Ausgerechnet Goethe? Ein Konfirmationsschein mit überraschendem Bildmotiv

Konfirmationsscheine sind die Nachfolger der frühneuzeitlichen Kirchenzeugnisse. Rein rechtlich bescheinigen sie den Vollzug der Konfirmation, vor allem dienten sie aber auch als Erinnerungsgabe. Seit ca. 1860 reicherten spezialisierte Kunstverlage sie zunehmend im Mehrfarbdruck mit einem Bildmotiv an. Eingerahmt konnten sie so als Wandschmuck dienen.

Sie bilden im Wortsinn das jeweilige Zeitkolorit ab und stellen somit eine aussagekräftige Quellengattung dar. Oft begegnen markige Lutherdarstellungen, gern auch in schwarz-weiß-roter und damit deutschnationaler Farbakzentuierung. Einen ausgezeichneten quellenkundlichen Überblick über die Konfirmationsscheine und ihre Interpretationsmöglichkeiten bietet der Karlsruher Kollege Heinrich Löber auf LEO-BW. Auch das Archiv der EKiR verfügt über eine entsprechende Sammlung.

Konfirmationsschein 1931 mit Portrait von Johann Wolfgang von Goethe. Aus Bestand: AEKR 8SL044(Tauf- und Konfirmationsscheine)

Ein Neuzugang aus dem Jahr 1931 zeigt nun ein eher untypisches Motiv: Ernst blickt der deutsche „Dichterfürst“ Johann Wolfgang von Goethe auf den armen Konfirmanden oder die bemitleidenswerte Konfirmandin herab. Es handelt sich um ein Werk des bekannten Malers Karl Bauer, der uns bereits bei einem Portrait Martin Luthers begegnet ist.

Man kann nur vermuten, dass die Motivauswahl des Verlages im Marketing-Hype des anstehenden Goethejahres 1932 (100. Todestag) erfolgte. Inhaltlich passt hier gar nichts zusammen: Goethe stand bekanntlich dem Christentum zumindest in seiner institutionalisierten Ausprägung zeit seines Lebens recht fremd gegenüber. Er ist selbst zwar noch 1763 in der Frankfurter Katharinenkirche konfirmiert worden, aber der Blick auf diese Produktion hätte ihn sicherlich bass erstaunt.

Konfirmation – nicht immer ein freudiger Anlass

Wird eine Konfirmation heute (wenn auch nicht in Corona-Zeiten) üblicherweise als großes Familienfest begangen, war sie früher nicht immer ein freudiger Anlass für die Konfirmanden. Im Archiv der Kirchengemeinde Kellenbach, das bei der Evangelischen Archivstelle Boppard aufbewahrt wird, finden sich im Zeitraum zwischen 1833 und 1874 (vor allem in den Jahren um 1850) zahlreiche Gesuche auf Freistellung vom gesetzlichen Konfirmationsalter und somit auf eine vorgezogene Konfirmation. Ein solcher Dispens musste beantragt werden, sofern das Kind am Tag der Konfirmation das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Hauptgrund für die Gesuche war die wirtschaftliche Not der Eltern, denn mit der Konfirmation war die Entlassung aus der Schule verbunden und die Kinder konnten fortan uneingeschränkt als Arbeitskraft eingesetzt oder in die Lehre gegeben werden.

Verzeichnis von 1853, aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 129B Kellenbach Nr. 23

So wünschte der Schmied Nicolaus Fuchs, „der fast einzig mit seiner Hände Arbeit eine zahlreiche Familie zu ernähren hat“, dass seine Tochter Catharina Elisabeth 1839 vorzeitig konfirmiert werde, damit sie „im Hauswesen seine kränkliche Frau unterstützen, und er zur Erleichterung seiner Familienlast alsdann eine ältere Tochter in Dienst geben könne.“ Die Quelle wirft ein Licht auf die offenbar teils dramatische soziale und wirtschaftliche Lage der Einwohner des Hunsrückortes. Bis zu 20 % der Kinder eines Konfirmationsjahrgangs wurden um 1850 in Kellenbach frühzeitig konfirmiert, 1852 sogar gut ein Drittel. Ein Großteil der Antragsteller wird als „arm“, teils auch als „bettelarm“ oder „blutarm“ beschrieben, die Familien als kinderreich, auch mittellose Witwen finden sich häufig.

In den meisten Fällen sollten die Kinder, egal ob Junge oder Mädchen, unmittelbar nach der Konfirmation „verdingt“ werden, mussten also mit noch nicht einmal 14 Jahren eine Arbeit als Knecht, Gehilfe oder Dienstmädchen aufnehmen und fortan für sich selbst sorgen. So etwa Jacob Bickler, von dem es 1850 heißt: „Der Knabe ist ein armes Waisenkind. Der Vormund und Onkel nahm ihn nach dem Tode der Eltern in sein Haus auf und will ihn nun verdingen.“ Einige Jungen immerhin konnten ein Handwerk lernen. In Einzelfällen werden auch gesundheitliche Gründe angegeben, etwa 1842 im Fall von Anna Katharina Mohr, deren Vater, „ein ärmlicher kränklicher Ackersmann“, […] die Confirmation dieses seines Kindes [wünscht], welches an großer Nervenschwäche leidet, weil er hofft, dass es, wenn es vom Schulbesuch befreit ist, gesunden werde“, oder 1853 bei Peter Mildenberger, der „fast blind [ist] und von seinen Mitschülern geführt werden [muss], daher ihm der Weg sehr beschwerlich wird.“

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Festlich herausgeputzt zur Konfirmation

