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Bescheinigung der Übergabe von vier Siegelstempeln durch den Wolfer Pfarrer Friedrich Adolph Bartz an den Kreissekretär des neu geschaffenen Kreises Bernkastel am 10. März 1817 (Bestand 4KG 059B, KG Wolf/Mosel, Nr. 102).
Im Zuge einer Recherche im Bestand der Kirchengemeinde
Wolf/Mosel sprang ein Schreiben aus dem Jahr 1817 mit vier Siegelstempeln ins
Auge, von denen zwei auf den ersten Blick Widersprüchliches zu vereinigen scheinen:
Über der in der Zeit der französischen Herrschaft zwischen 1798 und 1813
gebräuchlichen Bezeichnung „Saar-Departement“ thront der preußische Adler, und
dem ebenfalls von den Franzosen kreierten Verwaltungsterminus
„Local-Consistorium“ sind die Worte „Koen. Preussisches“ vorangestellt.
Historischer Hintergrund dieses Kuriosums ist, dass sich der Übergang von der französischen Administration zur preußischen Verwaltung in einem längeren Prozess vollzog, der sich von 1814 bis 1818 erstreckte. Wie immer in politischen Übergangszeiten konnten die alten Strukturen nicht von heute auf morgen aufgehoben werden, doch trotzdem musste man schon nach den neuen Bedingungen arbeiten, und so wurden zeitlich befristete Zwischenlösungen erforderlich.
In Zeiten von Papiermangel kamen und kommen gelegentlich
die Rückseiten bereits benutzter, dann aber nicht mehr benötigten Blätter als
Briefpapier zum Einsatz. Es kann deshalb reizvoll sein, den Zusammenhängen
zwischen der zufällig überlieferten Briefrückseite und dem eigentlichen Inhalt
des Schreibens nachzuspüren. Ein solcher Fall tauchte kürzlich bei der
Bearbeitung einer Nachlieferung zum Nachlass des Koblenzer Superintendenten
Wilhelm Rott (1908-1967) auf.
Flugblatt zur Wahlveranstaltung der Gesamtdeutschen Volkspartei in Bendorf am 22. August 1953 (Bestand 7NL 024B, Nachlass Superintendent Wilhelm Rott, Nr. 39).
Es handelt sich um einen Brief an Wilhelm Rott vom 4.
November 1953, den ihm sein ehemaliger Vikar Günter Klein (1928-2015) im Jahr
1953 geschrieben hatte, nachdem er nach Ende seines Koblenzer Vikariats als
Repetent im kirchlichen Dienst an die Universität Bonn gewechselt war. Als
Briefpapier verwendete Klein überzählige Exemplare eines im Vorfeld der
Bundestagswahl vom 6. September 1953 entstandenen Flugblatts für eine
Wahlveranstaltung der Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP) in Bendorf, in der er
selbst (der seinen Vornamen allerdings nicht mit „th“, sondern nur mit einfachem
„t“ schrieb!) als Redner auftrat.
Die GVP war eine im Jahr 1952 auf Initiative des späteren
Bundespräsidenten Gustav Heinemann gegründete Partei, die sich gegen die von
Konrad Adenauer betriebene Politik der Westintegration und insbesondere der
Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland wandte und stattdessen die Wiedervereinigung
auf dem Weg der Neutralität zwischen Ost und West anstrebte. In ihr sammelten
sich christlich geprägte Politiker beider großen Konfessionen, die sich
zunächst, wie Heinemann selbst, in der CDU , aber auch, wie die auf dem
Flugblatt genannte Helene Wessel, in der nach dem Zweiten Weltkrieg als
linkskatholische Alternative zur CDU wiedergegründeten Zentrumspartei engagiert
hatten. Der evangelische Flügel der GVP war stark von Theologen der Bekennenden
Kirche geprägt, in der sich auch der Bonhoeffer-Mitarbeiter Wilhelm Rott
engagiert hatte.
Erste und letzte Seite des auf der Rückseite der Flugblätter geschriebenen Briefs von Vikar Günter Klein an Superintendent Wilhelm Rott vom 4. November 1953. Der Text des Flugblatts schimmert auf der Rückseite durch (Bestand 7NL 024B, Nachlass Sup. Wilhelm Rott, Nr. 39).
Die auf dem Flugblatt ebenfalls genannten Politiker Joseph Wirth und Wilhelm Elfes gehörten nicht der GVP an, sondern waren führende Köpfe des 1953 gegründeten „Bundes der Deutschen“. Diese Partei widersetzte sich ebenfalls der Westintegration der Bundesrepublik, legte dabei aber stärker als die GVP den Akzent auf eine Verständigung mit der Sowjetunion – so wie es Wirth bereits in seiner Zeit als Reichskanzler in den Jahren 1921/22 getan hatte (Rapallo-Vertrag vom 16. April 1922). Im Vorfeld der Bundestagswahl 1953 hatten GVP und Bund der Deutschen ein Wahlbündnis geschlossen, erlitten jedoch – nicht zuletzt aufgrund der offenen kommunistischen Einflussnahme im Bund der Deutschen – eine mehr als deutliche Niederlage. 1957 löste sich die GVP auf, Heinemann und Wessel traten, wie viele andere Mitglieder auch, zur SPD über.
Ob sich Günter Klein über die Bendorfer Veranstaltung hinaus für die GVP engagierte und wie Wilhelm Rott zum politischen Engagement seines Vikars stand, ist nicht überliefert. Es steht jedoch zu vermuten, dass es eine Einzelaktivität blieb, denn Klein machte keine politische, sondern eine wissenschaftliche Karriere. Er wurde 1959 an der Universität Bonn mit einer Dissertation zu Ursprung und Entwicklung der Vorstellung der Zwölf Apostel im frühesten Christentum zum Dr. theol. promoviert, habilitierte sich bereits zwei Jahre später mit einer Arbeit über das Problem des Schismas bei Paulus und wurde 1964 auf den Lehrstuhl für Neues Testament der Theologischen Fakultät der Universität Kiel berufen. Von 1967 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1993 wirkte er als Lehrstuhlinhaber für Neues Testament und Direktor des Neutestamentlichen Seminars in Münster und ist dort am 27. Dezember 2015 gestorben.
Archivbenutzung in Zeiten von Corona: Mundschutzpflicht und Abstandsregeln
Nach
zehnwöchiger Pause wurde am 26. Mai 2020 der Lesesaal der Archivstelle Boppard
wieder für die Benutzung geöffnet. Seit Mitte März waren aus Gründen des
Infektionsschutzes keine Forscherinnen und Forscher mehr angenommen worden,
zwei Wochen später ordnete das Landeskirchenamt dann den völligen Lockdown des
Archivs an, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Archivstelle Boppard gingen – wie auch die Düsseldorfer Kolleginnen
und Kollegen – ins Home-Office.
Nachdem die Bund-Länder-Einigung vom 15. April 2020 einen eingeschränkten Betrieb von Archiven ab dem 4. Mai grundsätzlich wieder erlaubte, wechselte das Bopparder Team in den regulären Präsenzmodus zurück. Eine der vordringlichen Aufgaben bestand nun darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch wieder eine externe Benutzung der Archivstelle ermöglichten.
Bekanntlich war die Lebenserwartung der Menschen in der vorindustriellen Zeit sehr viel geringer als heute. Aufgrund der extrem hohen Kindersterblichkeit betrug sie im 17. und 18. Jahrhundert im Mittel keine 30 Jahre. Selbst wenn man ausschließlich die Personengruppe betrachtet, die das Erwachsenenalter erreicht hat, so lag das durchschnittliche Sterbealter auch nur bei etwa Mitte 50.
Wenn dann doch einzelne Personen ein deutlich höheres Alter als die meisten ihrer Zeitgenossen erreichten, dann erregte das eine ganz besondere Aufmerksamkeit. So mag es auch dem Pfarrer der hessischen Kirchengemeinde Hochelheim bei Wetzlar gegangen sein, der sich bemüßigt fühlte, im Kirchenbuch einen derartigen Fall auf einer eigenen Seite zu dokumentieren, der er die bezeichnende Überschrift gab: „Eine sehr merckwürdige Nachricht aus unserer Gegend“.
