Über Uwe Hauth

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Religionsangaben auf den Steuerkarten

Bei Ordnungsarbeiten im Bestand 8SL055B (Anordnungen, Rundschreiben, Merkblätter) bin ich auf ein Rundschreiben aus dem Jahr 1937 gestoßen, das die Religionsangabe auf Steuerkarten betrifft. Dabei stellte sich mir die Frage: „Ist das heute auch noch so?” (Link: https://taxfix.de/ratgeber/steuern-sparen/kirchensteuer-steuererklaerung/) Nachfolgend ein Auszug der Internetseite aus dem Jahr 2025.

Evangelisch: EV
Römisch-katholisch: RK
Alt-katholische Kirche: AK
Evangelisch-reformiert: RF
Französisch-reformiert: FR
Freie Religionsgemeinschaft Alzey: FA
Freireligiöse Landesgemeinde Baden: FB
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz: FG
Freireligiöse Landesgemeinde Mainz: FM
Freireligiöse Landesgemeinde Offenbach/M.: FS
Israelitische Religionsgemeinschaft Baden: IB
Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg: IW
Israelitische Gemeinden in Bayern: IS
Israelitische Kultussteuer Land Hessen: IL
Israelitische Synagogengemeinde Saar: IS
Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen): IS
Jüdische Kultusgemeinden Koblenz und Bad Kreuznach: IS
Jüdische Kultussteuer Nordrhein-Westfalen: JD
Jüdische Kultussteuer Hamburg: JH
Was trägt man bei Konfession ein, wenn man keine hat?
Bist du konfessionslos, trägst du in deine Steuererklärung das Kürzel VD ein.

Man erkennt, dass die Abkürzungen für die Konfession gleichgeblieben sind und dass eine Religionsangabe auf der Steuerkarte erforderlich ist. In dem Schreiben von 1937 findet sich auch die Bemerkung: gg = gottgläubig oder gl = glaubenslos.

Aus Bestand: 8SL055B, Nr. 302, Religionsangaben auf Steuerkarten:

Lagerung und Bewertung der geborgenen Akten des Ev. Gemeindearchiv Bad Neuenahr

In meinem Blogbeitrag vom 23. Juli 2021 berichtete ich von der Bergung der durch das Ahrhochwasser beschädigten Akten und schrieb: „Die Akten werden in ein Kühlhaus verbracht und eingefroren, damit die Schäden nicht fortschreiten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden diese Akten dann gefriergetrocknet und restauratorisch behandelt.“Bericht aus Bad Neuenahr: Bergung von Akten aus dem Gemeindearchiv.

Im April 2025 wurden die auf zwei Europaletten gelagerten Akten dann von dem Gutachter der Versicherung, dem Restaurator und mir in einem Kühlhaus in Troisdorf besichtigt, um die Kosten für die Gefriertrocknung zu ermitteln.

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Kirchliche Archive auf dem Kirchentag in Hannover

Bericht vom 39. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2025 in Hannover, der vom 30. April bis 4. Mai stattfand und dessen Motto lautete: „Mutig-stark-beherzt“.

Gemeinschaftsstand AG der Archive u. Bibliothekare in der ev. Kirche mit Archion
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Arischer Nachweis

Die Sammlung 8SL 055B Sammlung – Anordnungen – Rundschreiben – Merkblätter ist vorläufig abgeschlossen.
Auszüge aus dem Vorwort:
Die nach dem Registraturplan für Kirchengemeinden von 1991 geordnete Sammlung enthält Anordnungen, Rundschreiben und Merkblätter aus allen Bereichen des kirchlichen Lebens. Mit dem Aufbau der Sammlung wurde 2003 begonnen, und sie wird seitdem laufend ergänzt.
Da an diesem Bestand seit 2003 unterschiedliche Mitarbeiter gearbeitet haben und Unterlagen z. T. im Nachhinein hinzugefügt wurden, ist bei der Benutzung folgendes zu beachten:
Die Erschließungstiefe des Bestandes ist sehr unterschiedlich. Teilweise sind die Schriftstücke innerhalb einer Aktenplangruppe einzeln verzeichnet, teilweise liegt nur eine allgemeine Beschreibung der Inhalte der jeweiligen Aktenplangruppe ohne Einzelblattverzeichnung vor.
Zum Teil sind die Anordnungen, Rundschreiben und Merkblättern mit Kopien aus anderen Veröffentlichungen ergänzt wurden.
In dieser Sammlung findet sich auch ein Schreiben aus der Aktengruppe 04-5 Schriftliche Auskünfte aus Kirchenbüchern und Archivalien. Dieses Schreiben von 1938 zeigt, dass man sich über die Ariernachweise zu Recht „lustig“ machen kann, aber auch, wie die Behörden in Deutschland in dieser Zeit damit umgingen.

