Kirchenglocken als Kriegswaffe

Der Handaktenbestand des landeskirchlichen Orgel- und Glockenamtes der EKiR, ehemals Provinzialkirchliches Orgel- und Glockenamt, wird derzeit neu erschlossen. Die Laufzeit beträgt schwerpunktmäßig die Jahre 1940-1970 und der Umfang des Bestandes bemisst sich auf vier Regalmeter.

Ein besonders historisch wertvoller Teil des Bestandes sind die Unterlagen zur Glockenbestandsaufnahme im Kriegsjahr 1940. Am 26. März d.J. wurde im Auftrage des Vierjahresplans das Rheinische Konsistorium aufgefordert alle kirchlichen Bronzeglocken anzumelden und abzuliefern. Um den Bestand an Bronzeglocken ermitteln zu können, verschickte das Provinzialkirchliche Orgel- und Glockenamt Fragebögen an alle evangelischen Kirchengemeinden der Rheinprovinz. Die Gemeinden waren angehalten im Eilverfahren einen Fragebogen für jede Glocke auszufüllen und diesen umgehend an das Glockenamt zurückschicken. Anhand dieser Informationen kategorisierte das Glockenamt jede Glocke in die Gruppen A-D und gab dem Provinzialkonservator der Rheinprovinz darüber Mitteilung. Gruppe A bedeutete sofortige Abnahme und Verhüttung. In Gruppe D eingeteilte Glocken stellten einen so großen unersetzlichen wissenschaftlichen, geschichtlichen oder künstlerischen Wert dar, sodass sie von der Abnahmepflicht befreit werden konnten. Auf einem Sonderbogen konnten die Gemeinden die wertvollen Einzelglocken benennen und ihren betreffenden Wert begründen. Viele der angefragten Kirchengemeinde waren sich im Besitz einer solchen Glocke sicher und erklärten ausführlich und teilweise mit beigelegten Gutachten den besonderen Wert der Glocken.

Um ein Beispiel zu nennen, sei hier die Ev. Kirchengemeinde Sobernheim aufgeführt. BK-Pfarrer Dr. Lukas Viëtor (1877-1968) schrieb einen ausführlichen Brief zur Ergänzung der Fragebögen am 15. Mai 1940 an das Provinzialkirchliche Orgel- und Glockenamt, dass im (Ersten) Weltkrieg bereits zwei Glocken abgeliefert und nicht ersetzt worden seien. Die zwei verbliebenen Glocken hätten einen besonderen historischen und musikalischen Wert und stünden unter Denkmalschutz. Anbei fügt er folgende Abbildung der Evangelischen Kirche Sobernheim.

Abbildung der Ev. Kirche Sobernheim aus Bestand: AEKR 6HA078 (Günter Eumann _Orgel- und Glockenamt), Nr. 11
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Neue Online-Findbücher: Kirchengemeinden Niederlinxweiler, Wolfersweiler, Ellern-Mörschbach, Jeckenbach und Löllbach

Neu auf der Website des Archivs und im Portal „Archive in Nordrhein-Westfalen“ sind fünf Online-Findbücher von Beständen der Evangelischen Archivstelle Boppard. Es handelt sich um Archive von Evangelischen Kirchengemeinden im Saarland, auf dem Hunsrück und im Nordpfälzer Bergland, deren Findbücher zum Teil retrokonvertiert, zum Teil neu erstellt wurden:

Erste Sammlung der „Wolffersweiler Kirchen-Acten“, 1601-1731; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 044B (Wolfersweiler) Nr. 1

Das Archiv der saarländischen Kirchengemeinde Niederlinxweiler enthält fast ausschließlich Akten des 19. und vor allem des 20. Jahrhunderts; ins 18. Jahrhundert zurück reichen lediglich einige wenige Vermögensunterlagen.

Das Archiv der ebenfalls im Saarland liegenden Kirchengemeinde Wolfersweiler, hingegen reicht bis 1600 zurück, ein Dokument stammt sogar aus dem Jahr 1586, allerdings in einer Abschrift von 1778. In dem sehr tief erschlossenen Bestand ist vor allem auf die ausgesprochen dichte Überlieferung zu Schulen, Kirche und Pfarrhaus zu verweisen.

