Martin Luther als modischer Trendsetter? Die Einführung des schwarzen Talars

Bei seiner Entscheidung, 1811 einen schwarzen Talar als Amtstracht der protestantischen Geistlichen einzuführen, ließ sich der preußische König Friedrich Wilhelm III. dem Vernehmen nach von Martin Luther inspirieren, der auf der Kanzel (nicht jedoch am Altar, was der Monarch aber geflissentlich ignorierte oder auch einfach übersah) das zeittypische dunkle Gelehrtengewand trug, wie auf zahlreichen Luther-Bildern dargestellt. Der Reformator in typischer Pose stand daher auch Modell für einen Kupferstich, den die Regierungskanzlei an alle protestantischen Geistlichen des Königreichs versandte, um ihnen zu visualisieren, wie genau ihre neue Amtsbekleidung auszusehen habe.

Amtskleidung für die protestantische Geistlichkeit der preußischen Länder, 1811; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 128B Kirchberg, Nr. A 54

Mit der Absicht, „die Würde des protestantischen Gottesdienstes auch durch eine angemessene, vom Gebrauch des gemeinen Lebens abgesonderte, weder der oft auffallenden Willkühr Einzelner, noch dem Wechsel der Mode unterworfene Kleidung der Geistlichen zu befördern“ hatte der König folgende Kleiderordnung erlassen:

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April Challenge #Archive30 – Tag 5: Favourite Item

Diese charmante Entwurfszeichnung für eine spezielle Amtstracht der Vikarinnen aus dem Jahr 1946 ist eine der gefragtesten Archivalien unseres Archivs in den vergangenen Jahren. Sie wurde in mehreren Ausstellungen gezeigt (siehe z.B. Ausstellung „Pionierinnen im Pfarramt„) und in zahlreiche Publikationen zum Thema Frauenordination aufgenommen. Deshalb hat sie sich definitiv das Prädikat #Lieblingsstück verdient!

Vikarinnen, Amtstracht, ca. 1946; in Bestand: 7NL 084 (Pastorin Änne Kaufmann), Nr. 7
1946

Die damaligen Vikarinnen fanden die Entwürfe übrigens gar nicht so charmant. Sie erinnerten sie eher an „modische Morgenröcke“ als an die angemessenen Amtstracht eines Geistlichen. Realisiert wurde schließlich eine schlichte Form des Talars mit einem weißen Schutzkragen anstatt des Beffchens, das den männlichen Pfarrern vorbehalten blieb (Übrigens ganz ähnlich auch in der württembergischen Kirche).