Schreiben des Evangelischen Konsistoriums der Rheinprovinz an das Kirchliche Aussenamt der Deutschen Evangelischen Kirche vom 12. Dezember 1938 mit Anweisungen bzgl. Dr. Jacobus Wiedemann, Stadtpfarrer in St. Gallen. Aus Bestand: AEKR 8SL 055B (Sammlung Anordnungen – Rundschreiben – Merkblätter)

Tag der Landesgeschichte Rheinland-Pfalz

Ein kurzer Erfahrungsbericht vom Tag der Landesgeschichte Rheinland-Pfalz in Frankenthal am 28.09.2024:

Der 3. Tag. der Landesgeschichte von Rheinland-Pfalz, ausgerichtet von der Kommission des Landes für Geschichte fand am 28.09.2024 in Frankenthal statt. Beim 2. Tag der Landesgeschichte von Rheinland-Pfalz 2021 waren wir von der Evangelischen Archivstelle in Boppard noch mit einem Stand beim Tag der rheinland-pfälzischen Landesgeschichte in Ingelheim vertreten. Der diesjährige Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf dem Thema „Demokratiegeschichte(n)“.Für mich als Besucher dieser Veranstaltung waren die anwesenden Institutionen, Verbände und Vereine sehr interessant. Unter den Ausstellern waren unter anderem das Landesarchiv Speyer, das Institut für Geschichtliche Landeskunde und die Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes anwesend. Neben der Podiumsdiskussion im Plenum gab es für die interessierten Besucher auch noch Workshops zu den Arbeiten, dem Fundraising und der Öffentlichkeitsarbeit im Archiv. Außerdem gab es eine Escape Room Challenge und ein Mitmach-Angebot zur Demokratie. Nachfolgend noch der Link zum bunten Veranstaltungsprogramm. https://landtag-rlp.de/de/mitmachen/veranstaltungen/tag-der-landesgeschichte-rlp.htm

Findbuch der Ev. Kirchengemeinde Simmern unter Dhaun

Evangelische Kirche Simmern unter Dhaun

Der Bestand der Kirchengemeinde Simmern unter Dhaun wurde Anfang 2024 in die Ev. Archivstelle Boppard gebracht.  Die erste Ordnung und Verzeichnung erfolgte 1962 durch Archivrat W. Schmidt. Beim Sichten und der neuen Erschließung der Akten, wurde der vorhandene Registraturplan mit den Gruppen beibehalten, da er nur bei den Amts- und Rechnungsbüchern von dem Registraturplan 1994 abwich. Der geordnete Bestand hat eine Laufzeit von 1371 (Urkunden) bis 2015. Er hat 204 Verzeichnungseinheiten und ist in 34 Kartons verpackt. Durch das damalige zubinden der Akten mit Schnüren kam es an den Rändern zu Beschädigungen. Bei der Durchsicht der Akten wurden nur solche Schreiben kassiert, die keinen Bezug zur Gemeinde haben und auch an anderer Stelle vorliegen. Die Altarbibeln blieben bei dem Bestand. In diesem Bestand finden sich auch Archivalien zu den Filialgemeinden Weitersborn, Brauweiler, Horbach und Martinstein. Interessant sind auch die Familienpapiere zu der Fabry-Stiftung (1590-1877), sowie die Urkunden von 1371 bis 1530.

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Kirchenzucht

In der Sammlung II 8SL 055B findet sich unter der Signatur 24-3 Schutz des Gemeindelebens, auch der Begriff Kirchenzucht. Ein darin enthaltenes Dokument trägt die Überschrift: Kirchenzuchtmaßregeln. Weiter heißt es: In den Kirchengemeinden der Synode St. Wendel bestehen aus der Zeit vor dem 20. Januar 1876 folgende Kirchenzuchtmaßregeln nicht zu Recht. Bevor ich diese zitiere, habe ich als Antwort auf die Frage: „Was ist Kirchenzucht“ durch die KI ChatGPT am 16.01.2024 folgende Aussage erhalten: „Die Kirchenzucht ist ein Begriff, der sich auf die Disziplinierung und Kontrolle von Mitgliedern innerhalb einer Kirchengemeinschaft bezieht. Sie wird oft von religiösen Gruppen angewendet, um sicherzustellen, dass die Mitglieder den Lehren und moralischen Standards der Kirche entsprechen. Die genaue Praxis der Kirchenzucht kann von Gemeinschaft zu Gemeinschaft variieren, da verschiedene Kirchen unterschiedliche Überzeugungen und Praktiken haben.In einigen Kirchen kann die Kirchenzucht dazu dienen, Mitglieder zu ermahnen, die gegen die Lehren oder Verhaltensstandards der Kirche verstoßen. Dies kann von milden Maßnahmen wie Ermahnungen oder Ausschlüssen aus bestimmten kirchlichen Aktivitäten bis zu schwerwiegenderen Maßnahmen wie dem Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft reichen.Es ist wichtig zu beachten, dass die Praxis der Kirchenzucht umstritten sein kann, und es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, inwieweit religiöse Institutionen das Recht haben sollten, das Verhalten ihrer Mitglieder zu kontrollieren und zu sanktionieren. In einigen Fällen kann es zu ethischen Fragen und Debatten über individuelle Freiheiten und Rechte kommen“.

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