Ebenfalls im frühen 17. Jahrhundert setzt die schriftliche Überlieferung der auf dem Hunsrück angesiedelten Kirchengemeinde Ellern-Mörschbach ein. Das Gemeindearchiv ist allerdings in Teilen lückenhaft. So war es beispielsweise nicht möglich, Personalakten der Pfarrer zu bilden, da die Unterlagen zu dürftig bzw. überhaupt nicht vorhanden waren. Auch das Rechnungswesen weist einige Fehlstellen auf. 2021 wurde der bis 1968 laufende Bestand um die Abkündigungsbücher der Jahre 1979-2014 ergänzt.

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Datenschutz war noch unbekannt: Die Evangelische Gemeinde Bonn druckte 1926 ein Mitglieder-Verzeichnis

Heute ist es manchem vielleicht schon unangenehm, wenn der Gemeindebrief der Kirchengemeinde mit Namensaufdruck im Zeitungsbriefkasten des Mehrfamilienhauses liegt. Mitglied der Kirche zu sein, ist unmodern geworden. 1926 konnte in Bonn zumindest jedes Mitglied der Evangelischen Gemeinde nachlesen, wer sich ebenfalls dazu zählte: Die Evangelische Gemeinde gab ein „Gemeindebuch, Ausgabe 1926/27“ heraus, das „1. Die Einrichtungen der evangelischen Gemeinde Bonn“ und „2. Mitglieder-Verzeichnis“ umfasste. Immerhin, auch wenn der Datenschutz noch unbekannt war, es wurde „gedruckt nur für die Mitglieder der evang. Gemeinde Bonn.“ Ein Exemplar gelangte etwa vier, fünf Jahrzehnte später in die Bibliothek des Landeskirchlichen Archivs (Signatur OB 18 006).

Gemeindebuch der evangelischen Gemeinde Bonn; Ausgabe 1926/27

Was bewog die Gemeinde, ein solches Gemeindebuch herauszugeben? Natürlich, die Übersicht über die Einrichtungen der Gemeinde, die Pfarrer und ihre Bezirke mit Straßenverzeichnis, die Kirchen und Gemeindehäuser, das ist nicht ungewöhnlich; dazu ein Überblick über díe Geschichte und Vorgeschichte dieser – in einem bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ausschließlich katholischen Umfeld – erst 1816 gegründeten evangelischen Gemeinde. Es soll ein Zusammenhalt geschaffen werden, man soll einander kennen können. Im Vorwort heißt es dazu: „In Zeiten wie die unsrige ist das Bedürfnis nach Zusammenschluß mit Gleichgesinnten besonders stark. Auch dazu möchte diese Schrift helfen“.

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Zechen, Unzucht, Zauberei: Das Zensurprotokoll des Kirchspiels Thalfang 1757-1783

Im kürzlich verzeichneten Archiv der Kirchengemeinde Thalfang wird ein ledergebundener Foliant aufbewahrt, der einen beeindruckend detaillierten Einblick in den Lebenswandel der evangelischen Einwohner der Mark Thalfang in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bietet. Es handelt sich um das Protokollbuch der Kirchenzensur, einem Sendgericht zur Behandlung und Bestrafung von religiösen und sittlichen Vergehen der Gemeindeglieder. Die dafür bestellten Zensoren achteten penibel auf den regelmäßigen Gottesdienstbesuch und ein anständiges Leben der Märker.

Einband des Zensurprotokolls; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 132B Nr. 105

Zu den häufigsten Vergehen der Gemeindeglieder gehörte der Verstoß gegen die Sonntagsheiligung. Wer etwa statt des Kirchgangs „im Wirtshauß unter dem Vormittags Gottesdienst gesessen und getrunken“ und noch dazu „das Chartenspiel auf Sonn- und andere Tage stark getrieben“ hatte oder aber als Händler „mit irden Geschirr auf den Markt nach Hermeskeill gefahren“ war, musste mit empfindlichen Zensurstrafen rechnen, meist in Form von Geldbußen in ganz unterschiedlichen Währungen wie Kopfstück, Ortsgulden, Moselgulden, Rheinischer Gulden oder Reichstaler. In schweren Fällen drohten der (vorübergehende) Ausschluss vom hl. Abendmahl bzw. der Verstoß aus der kirchlichen Gemeinschaft. So wurde bei einem Mann aus Hilscheid eine Strafe von einem Reichstaler angesetzt, „da selbiger gestern vor 8 Tagen abends trunken nach Hauß gekommen und seine Frau und Schwiegermutter mit harten Worten und Stößen übel mißhandelt, darauf aus dem Haus in die Nacht gegangen und neuen Lerm im gantzen Dorfe erregt, daß die gantze Nachbarschaft darüber unruhig worden. Ja, als der Censor Klein ihn zur Ruhe verwiesen, ihn gescholten, auf die Brust gestoßen und allerhand anzügliche Worte ihm vorgeworfen.“ Sollte der Mann solchen Unfug nochmals begehen, würde er von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und als ein „unruhiger Friedensstöhrer“ der weltlichen Gerichtsbarkeit übergeben.

