Konfirmation – nicht immer ein freudiger Anlass

Wird eine Konfirmation heute (wenn auch nicht in Corona-Zeiten) üblicherweise als großes Familienfest begangen, war sie früher nicht immer ein freudiger Anlass für die Konfirmanden. Im Archiv der Kirchengemeinde Kellenbach, das bei der Evangelischen Archivstelle Boppard aufbewahrt wird, finden sich im Zeitraum zwischen 1833 und 1874 (vor allem in den Jahren um 1850) zahlreiche Gesuche auf Freistellung vom gesetzlichen Konfirmationsalter und somit auf eine vorgezogene Konfirmation. Ein solcher Dispens musste beantragt werden, sofern das Kind am Tag der Konfirmation das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Hauptgrund für die Gesuche war die wirtschaftliche Not der Eltern, denn mit der Konfirmation war die Entlassung aus der Schule verbunden und die Kinder konnten fortan uneingeschränkt als Arbeitskraft eingesetzt oder in die Lehre gegeben werden.

Verzeichnis von 1853, aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 129B Kellenbach Nr. 23

So wünschte der Schmied Nicolaus Fuchs, „der fast einzig mit seiner Hände Arbeit eine zahlreiche Familie zu ernähren hat“, dass seine Tochter Catharina Elisabeth 1839 vorzeitig konfirmiert werde, damit sie „im Hauswesen seine kränkliche Frau unterstützen, und er zur Erleichterung seiner Familienlast alsdann eine ältere Tochter in Dienst geben könne.“ Die Quelle wirft ein Licht auf die offenbar teils dramatische soziale und wirtschaftliche Lage der Einwohner des Hunsrückortes. Bis zu 20 % der Kinder eines Konfirmationsjahrgangs wurden um 1850 in Kellenbach frühzeitig konfirmiert, 1852 sogar gut ein Drittel. Ein Großteil der Antragsteller wird als „arm“, teils auch als „bettelarm“ oder „blutarm“ beschrieben, die Familien als kinderreich, auch mittellose Witwen finden sich häufig.

In den meisten Fällen sollten die Kinder, egal ob Junge oder Mädchen, unmittelbar nach der Konfirmation „verdingt“ werden, mussten also mit noch nicht einmal 14 Jahren eine Arbeit als Knecht, Gehilfe oder Dienstmädchen aufnehmen und fortan für sich selbst sorgen. So etwa Jacob Bickler, von dem es 1850 heißt: „Der Knabe ist ein armes Waisenkind. Der Vormund und Onkel nahm ihn nach dem Tode der Eltern in sein Haus auf und will ihn nun verdingen.“ Einige Jungen immerhin konnten ein Handwerk lernen. In Einzelfällen werden auch gesundheitliche Gründe angegeben, etwa 1842 im Fall von Anna Katharina Mohr, deren Vater, „ein ärmlicher kränklicher Ackersmann“, […] die Confirmation dieses seines Kindes [wünscht], welches an großer Nervenschwäche leidet, weil er hofft, dass es, wenn es vom Schulbesuch befreit ist, gesunden werde“, oder 1853 bei Peter Mildenberger, der „fast blind [ist] und von seinen Mitschülern geführt werden [muss], daher ihm der Weg sehr beschwerlich wird.“

Ebenso spiegelt sich die Massenauswanderung aus dem Hunsrück nach Nord- und Südamerika im 19. Jahrhundert in der Quelle wider. Vermutlich 1857 heißt es von den Zwillingen Maria und Anna Catharina Keller: „Der Vater hält sich seit Jahren in America auf, die Mutter ist vor zwei Jahren gestorben. Das Vermögen ist sehr gering.“ Die beiden sollten daher als Dienstmädchen für ihren eigenen Unterhalt sorgen. 1854 schrieb der Kellenbacher Pfarrer an den zuständigen Superintendenten: „Peter Bronn von hier erklärte mir heute, er wolle nach Amerika auswandern und wünsche, daß sein ältester Sohn Peter Bronn noch confimiert werde“, notierte jedoch nachträglich auf dem Schreiben: „Der Peter Bronn ist zwar confirmiert worden, da aber aus der Auswanderung nichts wurde, so habe ich ihn bis zur nächsten Confirmation Schul- und Confirmandenunterricht fort besuchen lassen.“

Dieses Beispiel gibt auch einen Hinweis auf das Verfahren der Antragstellung. Es wurden üblicherweise tabellarisch Name und Geburtsdatum der Kinder, Name, Wohnort und Stand der Väter sowie das Datum des Konfirmationstages erfasst, außerdem eine Erklärung des Pfarrers über die geistige Reife der Kinder (etwa: „Alle drei Kinder stehen auf der erforderlichen Stufe geistiger Reife und liegt kein Grund besonderer Klage gegen sie vor.“, oder auch: „genügend“, „gut“, „sehr gut“, „hinreichend“). Es folgten die von den Eltern für die Dispensation vorgebrachten Gründe sowie die Erklärung des Pfarrers über deren Wahrheit und Dringlichkeit (etwa: „Die genannten Gründe kann ich bestätigen und muß meinerseits dringend wünschen, daß die Dispensation ertheilt werde.“). Die Anträge wurden anschließend dem Superintendenten zur Begutachtung und abschließend dem Konsistorium zur Genehmigung vorgelegt. Den Gesuchen wurde fast ausnahmslos stattgegeben. Lediglich 1844 lehnte der Superintendent eine Anfrage ab, „weil die Lücke [zwischen Geburts- und Konfirmationsdatum] zu groß ist und ein Knabe von 131/2 Jahren noch kein Handwerk lernen kann.“

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