Über Dr. Andreas Metzing

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Neues Format für den Schriftgutverwaltungslehrgang Südrhein geplant

Regelmäßig bietet das Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland Schriftgutverwaltungslehrgänge für Bürokräfte von Kirchengemeinden und Superintendenturen an. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern die Grundprinzipien des Einheitsaktenplans der Evangelischen Kirche im Rheinland zu vermitteln, ihnen Leitlinien zu den wichtigsten Fragen von Aufbewahrung und Kassation an die Hand zu geben sowie ein Forum zu bieten, auf dem sie  sich mit dem Landeskirchlichen Archiv über alle Fragen aus der Praxis der Schriftgutverwaltung in Gemeinde- und Superintendenturbüros austauschen können.

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Das Magdalenenasyl Bethesda in Boppard – Aus dem Tagebuch seiner ersten Leiterin

Das 1855 im ehemaligen St.-Martins-Kloster in Boppard gegründete Magdalenenasyl, in dessen Räumlichkeiten heute die südrheinische Außenstelle des Archivs der Evangelischen Kirche im Rheinland untergebracht ist, war im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine der bedeutendsten diakonischen Einrichtungen der südlichen Rheinprovinz. Mit dem Tagebuch der ersten Anstaltsleiterin, Schwester Amalie Göschen (1813-1901), liegt eine einmalige Quelle vor, die tiefe Einblicke sowohl in das alltägliche Leben in der Anstalt wie auch in die Befindlichkeiten ihres Führungspersonals gewährt.

Das Klostergebäude St. Martin in Boppard. Hier wurde 1855 das Magdalenenasyl Bethesda gegründet. (AEKR, Best. 5WV 025B, Nr. 186)
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Simultankirchen – Wie Menschen mit unterschiedlichen religiösen Identitäten zusammenleben

Anglo-amerikanisches Historikerteam auf Forschungsbesuch in der Evangelischen Archivstelle Boppard

Schon öfters wurde in diesem Blog über das Phänomen der Simultankirchen berichtet, die es vor allem in denjenigen Gebieten der rheinischen Landeskirche gab, die in der Vergangenheit einmal unter pfälzischer Herrschaft standen, etwa in Kappel, Seesbach, Weiler an der Nahe oder Heddesheim. Noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts existierten auf dem Gebiet der heutigen EKiR über 100 solcher Simultankirchen, deren Nutzung durch mehrere Konfessionen häufig Quelle heftiger Streitigkeiten war.

Am 29. Juni 2023 war in der Archivstelle Boppard ein international besetztes Forscherteam zu Gast, das sich dem Phänomen der Simultankirchen unter kulturanthropologischer Perspektive annähern will. Wie leben Menschen verschiedener Religionen auf engstem Raum zusammen? Die von dem Forschungsprojekt um Professorin Beth Plummer (University of Arizona), Professor David M. Luebke (University of Oregon) und Professor Andrew Spicer (Oxford Brookes University) betriebene Website https://sharedchurches.arizona.edu/ will Kirchen aus ganz Europa erfassen, die von zwei oder mehr christlichen Konfessionen genutzt wurden und werden. Das Projekt hat das Leben der einfachen Menschen der Vormoderne im Blick und interessiert sich für ihre Überzeugungen, ihre religiösen Identitäten und die Art und Weise, wie sie konfessionelle Konflikte, aber auch Vielfalt und Toleranz im Alltag erlebten.

Anglo-amerikanisches Forscherteam
Das Forscherteam mit dem Leiter der Evangelischen Archivstelle im Bopparder Lesesaal. V.l.n.r.: Beth Plummer, Andrew Spicer, Andreas Metzing, David M. Luebke. (Foto: Archiv EKiR, A. Rönz)

Im Südteil der EKiR wurden im späten 17. Jahrhundert zahlreiche seit der Reformation reformierte oder lutherische Kirchen zu Simultankirchen. In der Regel geschah das im Zusammenhang mit der damaligen französischen Besatzungspolitik und den Rekatholisierungsmaßnahmen in der ab 1685 wieder von einer katholischen Linie der Wittelsbacher regierten Kurpfalz. Die meisten dieser Simultaneen wurden in der zweiten Hälfte des 19. oder im frühen 20. Jahrhundert wieder aufgehoben, doch einige existieren bis heute. Beispiele sind etwa die Dorfkirchen in Hahn (Hunsrück) und Nußbaum bei Monzingen, der Altenberger Dom oder der Wetzlarer Dom.

