 1OB 017 (Landeskirchenamt Sachakten 1: 1948-1971), Az. 11-10-6

Folgende Literatur zum Thema Siegel und Siegelkunde kann in der Bibliothek ausgeliehen werden:

Ein Gedanke zu „Fünfzig Jahre Siegelordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland

  1. Pingback: Das Siegel der Landeskirche: Es hätte auch so aussehen können | blog.archiv.ekir.de

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