Amtsbücher aus dem EKiR-Sprengel online

Verschiedene Amtsbücher aus dem EKiR-Sprengel

Im Archiv der EKiR werden zahlreiche Amtsbücher der rheinischen Kirchenkreise oder Kirchengemeinden verwahrt. Einige davon wurden nun digitalisiert. Bei der Auswahl wurde der Fokus dabei vor allem auf diejenigen Exemplare gelegt, die bisher nicht als edierte Ausgaben veröffentlicht wurden. Unter „Amtsbücher des 16.-18. Jahrhunderts“ können sowohl die Digitalisate der Amtsbücher der zwei Kirchenkreise Kreuznach und Moers heruntergeladen werden, als auch die der Kirchengemeinden Aachen, Düsseldorf, Moers, Krefeld, Kleve, Goch, Stolberg, Essen-Altstadt, Haan und Urdenbach.

Bei den online gestellten Amtsbüchern handelt es sich hauptsächlich um Protokollbücher der reformierten oder lutherischen Gemeinden. In den Niederschriften selber ist in der Regel von den Verhandlungen „des Consistorii“ die Rede. Damit ist mitnichten eine Oberbehörde gemeint, wie man es aus der preußischen kirchlichen Verwaltungssprache her kennt, sondern die Gemeindeleitung. Im Rheinland wird diese als Presbyterium bezeichnet. Das aus dem Griechischen stammende „Presbyter“ heißt „Älterer“ und so wird auch in den Protokollen immer wieder von den „Ältesten“ oder „ältesten Vorstehern“ gesprochen.

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Vom kirchlichen Amtsbuch zur genealogischen Quelle

Kirchenbücher sind in vielen kirchlichen Archiven die am intensivsten genutzte Quellengattung – sind sie doch unabdingbar für jede Ahnenforschung, die vor die standesamtliche Zeit – im Linksrheinischen ab 1798, im Rechtsrheinischen ab 1874 – zurückreicht. Emsige Familienforscher übersehen dabei allerdings gelegentlich, dass die Tauf-, Heirats- und Bestattungsbücher ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nach gar nicht in erster Linie dazu da waren, Informationen für künftige Genealogen bereitzustellen. Sie waren vielmehr genuin kirchliche Amtsbücher, sollten kirchliche Amtshandlungen (Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Bestattungen) dokumentieren und hatten deshalb eine nicht unerhebliche kirchenrechtliche Bedeutung. So ist es nicht verwunderlich, dass im Zuge der Ausdifferenzierung des kirchlichen Rechts in den neuzeitlichen Verwaltungsstaaten seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch die Kirchenbuchführung immer detaillierter geregelt wurde. Ein schönes Beispiel aus dem Jahr 1772 befindet sich im Archivbestand der damals zur Landgrafschaft Hessen-Kassel gehörenden Evangelischen Gemeinde St. Goar am Mittelrhein.

Titelseite der vom Hessischen Konsistorium in Kassel herausgegebenen Vorschrift zur Kirchenbuchführung (AEKR Boppard, Bestand 4KG 023B, Kirchengemeinde St. Goar, Nr. 10)
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