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Wallonen in Wetzlar – Ursprung der reformierten Gemeinde

Im Archiv der Kirchengemeinde Wetzlar, dessen Findbuch kürzlich retrokonvertiert und ergänzt wurde, finden sich auch vier Urkunden einer Ende des 16. Jahrhunderts gebildeten wallonisch-reformierten Gemeinde, und auch im Aktenbestand ist eine umfangreiche Überlieferung dazu als separate Gruppe vorhanden. Diese reformierte Gemeinde geht zurück auf etwa 60 wallonische Familien aus dem niederrheinischen Wesel, die 1586 in Wetzlar Zuflucht vor den Kriegswirren am Niederrhein fanden.

Papierurkunde vom 4. August 1687 mit Lacksiegel des Konsistoriums der reformierten Gemeinde zu Wetzlar; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 047B

In Wesel lebten bereits seit 1544 protestantische Wallonen, die vor der Religionspolitik in den habsburgischen Niederlanden geflohen waren. Sie waren calvinistisch geprägt, bildeten eine eigene Gemeinde und ihre Prediger hielten Gottesdienste in französischer Sprache. Auch in der seit 1542 lutherischen Reichsstadt Wetzlar wurden den Reformierten nach Fürsprache u.a. des einflussreichen Theologen Franz Junius d. Ä. großzügige Rechte eingeräumt. Bürgermeister und Rat bekannten am 19. September 1586, „dass wir […] bewilliget haben, Sechzig Paar Ehe-Volcks ungefehrlich, so bisz dahero etliche Jahre daselbst zu Wesel gewohnet, allhier zu Wetzflar bey uns zu Bürgern in gewöhnliche Eyd und Pflichte, gegen Vorzeigung wissentlichen Abzugs und Erlegung des Bürgergelds uff- und anzunehmen, dergestalt, dasz sie unsern Gesetzen und Statuten allemaszen als andere unsere Mitbürger unterworffen, und dagegen auch, wie dieselbigen aller Bürgerlichen Freyheiten und Rechten sich mit erfreuen und genieszen sollen und mögen.“

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Butter für den Kirchbau: Meddersheimer Turmsanierung in Zeiten der Hyperinflation

Preissteigerungen sind aktuell in aller Munde, allerdings kein Vergleich zu der durch die Auswirkungen des Ersten Weltkriegs verursachten Hyperinflation des Jahres 1923. Ein beredtes Beispiel findet sich im kürzlich verzeichneten Archiv der Kirchengemeinde Meddersheim, die just in dieser Zeit dringend notwendige Reparaturen am Turm ihrer Kirche in Angriff nehmen musste.

aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 131B (Meddersheim), Nr. 56

Der Kostenvoranschlag des damit beauftragten Bauunternehmers von Ende August 1923 belief sich zunächst auf 3.812.837.500 Mark bei einem Stundenlohn von 480.000 Mark, die Summe steigerte sich jedoch im Zuge der galoppierenden Geldentwertung innerhalb nur weniger Wochen auf insgesamt gut acht Billionen Mark. Der Wertverlust verlief so rasant, dass Zahlungen bald innerhalb eines Tages überwiesen werden mussten. Da die Kirchengemeinde mit der Aufbringung der Beträge nicht mehr nachkam, drohte die durch Zahlungsstockungen und ausbleibende Materiallieferungen ebenfalls am Rande des Ruins stehende Baufirma mit dem Abbruch der Arbeiten, sofern die Gemeinde nicht wenigstens 60 Sack Kalk für die notwendigsten Ausbesserungen beschaffen würde. Mitte November 1923 war die Entwertung schließlich soweit fortgeschritten, dass der Bauunternehmer Rechnungen für geleistete Arbeiten nicht mehr in Geld, sondern in Naturalien, genauer: in Butter und „Frucht“ (also Getreide) als Ersatzwährung ausstellte.

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