Es sind nicht nur die Schriften der frühen Neuzeit oder stenografische Mitschriften die Archivarinnen und Archivare bisweilen vor große Herausforderungen stellen. Auch die handschriftlichen Konzepte vieler Mitarbeitender des Landeskirchenamtes, wie sie sich zuhauf in den Sachakten der Jahre 1948 bis 1971 finden, sind äußerst mühsam zu entziffern.
Eine besonders harte Nuss ist dabei die Handschrift von Oberkirchenrat Dr. Erich Dalhoff. Er war von 1947 bis 1976 als Jurist im Landeskirchenamt tätig, seit 1962 hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung und ab 1971 juristischer Dirigent und maßgeblich an der Gesetzgebung der noch jungen rheinischen Landeskirche beteiligt.
Glücklicherweise sind den meisten Konzepten fertige Reinschriften von geübten Mitarbeitenden Dalhoffs beigefügt.