Wallonen in Wetzlar – Ursprung der reformierten Gemeinde

Im Archiv der Kirchengemeinde Wetzlar, dessen Findbuch kürzlich retrokonvertiert und ergänzt wurde, finden sich auch vier Urkunden einer Ende des 16. Jahrhunderts gebildeten wallonisch-reformierten Gemeinde, und auch im Aktenbestand ist eine umfangreiche Überlieferung dazu als separate Gruppe vorhanden. Diese reformierte Gemeinde geht zurück auf etwa 60 wallonische Familien aus dem niederrheinischen Wesel, die 1586 in Wetzlar Zuflucht vor den Kriegswirren am Niederrhein fanden.

Papierurkunde vom 4. August 1687 mit Lacksiegel des Konsistoriums der reformierten Gemeinde zu Wetzlar; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 047B

In Wesel lebten bereits seit 1544 protestantische Wallonen, die vor der Religionspolitik in den habsburgischen Niederlanden geflohen waren. Sie waren calvinistisch geprägt, bildeten eine eigene Gemeinde und ihre Prediger hielten Gottesdienste in französischer Sprache. Auch in der seit 1542 lutherischen Reichsstadt Wetzlar wurden den Reformierten nach Fürsprache u.a. des einflussreichen Theologen Franz Junius d. Ä. großzügige Rechte eingeräumt. Bürgermeister und Rat bekannten am 19. September 1586, „dass wir […] bewilliget haben, Sechzig Paar Ehe-Volcks ungefehrlich, so bisz dahero etliche Jahre daselbst zu Wesel gewohnet, allhier zu Wetzflar bey uns zu Bürgern in gewöhnliche Eyd und Pflichte, gegen Vorzeigung wissentlichen Abzugs und Erlegung des Bürgergelds uff- und anzunehmen, dergestalt, dasz sie unsern Gesetzen und Statuten allemaszen als andere unsere Mitbürger unterworffen, und dagegen auch, wie dieselbigen aller Bürgerlichen Freyheiten und Rechten sich mit erfreuen und genieszen sollen und mögen.“

Man wies ihnen den Chor der Franziskanerkirche (der heutigen Unteren Stadtkirche) zu und erlaubte ihnen die öffentliche Religionsausübung und den Schulunterricht in ihrer Muttersprache. Auch Prediger und Schulmeister durften sie selbst, jedoch mit Wissen von Bürgermeister und Rat, ein- und absetzen. Zur Erleichterung ihrer Niederlassung befreite man die Neuankömmlinge zudem in den kommenden vier Jahren von den bürgerlichen Lasten, Wachen und Frondiensten, nicht jedoch von der Steuerpflicht.

Wallonen und Wetzlarer vermischten sich bald, weshalb bereits unter dem von 1608 bis 1612 amtierenden Pastor Jean Combillon Amtshandlungen teils auf Deutsch vorgenommen und das Abendmahl an zwei Sonntagen nacheinander, je einmal auf Französisch bzw. Deutsch gefeiert wurde – sehr zum Missfallen der Stadtoberen, denen die Ausbreitung des Calvinismus ein Dorn im Auge war. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, währenddessen die Reformierten 1626 unter spanischer Besatzung in das Umland vertrieben worden waren, schob man dieser Praxis endgültig einen Riegel vor. Die Stadt gestattete den zurückgekehrten „Welschen“, nurmehr ein „geringes Häufelein“, die Abhaltung von Gottesdienst, Amtshandlungen und Schulunterricht dezidiert nicht mehr „in Teutscher, sondern allein in frantzösischer Sprach“ – und das, obwohl der weitaus größere Teil der Gemeinde bereits aus deutschsprachigen Reformierten bestand. Verstöße gegen diese Kirchenordnung von 1660 wurden mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Erst nach mehrfacher Intervention des Kurfürsten von Brandenburg erhielt die Gemeinde 1672 die Erlaubnis zu deutschsprachigen Amtshandlungen, 1690 schließlich gestattete man den Reformierten, ebenfalls Predigten in deutscher Sprache zu halten – maßgeblich auch auf Druck reformierter Beamter des 1689 nach Wetzlar verlegten Reichskammergerichtes. Hierdurch und unterstützt von großzügigen Geldzuwendungen wiederum des brandenburgischen Kurfürsten erholte sich die (wallonisch-)reformierte Gemeinde und bestand bis zur Einführung der Union in Wetzlar am 13. Oktober 1833, in deren Zuge sie mit den Lutheranern vereinigt wurde. Ausführlich zu ihrer Geschichte (wenn auch schon älteren Datums, aber dafür quellengesättigt) siehe hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert