„Schon im September 1956 gab die Leitung der EKiR den Auftrag, zunächst für 6 Monate einen vertraulich arbeitenden Mitarbeiterkreis zusammenzurufen, um auf Grund der der Kirchenleitung bekannten laufenden Beanstandungen im westdeutschen Illustriertenwesen zu einer eignen Urteilsfindung zu kommen. Der ebenso sorgfältige wie großzügig und in fast übertriebener Objektivität arbeitende 15-köpfige Stab, der sich aus den verschiedenen Gemeinden, Altersklassen und Berufen zusammensetzte, beschäftigte sich in eigner Prüfung wie im gegenseitigen Erfahrungsaustausch zunächst mit den Blättern: Quick, Neue Illustrierte, Stern, Constanze, Münchner, Revue, Frankfurter und Hörzu.“
„Im April 1957 beschloss die Kirchenleitung in Düsseldorf:“ Das Ergebnis des Zeitschriftenbeobachtungsdienstes soll mit Vertretern des Sozialethischen Ausschusses, der Jugendkammer, der Kammer für Erziehung usw. besprochen werden.“ In der Begründung hieß es u. a. „Die Kirche schuldet ihren Gliedern, vor allem ihren jungen Gliedern, einen Wächterdienst.“ Im selben Jahr nahmen die 40 Mitarbeiter im Landeskirchenamtes unter Vorsitz von Oberkirchenrat Rößler ihre Arbeit auf.
In dem Zeitraum von 1956 – 1958 wurden insgesamt 21 Zeitschriften beobachtet. Das Ergebnis der Beobachtung findet sich in den Scans, die von diesen Rundschreiben beigefügt sind. Die Auszüge aus den Rundschreiben finden sich in der Sammlung II der Archivstelle Boppard. Anordnungen, Rundschreiben, Merkblätter unter der Registraturplangruppe 06-15. Mehr über den Zeitschriftenbeobachtungsdienst finden Sie hier.