Beraten durch Archivstellenleiter Dr. Andreas Metzing, studierten Beth Plummer, David Luebke und Andrew Spicer insbesondere Archivalien der Kirchengemeinden Kirchberg, Kirn, Bad Kreuznach, Bendorf, Wetzlar und Kastellaun. Das Projekt Shared Churches in Early Modern Europe hat ein Online-Modul, zu dem auch externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ergebnisse von individuellen Einzelforschungen beisteuern können. Andreas Metzing sagte dem Forscherteam die Unterstützung des Projekts durch die Evangelische Archivstelle Boppard gerne zu.

Fachtagung der süddeutschen Kirchenarchive in Dresden am 8./9. Mai 2023

Erstmals seit vier Jahren fand am 8. und 9. Mai 2023 nach der pandemiebedingten Zwangspause wieder eine Fachtagung der süddeutschen Kirchenarchive statt. War das letzte Treffen im Frühjahr 2019 von der Archivstelle Boppard ausgerichtet worden, so fuhren diesmal die Bopparder Archivmitarbeiter Dr. Andreas Metzing und Uwe Hauth ans andere Ende der Republik, nämlich nach Dresden, wo die Kolleginnen und Kollegen des Archivs der evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsens eine abwechslungsreiches Programm zusammengestellt hatten.

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Lücke in den Kirchenbüchern der Gemeinde Thalfang geschlossen

Wie in vielen linksrheinischen Kirchengemeinden, so weisen auch die Kirchenbücher der Gemeinde Thalfang im Hunsrück die „Franzosenzeitlücke“ auf: Die damalige französische Verwaltung dekretierte 1798 die Schließung sämtlicher Tauf-, Heirats- und Sterberegister, und erst ab 1818 sind für Thalfang wieder Kirchenbücher überliefert. Im Zuge der Überstellung des Archivs der Kirchengemeinde Thalfang in die Archivstelle Boppard tauchten jetzt Unterlagen auf, mit denen diese Lücke überbrückt werden kann.

Aufzeichnungen über die Thalfanger Heiraten 1798-1800 („Heirathsacten im Jahr 7 der Republick u. 8“). In der Spalte ganz links steht das Datum nach dem französischen Revolutionskalender – im obersten Eintrag der 22. Ventôse VII. Rechts daneben steht dasselbe Datum nach dem gregorianischen Kalender in der Reihenfolge Jahr, Monat und Tag, hier der 12. März 1799.

Nach der von den Franzosen 1798 erwirkten Schließung der Kirchenbücher mussten alle Personenstandsfälle in die neu eingeführten Zivilstandsregister eingetragen werden. Sie wurden nicht mehr von den Pfarrern, sondern von den Bürgermeistern in ihrer Funktion als Zivilstandsbeamte geführt. In Thalfang jedoch, wie in einigen anderen Kirchengemeinden auch, führte der Pfarrer weiterhin Aufzeichnungen über die vollzogenen kirchlichen Amtshandlungen (Taufen, Trauungen, Bestattungen) – allerdings nicht wie bisher in gebundenen Folianten, sondern in einfachen Heften, die man in der Gemeinde dann nicht mehr bei den Kirchenbüchern, sondern bei den Akten aufbewahrte. Das war wohl der Grund dafür, dass sie allmählich in Vergessenheit gerieten. Jedenfalls hatte man bei den Fotokopier- und Verfilmungsaktionen der 1960er und 1970er Jahren nur die gebundenen Bücher aus der Zeit vor 1798 und nach 1818 im Blick. Dass auch aus der Zeit dazwischen Aufzeichnungen über kirchliche Amtshandlungen vorhanden waren, wusste man damals offenbar nicht mehr.