Pfarrer Ulrich Kulke mit dem Konfirmandenjahrgang 1929 aus Niederkleen (KK Wetzlar), aus Bestand: AEKR 7NL176B (Pfarrer Ulrich Kulke), Nr. 54

Auf dem Land war es bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts üblich und ist es in manchen Gegenden Deutschland heute noch Brauch, bei wichtigen familiären Festtagen Tracht zu tragen. Das galt neben Hochzeiten vor allem für die traditionell am Palmsonntag gefeierte Konfirmation, an der sich die Mädchen in der Regel erstmals öffentlich in der örtlichen Tracht zeigten. Im Nachlass des Pfarrers Ulrich Kulke (1892-1986), der zwischen 1926 und 1957 in Niederkleen (heute Kirchenkreis An Lahn und Dill) amtierte und zwischen 1946 und 1957 auch Superintendent des damaligen Kirchenkreises Wetzlar war, befinden sich zahlreiche Fotos von Niederkleener Frauen und Mädchen in der so genannten Hüttenberger Tracht, benannt nach der historischen Landschaft zwischen Wetzlar, Gießen und Butzbach. Unter den Bildern sticht besonders ein Konfirmationsfoto aus dem Jahr 1929 hervor, das den damals 37 jährigen Pfarrer Kulke mit den sieben Niederkleener Konfirmationskindern dieses Jahres zeigt, von denen drei Mädchen die Hüttenberger Tracht tragen. Was Kulke dazu veranlasst hat, eine solche Trachtenfotosammlung anzulegen, ist nicht überliefert. Möglicherweise übte für ihn als Berliner Großstadtjungen die Lebendigkeit der historischen Traditionen, wie er sie in der ländlichen Gesellschaft Mittelhessens kennenlernte und wie sie sich vor allem in der Tracht manifestierte, eine besondere Faszination aus.

Spruchbüchlein für Konfirmanden

Christliches Spruchbüchlein für Konfirmanden von 1756 aus Bestand: AEKR Boppard Kirchenbuch Gemeinde Rhaunen Nr. 106/6

Seinen künstlerischen Neigungen freien Lauf ließ der unbekannte Verfasser einer Handschrift mit dem Titel „Christliches Spruch=büchlein vor die Jugent zu lernen welche sollen confirmirt werden geschrieben worden“, die Anfang Juni 1756 in Rhaunen zu Papier gebracht wurde. Er verzierte Titelseite und Kapitelüberschriften üppig mit Schnörkeln, Herzen und phantasievollen Blumenmotiven und schmückte auch einzelne Textpassagen liebevoll mit Blumen- und Blattranken.

Anders als Titel und Aufmachung womöglich glauben lassen, enthält das „Spruchbüchlein“ aber keineswegs Erbauliches für Zwischendurch. Ein Spruchbuch ist vielmehr eine Zusammenstellung von Bibelversen für den Religionsunterricht. Die Handschrift aus Rhaunen folgt dabei dem Kathechismus Martin Luthers und handelt auf mehr als 100 Seiten im typischen Frage-Antwort-Stil von den Zehn Geboten („Von dem gesetz“), den Hauptartikeln des Glaubens, dem Vaterunser, „von den heiligen sakramenten und der heiligen tauf“ und „vom hochheiligen abendmahl des herrn“. Viel Unterrichtsstoff also für damalige Konfirmanden.

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Interessante Überlieferung zu einer Konfirmation im Jahr 1908

Von dem Düsseldorfer Pfarrer und Superintendenten i.R. Helmut Ackermann (über ihn) hat das Landeskirchliche Archiv eine Anzahl älterer Gesangbücher übernommen. Diese Sammlung erstreckte sich über das Rheinland hinaus. Eines dieser Gesangbücher enthält interessante Dokumente zur Geschichte einer Konfirmation im Jahr 1908: Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogtums Braunschweig vom Jahre 1902, verlegt in Wolfenbüttel bei Julius Zwißler.

Das zweite Vorsatzblatt enthält die folgende Widmung:

Widmung zur Konfirmation für Rudolf Studte von Pastor Stock 1908 in: Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogtums Braunschweig vom Jahre 1902 ; aus Bestand : AEKR Düsseldorf Biblitohek Hh499

Widmung zur Konfirmation für Rudolf Studte von Pastor Stock 1908 in: Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogtums Braunschweig vom Jahre 1902 ; aus Bestand : AEKR Düsseldorf Biblitohek Hh499

Rudolf Studte
ist am weißen Sonntag 1908 (den 26. April)
in der Katharinenkirche zu Braunschweig
konfirmiert.
Text der Konfirmationsrede:
Hebr. 10.39.
Wir aber sind nicht von denen, die da
weichen!
Braunschweig, den 27. April 1908
Stock, Pastor.

Die hier erwähnte Konfirmationsrede hat Pastor Stock drucken lassen:
„Fest und treu!“ Konfirmationsrede gehalten am Weissen Sonntag (26. April) 1908 in der St. Katharinenkirche zu Braunschweig von Pastor A. Stock über Hebr. 10, 39. Braunschweig: Verlag von Johannes Neumeyer 1908, 10 Seiten

Möglicherweise hat jede(r) Konfirmierte den Druck anschließend erhalten. Jedenfalls hat Rudolf Studte die Predigt besessen und in sein Konfirmationsgesangbuch eingelegt. Es handelt sich übrigens um ein sehr schönes Gesangbuch mit einem in Jugendstilornamenten geprägten Pappeinband; die goldene Inschrift auf dem vorderen Deckel „Befiehl dem Herrn deine Wege“ und der Goldschnitt vervollständigen die Ausstattung.

Eine weitere Beilage verrät, wie das Gesangbuch aus Braunschweig nach Düsseldorf gelangte: Weiterlesen