Spruchbüchlein für Konfirmanden

Christliches Spruchbüchlein für Konfirmanden von 1756 aus Bestand: AEKR Boppard Kirchenbuch Gemeinde Rhaunen Nr. 106/6

Seinen künstlerischen Neigungen freien Lauf ließ der unbekannte Verfasser einer Handschrift mit dem Titel „Christliches Spruch=büchlein vor die Jugent zu lernen welche sollen confirmirt werden geschrieben worden“, die Anfang Juni 1756 in Rhaunen zu Papier gebracht wurde. Er verzierte Titelseite und Kapitelüberschriften üppig mit Schnörkeln, Herzen und phantasievollen Blumenmotiven und schmückte auch einzelne Textpassagen liebevoll mit Blumen- und Blattranken.

Anders als Titel und Aufmachung womöglich glauben lassen, enthält das „Spruchbüchlein“ aber keineswegs Erbauliches für Zwischendurch. Ein Spruchbuch ist vielmehr eine Zusammenstellung von Bibelversen für den Religionsunterricht. Die Handschrift aus Rhaunen folgt dabei dem Kathechismus Martin Luthers und handelt auf mehr als 100 Seiten im typischen Frage-Antwort-Stil von den Zehn Geboten („Von dem gesetz“), den Hauptartikeln des Glaubens, dem Vaterunser, „von den heiligen sakramenten und der heiligen tauf“ und „vom hochheiligen abendmahl des herrn“. Viel Unterrichtsstoff also für damalige Konfirmanden.

Das in lederbezogene Holzdeckel gebundene, stark abgegriffene Büchlein findet sich bei den Kirchenbüchern der Pfarrei Rhaunen im Bestand der Evangelischen Archivstelle Boppard. Möglicherweise handelt es sich bei dem unbekannten Kalligraphen um Johann Friedrich Kebig, der von 1736 bis 1778 Pfarrer in Rhaunen war.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert