Konfirmation – nicht immer ein freudiger Anlass

Wird eine Konfirmation heute (wenn auch nicht in Corona-Zeiten) üblicherweise als großes Familienfest begangen, war sie früher nicht immer ein freudiger Anlass für die Konfirmanden. Im Archiv der Kirchengemeinde Kellenbach, das bei der Evangelischen Archivstelle Boppard aufbewahrt wird, finden sich im Zeitraum zwischen 1833 und 1874 (vor allem in den Jahren um 1850) zahlreiche Gesuche auf Freistellung vom gesetzlichen Konfirmationsalter und somit auf eine vorgezogene Konfirmation. Ein solcher Dispens musste beantragt werden, sofern das Kind am Tag der Konfirmation das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Hauptgrund für die Gesuche war die wirtschaftliche Not der Eltern, denn mit der Konfirmation war die Entlassung aus der Schule verbunden und die Kinder konnten fortan uneingeschränkt als Arbeitskraft eingesetzt oder in die Lehre gegeben werden.

Verzeichnis von 1853, aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 129B Kellenbach Nr. 23

So wünschte der Schmied Nicolaus Fuchs, „der fast einzig mit seiner Hände Arbeit eine zahlreiche Familie zu ernähren hat“, dass seine Tochter Catharina Elisabeth 1839 vorzeitig konfirmiert werde, damit sie „im Hauswesen seine kränkliche Frau unterstützen, und er zur Erleichterung seiner Familienlast alsdann eine ältere Tochter in Dienst geben könne.“ Die Quelle wirft ein Licht auf die offenbar teils dramatische soziale und wirtschaftliche Lage der Einwohner des Hunsrückortes. Bis zu 20 % der Kinder eines Konfirmationsjahrgangs wurden um 1850 in Kellenbach frühzeitig konfirmiert, 1852 sogar gut ein Drittel. Ein Großteil der Antragsteller wird als „arm“, teils auch als „bettelarm“ oder „blutarm“ beschrieben, die Familien als kinderreich, auch mittellose Witwen finden sich häufig.

In den meisten Fällen sollten die Kinder, egal ob Junge oder Mädchen, unmittelbar nach der Konfirmation „verdingt“ werden, mussten also mit noch nicht einmal 14 Jahren eine Arbeit als Knecht, Gehilfe oder Dienstmädchen aufnehmen und fortan für sich selbst sorgen. So etwa Jacob Bickler, von dem es 1850 heißt: „Der Knabe ist ein armes Waisenkind. Der Vormund und Onkel nahm ihn nach dem Tode der Eltern in sein Haus auf und will ihn nun verdingen.“ Einige Jungen immerhin konnten ein Handwerk lernen. In Einzelfällen werden auch gesundheitliche Gründe angegeben, etwa 1842 im Fall von Anna Katharina Mohr, deren Vater, „ein ärmlicher kränklicher Ackersmann“, […] die Confirmation dieses seines Kindes [wünscht], welches an großer Nervenschwäche leidet, weil er hofft, dass es, wenn es vom Schulbesuch befreit ist, gesunden werde“, oder 1853 bei Peter Mildenberger, der „fast blind [ist] und von seinen Mitschülern geführt werden [muss], daher ihm der Weg sehr beschwerlich wird.“

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