In Nordrhein-Westfalen genießen Schülerinnen und Schüler zur Zeit die Herbstferien. Sei es im Urlaub mit den Eltern, bei den Großeltern oder zu Hause mit Freunden. Hauptsache ist, man hat endlich etwas Freizeit und keine Hausaufgaben oder sonstig lästige Schulpflichten.
Für Mädchen der Julius-Stursberg-Schule galt das im Jahre 1942 nicht. Die Mädchen der 5. und 6. Klasse sollten zum Ernteeinsatz „eingezogen“ werden. So schrieb die Mädelführerin Pabst des Bannes Moers 237, einer regionalen Gliederungseinheit der Hitler-Jugend für den Bereich Moers, am 15. Mai 1942 dem Schulleiter mit der Bitte, ihr Schülerinnenlisten für den Ernteeinsatz im Herbst zu kommen zu lassen.
In Nordrhein-Westfalen beginnt das neue Schuljahr 2025/2026. Das Team des Archivs der EKiR wünscht allen Schülerinnen und Schülern einen tollen Start und allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern zudem prall gepackte Schultüten!
Schulkind mit Tornister in der Gemeinde Quierschied; Fotograf: Hans Lachmann; Datum: ca. 1956; Ort: Saarbrücken ; Signatur: AEKR 8SL046 (Bildarchiv), BRD_1956_1180; Schachtel BRD 29(16/1362).
Einschulung. Schulanfänger in der Schule mit Schultüte
Fotograf: Hans Lachmann
Datum: ca. 1976
Signatur: AEKR 8SL046 (Bildarchiv), BRD_1976_1133
Schachtel BRD 28 (6a/16385)
Während Schüler in Bayern erst seit letzter Woche endlich ihre Sommerferien genießen dürfen, heißt es für Schulpflichtige in NRW: Schulranzen packen. Denn heute am 10. August geht die Schule wieder los. Für 171.000 Kinder sogar zum ersten Mal! Denn so viele Erstklässler starten laut dpa-Meldung zum Schuljahr 2022/23. Für sie beginnt der viel zitierte „Ernst-des-Lebens“. Die Zeit des unbeschwerten Tobens ist (fast) vorbei. Nun gilt es Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen und damit auch ein Stückchen erwachsen werden.
Für etwas fortgeschrittene Schüler kann ein Schulbeginn ebenfalls einen Entwicklungssprung darstellen, so wenn sie nach der 4. Klasse auf die weiterführenden Schulen gehen. Schulabsolventen hingegen freuen sich in der Regel über ihre verlängerte Sommerpause. Die Ausbildungszeit, Praktika oder das Studium beginnen nämlich erst im Herbst.
Anweisung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf für die Lehrerschaft und die Schulverwaltungen über Schulgesundheitspflege; Amtliches Schulblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf ; [9,] Beil
Mir lag beim Katalogisieren ein Heft vor mit dem Titel „Anweisung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf für die Lehrerschaft und die Schulverwaltungen über Schulgesundheitspflege“ aus dem Jahr 1916. Schulen war vor gut 100 Jahren noch mehr als heute ein Betätigungsfeld der Kirche, gab es doch zahlreiche konfessionelle Elementarschulen. Das Thema „Hygiene“ ist ja gerade wegen der Maßnahmen gegen die Verbreitung der Covid 19-Viren hoch aktuell.
Das Vorwort beginnt unerwartet emotional: „Körperliche Entartung und sittliche Verwilderung der Völker gehen Hand in Hand. Das lehrt ein Blick in die Geschichte, besonders die des alten Roms, das dem jugendfrischen, kraftvollen Germanentum unterlag. Deswegen sollen auch die Pflegestätten des Geistes und des Herzens, die Schulen, nicht minder solche des Körpers sein.“
Der Text ist in die drei Hauptabschnitte gegliedert
A. Gesundheitsmäßige Unterhaltung und Benutzung der Räume und Einrichtungen der Schule
B. Gesundheitliche Anforderungen an die Lehr- und Lernmittel und an die Verteilung der Unterrichtsstunden
C. Überwachung des Gesundheitszustandes der Schulkinder.
„Reinlichkeit ist die erste Regel der Gesundheitspflege“ klingt wie eine Überschrift, ist aber der erste Satz des Punktes 1) über den Zugang zur Schule und die Frage des Straßenschmutzes.
Der heutige Blogbeitrag handelt von Strafmaßnahmen bei Schulversäumnissen in den Elementarschulen der Rheinprovinz 1845, welche in Auszügen hier wiedergegeben wird. Der Katalog der Strafmaßnahmen reicht hier über Geldstrafen bis zur Gefängnisstrafe als ultima ratio.
Sammlung I „Vordrucke“ Evangelische Archivstelle Boppard, Registraturplannummer 34-3 Schulen: “Instruction über das Verfahren bei Bestrafung der Schulversäumnisse in den Elementarschulen der Rheinprovinz“, Bestand: AEKR 8SL 055B (Sammlung Anordnungen – Rundschreiben – Merkblätter)Sammlung I „Vordrucke“ Evangelische Archivstelle Boppard, Registraturplannummer 34-3 Schulen: “Instruction über das Verfahren bei Bestrafung der Schulversäumnisse in den Elementarschulen der Rheinprovinz“
Schreiben Reichsbahndirektion Köln, 1926, aus Bestand AEKR 1OB 008 (Ortsakten Düren AZ. 2)
Wussten Sie, dass es bereits 1926 so etwas modern anmutendes wie einen Elternbeirat einer Schule gab? Ich nicht, und fand besonders interessant, wofür sich der Elternbeirat der evangelischen Volksschule Düren 1926 eingesetzt hat (Archivbestand 1OB 008 – Ortsakten Düren Az. 2).
Südlich von Düren liegt das Gebiet der Voreifel, das damals noch weit überwiegend katholische Bewohner*innen hatte. Dieses wird durch die Eisenbahnlinie Düren – Nideggen – Heimbach erschlossen. Diese Strecke diente auch evangelischen Schüler*innen und Gemeindegliedern als Verbindung zur evangelischen Volksschule oder Gemeinde in Düren. Jedoch hatten die Eltern der Schulanfänger*innen ein Problem: Es fuhr kein Zug zur rechten Zeit!
Heute und morgen beginnt in Nordrhein-Westfalen wieder für viele Kinder der Schulalltag.
Wir wünschen allen Schulanfängern, -rückkehrern und natürlich auch den Eltern alles Gute für diesen Tag, der sicherlich auch mehr als 60 Jahre später immer noch genauso aufregend ist, wie er 1956 in der Kirchenzeitung Der WEG beschrieben wurde!
Kommentar zum Schulanfang, 1956; in: Der WEG, Nr. 16/1956 vom 15.04.1956
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