Düsseldorfer Kirchenaustritte im Kaiserreich

Das Recht auf Konfessionslosigkeit wurde in Preußen erst mit dem „Gesetz betreffend den Austritt aus der Kirche“ von 1873 gewährt. Eine Abschrift der Austrittserklärung beim Amtsgericht ging demnach an die Kirchengemeinde, um ihr die Möglichkeit zu einer letztmaligen Einflussnahme zu geben.

Die absoluten Austrittszahlen blieben im Kaiserreich noch extrem gering und trugen in Verbindung mit der allgemeinen demografischen Entwicklung zu den stark steigenden Mitgliederzahlen der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf bei: Im Jahr 1901 fanden beispielsweise 1.800 Taufen statt (bei 844 Beerdigungen). Gerade einmal zwölf (sic!) Kirchenaustritten standen 31 Ein- bzw. Übertritte gegenüber, davon 28 aus der katholischen Kirche.

In der Akte 4KG 005, Nr. 21 finden sich interessante Zeugnisse dieser frühen Kirchenaustritte. Zu dem Kirchenaustritt des Korbmachers Ernst Albert 1890 heißt es etwa:

 „Hochwürden mit dem ergebensten Bemerken zu remittieren, dass eine seelsorgerliche Besprechung mit dem Antragsteller, die gestern stattgefunden hat, ohne Erfolg geblieben ist. Albert erklärte, er sei Atheist und habe mit dem christlichen System vollständig gebrochen, da dasselbe mit der modernen Wissenschaft unvereinbar sei.“

Im gleichen Jahr hatte Ludwig Peyker bereits seine Austrittsanzeige an das Amtsgericht konsequent begründet: „Denn gestützt auf meine persönlichen Erfahrungen und genaue Untersuchung in Schrift und Thaten, bin ich zur völligen Überzeugung gekommen, dass sämmtliche Glauben und Religionen wie sie alle heißen, von denen [es] ja eine ganze Menge giebt, nur Märchen aus dem Feenlande sind; von der Wissenschaft schon längst überwunden, existieren [sie] nur noch, um unter dem Mantel der sogenannten christlichen Liebe die größten Ungerechtigkeiten zu üben.“ Ein Gespräch mit einem der Düsseldorfer Pfarrer lehnte Peyker ab.

1892 erklärte der Dreher Adalbert Poethke seinen Austritt. Der rhetorisch versierte Pfarrer Samuel Keller notierte hierzu leicht frustriert: „Habe mit dem Betreffenden in seiner Wohnung gesprochen und kann als Resultat der ausführlichen Unterredung nur angeben, dass Poethke sich als eingefleischter und begeisterter Socialdemokrat entpuppte, der es für seine Aufgabe hielte, die Kirche zu bekämpfen statt ihr durch Steuerzahlen zu dienen. Auf meine Darlegungen hatte er die Freundlichkeit zu erwidern, er wolle meine Überzeugung achten, könne aber bei dem Stande der Naturwissenschaft und der Stellung, die die Kirche dem Kapital gegenüber einnehme, nicht anders als bei seiner Austrittserklärung beharren.“

Erst ab 1918, mit dem Ende von Monarchie und Summepiskopat, stiegen die Kirchenaustrittszahlen im Deutschen Reich enorm an und blieben in der Folge mit ca. 180.000 pro Jahr auf hohem Niveau.

Ein Gedanke zu „Düsseldorfer Kirchenaustritte im Kaiserreich

  1. Lieber Herr Flesch,
    vielen Dank für diesen interessanten Artikel!
    Mir war das völlig neu, dass dieses Gesetzt / diese Möglichkeit erst (oder schon?) seit 1873 in Preußen existierte.
    Spannend auch, die wirklich aufwändigen und fundierten Begründungen zu lesen.
    Manches klingt dann doch wirklich vertraut (wenn auch nicht in der Wortwahl 😉 )…

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