Auf der letzten Seite des Hochelheimer Kirchenbuchs steht der Hinweis auf den 70. Hochzeitstag des Ehepaares Zörb (Zürb)-Köcher im Jahr 1766 (KB 285/3, S. 331)Weiterlesen →
Pfarrer Ulrich Kulke mit dem Konfirmandenjahrgang 1929 aus Niederkleen (KK Wetzlar), aus Bestand: AEKR 7NL176B (Pfarrer Ulrich Kulke), Nr. 54
Auf dem Land war es bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts üblich und ist es in manchen Gegenden Deutschland heute noch Brauch, bei wichtigen familiären Festtagen Tracht zu tragen. Das galt neben Hochzeiten vor allem für die traditionell am Palmsonntag gefeierte Konfirmation, an der sich die Mädchen in der Regel erstmals öffentlich in der örtlichen Tracht zeigten. Im Nachlass des Pfarrers Ulrich Kulke (1892-1986), der zwischen 1926 und 1957 in Niederkleen (heute Kirchenkreis An Lahn und Dill) amtierte und zwischen 1946 und 1957 auch Superintendent des damaligen Kirchenkreises Wetzlar war, befinden sich zahlreiche Fotos von Niederkleener Frauen und Mädchen in der so genannten Hüttenberger Tracht, benannt nach der historischen Landschaft zwischen Wetzlar, Gießen und Butzbach. Unter den Bildern sticht besonders ein Konfirmationsfoto aus dem Jahr 1929 hervor, das den damals 37 jährigen Pfarrer Kulke mit den sieben Niederkleener Konfirmationskindern dieses Jahres zeigt, von denen drei Mädchen die Hüttenberger Tracht tragen. Was Kulke dazu veranlasst hat, eine solche Trachtenfotosammlung anzulegen, ist nicht überliefert. Möglicherweise übte für ihn als Berliner Großstadtjungen die Lebendigkeit der historischen Traditionen, wie er sie in der ländlichen Gesellschaft Mittelhessens kennenlernte und wie sie sich vor allem in der Tracht manifestierte, eine besondere Faszination aus.
Wenn vom 12. bis 16. Januar 2020 die 73. Rheinische Landessynode tagt, dann wird möglicherweise auch ein Thema zur Sprache kommen, das schon ein Jahr zuvor im Zusammenhang mit Überlegungen zur Verkleinerung der Landessynode die Gemüter bewegt hatte – die Frage nämlich, ob es gerechtfertigt ist, dass alle rheinischen Superintendenten qua Amt automatisch Mitglieder der Landessynode sind. Eine von der Kirchenleitung eingesetzte Arbeitsgruppe konnte keine theologische Begründung für diese Regelung finden und sah ihre Ursprünge „in der preußischen konsistorialen Verwaltung“. Doch ist dies tatsächlich so? Es ist reizvoll, dieser Thematik anhand der Protokolle der Rheinischen Provinzialsynoden des 19. Jahrhunderts nachzugehen.
Deckblatt und erste Seite des Protokolls der Provinzialsynode der Provinz Großherzogtum Niederrhein vom 20. bis 26. April 1819. Da im Kirchenkreis Saarbrücken damals drei Superintendenten amtierten und im Kirchenkreis Kreuznach zwei, wurden aus diesen Kirchenkreisen keine weiteren Pfarrer zur Synode zuzgezogen. Die Kirchenkreise Trarbach, Sobernheim, Wied, Koblenz, Aachen, Altenkirchen, Braunfels, Wetzlar und Simmern waren mit dem Superintendenten und je einem weiteren Pfarrer vertreten. (AEKR Boppard, Bestand Kirchenkreis Koblenz, Reg.-Nr. 06-1-2)
1817 hatte der preußische König in allen Provinzen die Einberufung von Provinzialsynoden angeordnet. Auch in den damals noch zwei rheinischen Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein traten daraufhin im November 1818 bzw. im April 1819 Provinzialsynoden zusammen, die freilich nur aus den vom König ernannten Superintendenten und einer weiteren Anzahl von Pfarrern, nicht jedoch aus Laienvertretern bestanden. Diese Zusammensetzung entsprach allerdings in keiner Weise der presbyterial-synodalen Tradition von Rheinland und Westfalen, in der das Prinzip der gemeinschaftlichen Beratungen von Theologen und Nichttheologen sowie das Wahlprinzip einen hohen Stellenwert hatten.
Die Forderung nach einer staatlichen Impfpflicht geistert regelmäßig durch die Medien und wird genauso regelmäßig von radikalen Impfgegnern heftig zurückgewiesen. Dieser Konflikt hat bereits eine über zweihundertjährige Tradition, wie aus einem Schriftstück aus dem Jahr 1815 hervorgeht, das jetzt im Rahmen einer Benutzung des Archivbestandes der Evangelischen Kirchengemeinde Meisenheim zutage kam.
Schreiben des Birkenfelder Kreisdirektors an die Pfarrer des reformierten Lokalkonsistoriums Meisenheim, 31. März 1815 (AEKR, Bestand 4KG 003B, Kirchengemeinde Meisenheim, Nr. 32)Weiterlesen →
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