Bei Ordnungsarbeiten im Bestand 8SL055B (Anordnungen, Rundschreiben, Merkblätter) bin ich auf ein Rundschreiben aus dem Jahr 1937 gestoßen, das die Religionsangabe auf Steuerkarten betrifft. Dabei stellte sich mir die Frage: „Ist das heute auch noch so?” (Link: https://taxfix.de/ratgeber/steuern-sparen/kirchensteuer-steuererklaerung/) Nachfolgend ein Auszug der Internetseite aus dem Jahr 2025.
Evangelisch: EV
Römisch-katholisch: RK
Alt-katholische Kirche: AK
Evangelisch-reformiert: RF
Französisch-reformiert: FR
Freie Religionsgemeinschaft Alzey: FA
Freireligiöse Landesgemeinde Baden: FB
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz: FG
Freireligiöse Landesgemeinde Mainz: FM
Freireligiöse Landesgemeinde Offenbach/M.: FS
Israelitische Religionsgemeinschaft Baden: IB
Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg: IW
Israelitische Gemeinden in Bayern: IS
Israelitische Kultussteuer Land Hessen: IL
Israelitische Synagogengemeinde Saar: IS
Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen): IS
Jüdische Kultusgemeinden Koblenz und Bad Kreuznach: IS
Jüdische Kultussteuer Nordrhein-Westfalen: JD
Jüdische Kultussteuer Hamburg: JH
Was trägt man bei Konfession ein, wenn man keine hat?
Bist du konfessionslos, trägst du in deine Steuererklärung das Kürzel VD ein.
Man erkennt, dass die Abkürzungen für die Konfession gleichgeblieben sind und dass eine Religionsangabe auf der Steuerkarte erforderlich ist. In dem Schreiben von 1937 findet sich auch die Bemerkung: gg = gottgläubig oder gl = glaubenslos.
Aus Bestand: 8SL055B, Nr. 302, Religionsangaben auf Steuerkarten:





