Hygiene in der Schule – nicht erst seit der Corona-Pandemie

Anweisung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf für die Lehrerschaft und die Schulverwaltungen über Schulgesundheitspflege; Amtliches Schulblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf ; [9,] Beil

Mir lag beim Katalogisieren ein Heft vor mit dem Titel „Anweisung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf für die Lehrerschaft und die Schulverwaltungen über Schulgesundheitspflege“ aus dem Jahr 1916. Schulen war vor gut 100 Jahren noch mehr als heute ein Betätigungsfeld der Kirche, gab es doch zahlreiche konfessionelle Elementarschulen. Das Thema „Hygiene“ ist ja gerade wegen der Maßnahmen gegen die Verbreitung der Covid 19-Viren hoch aktuell.

Das Vorwort beginnt unerwartet emotional: „Körperliche Entartung und sittliche Verwilderung der Völker gehen Hand in Hand. Das lehrt ein Blick in die Geschichte, besonders die des alten Roms, das dem jugendfrischen, kraftvollen Germanentum unterlag. Deswegen sollen auch die Pflegestätten des Geistes und des Herzens, die Schulen, nicht minder solche des Körpers sein.“

Der Text ist in die drei Hauptabschnitte gegliedert

  • A. Gesundheitsmäßige Unterhaltung und Benutzung der Räume und Einrichtungen der Schule
  • B. Gesundheitliche Anforderungen an die Lehr- und Lernmittel und an die Verteilung der Unterrichtsstunden
  • C. Überwachung des Gesundheitszustandes der Schulkinder.

„Reinlichkeit ist die erste Regel der Gesundheitspflege“ klingt wie eine Überschrift, ist aber der erste Satz des Punktes 1) über den Zugang zur Schule und die Frage des Straßenschmutzes.

Wir modernen Leser wundern uns das Kehren der Fußböden mit feuchtem Sägemehl oder über Spucknäpfe, „die in allen Schulräumen und Fluren vorhanden sein“ und täglich geleert, gereingt und mit frischem Wasser gefüllt werden müssen. Treppen-Handläufe sollen [nur] wegen des Staubs feucht abgewischen werden; Türdrücker hatte man noch nicht im Blick.

Auch großzügiges Lüften wird verordnet – jetzt in Corona-Zeiten aktuell, z. B. bei der Frage der Abhaltung von Gottesdiensten in den Kirchen -: Vormittags nach Unterrichtsende mindestens 15 Minuten, nachmittags eine [!] Stunde. Wenn nötig, sollen während des Unterrichts alle Fenster für fünf Minuten geöffnet werden (Stoßlüften!). „Herrschen übertragbare Krankheiten, so sind die Schulzimmer besonders fleißig zu lüften.“

Abstände spielten auch schon eine Rolle – allerdings nicht vom Sitznachbarn: „Die erste Bankreihe soll […] von der Wand, an der sich der Lehrersitz befindet, 1,70 m entfernt bleiben.“ Auf dem Schulhof sollte jedes Kind mindestens 3 qm Platz haben.

Das Händewaschen, heute Vorsorgemaßnahme Nummer 1, kommt erst in Punkt 12) zur Sprache: „Es empfiehlt sich, an geeigneter Stelle den Schulkindern Gelegenheit zum Waschen ihrer Hände, möglichst mit fließendem Wasser, zu bieten“ und diese dazu anzuhalten. Da bekommt ja der Gesundheitsminister graue Haare – aber war das zu unserer Schulzeit besser? Die Anforderungen an die Toiletten umfassen 1,5 Seiten – Sitze täglich feucht reinigen und mindestens einmal wöchentlich scheuern!

Im letzten Kapitel werden die Maßnahmen gegen die Verbreitung übertragbarer Krankheiten in den Blick genommen, bis hin zur Schulschließung – wie aktuell!

Anweisung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf für die Lehrerschaft und die Schulverwaltungen über Schulgesundheitspflege; Amtliches Schulblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf ; [9,] Beil

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