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Vom kirchlichen Amtsbuch zur genealogischen Quelle

Kirchenbücher sind in vielen kirchlichen Archiven die am intensivsten genutzte Quellengattung – sind sie doch unabdingbar für jede Ahnenforschung, die vor die standesamtliche Zeit – im Linksrheinischen ab 1798, im Rechtsrheinischen ab 1874 – zurückreicht. Emsige Familienforscher übersehen dabei allerdings gelegentlich, dass die Tauf-, Heirats- und Bestattungsbücher ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nach gar nicht in erster Linie dazu da waren, Informationen für künftige Genealogen bereitzustellen. Sie waren vielmehr genuin kirchliche Amtsbücher, sollten kirchliche Amtshandlungen (Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Bestattungen) dokumentieren und hatten deshalb eine nicht unerhebliche kirchenrechtliche Bedeutung. So ist es nicht verwunderlich, dass im Zuge der Ausdifferenzierung des kirchlichen Rechts in den neuzeitlichen Verwaltungsstaaten seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch die Kirchenbuchführung immer detaillierter geregelt wurde. Ein schönes Beispiel aus dem Jahr 1772 befindet sich im Archivbestand der damals zur Landgrafschaft Hessen-Kassel gehörenden Evangelischen Gemeinde St. Goar am Mittelrhein.

Titelseite der vom Hessischen Konsistorium in Kassel herausgegebenen Vorschrift zur Kirchenbuchführung (AEKR Boppard, Bestand 4KG 023B, Kirchengemeinde St. Goar, Nr. 10)
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Krise, Kirche, Karneval – ein historischer Rückblick

Unter den derzeitigen pandemiebedingten Einschränkungen leiden alle – ganz besonders aber die Karnevalisten, denen in diesen Wochen ein unbeschwertes, fröhliches Treiben kaum möglich ist. Ein Blick in die Geschichte lehrt allerdings, dass Krisenzeiten auch schon in der Vergangenheit ihre Auswirkungen auf den Karneval nicht verfehlt haben. Gerade die evangelische Kirche, die schon in „normalen“ Zeiten dem närrischen Treiben traditionell mit einer gehörigen Portion Skepsis gegenüberstand, war in solchen Situationen ganz besonders darauf bedacht, die in ihren Augen höchst fragwürdigen karnevalistischen Umtriebe möglichst komplett zu unterbinden. Zwei Beispiele – eines aus der Zeit der Weltwirtschaftskrise in den späten 1920er Jahren, das andere aus der Nachkriegszeit nach dem Zweiten Weltkrieg – mögen das verdeutlichen.

Karnevalsbedingter Rücktritt eines rheinischen Gemeindeverordneten

Pfarrer Karl Lohmann im Pfarrgarten in der Emser Straße.
Aus: „Festschrift der Evangelischen Kirchengemeinde Koblenz-Pfaffendorf aus Anlaß des 100. Jahrestages ihrer Gründung zum 1. Oktober 1899“

In Pfaffendorf am Rhein amtierte seit 1896 Pfarrer Karl Lohmann. Zeit seines Lebens ein glühender Kämpfer gegen „das auswüchsige Karnevalstreiben“, wie es im Jargon der Zeit hieß, hatte er auf diesem moralischen Feldzug auch seine Presbyter und Gemeindeverordneten fest im Griff. Allerdings nicht ganz uneingeschränkt – denn sie waren schließlich nicht nur gute Protestanten, sondern eben auch Rheinländer. Als Lohmann 1929 durchsetzen wollte, dass sich sämtliche Mitglieder der Gemeindevertretung im Zeichen der Weltwirtschaftskrise ausdrücklich dazu verpflichten sollten, keinerlei Karnevalsveranstaltung zu besuchen, war für den Repräsentanten Paul Strombach – seines Zeichens Regierungs-Inspektor und daher von Amts wegen eigentlich aller Ausschweifung unverdächtig – eine Grenze erreicht. Mit wohlgesetzten, aber nicht minder klaren Worten distanzierte er sich zwar von jeglichem Treiben, das gegen die „guten Sitten“ verstieß, wollte es sich gleichwohl nicht verbieten lassen, anständige Feierlichkeiten weiterhin besuchen zu dürfen – und erklärte deshalb kurzerhand seinen Rücktritt.

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