Vor 30 Jahren wird Hannelore Häusler im Kirchenkreis Köln-Süd erste Superintendentin der Evangelischen Kirche im Rheinland

Der Kirchenkreis ist im dreistufigen Aufbau der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) die mittlere Ebene, die von mehreren Kirchengemeinden gebildet wird. „Der Superintendent ist der Vorsitzende der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes. Er vertritt des Kirchenkreis in der Öffentlichkeit.“ So steht es noch 1997 in Artikel 162 der Kirchenordnung. Und so ist man es in kirchlichen Kreisen seit Jahrzehnten gewohnt. Doch sieht die Realität im Rheinland seit November 1992 anders aus: Hannelore Häusler wird als erste Pfarrerin in der EKiR von der Kreissynode Köln-Süd zur Superintendentin gewählt und am 14.12.1992 in ihr Amt eingeführt.

„Der Weg“ Ausgabe Köln, Nr. 47, 15.11.1992

Doch bis dahin ist es ein langer Weg, der hier kurz skizziert werden soll:

  • 1908 Universitätsstudium für Frauen in Preußen möglich
  • 1927 Vikarinnengesetz erlaubt Theologinnen Wortverkündigung nur im Kindergottesdienst und vor Frauen und Kindern. Zölibatsklausel [= bei Heirat Ausscheiden aus dem Amt]
  • 1950 Rheinisches Vikarinnengesetz: eingeschränkte Ordination für Arbeit mit Frauen, Mädchen und Kindern; Zölibatsklausel; eigene Amtstracht; nur beratende Stimme im Prebyterium
  • 1963 Pastorinnengesetz: Amtsbezeichnung Pastorin; gleiche Besoldung und Versorgung wie Pfarrer; Ausschluss vom Superintendentenamt; Zölibatsklausel
  • 1973 Aufhebung der Zölibatsklausel = verheiratete Theologinnen dürfen ins Pfarramt
  • 1975 Aufhebung der Pastorinnenverordnung = Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarrdienst
  • 1987 Erste Oberkirchenrätin in der EKiR (Pfarrerin Gisela Vogel) (Quelle: Themenpaket „40 Jahre Frauen gleichberechtigt im Pfarramt, www.ekir.de, S. 12)
DerWeg, 1992, Nr. 48, S13; H. Haeusler, Zur Person

Hannelore Häusler, geb. 1935, beginnt 1956 mit dem Theologiestudium. Kurz vor dem Ersten Theologischen Examen heiratet sie und hätte daher aus der Ausbildung ausscheiden müssen. Doch wird ihr in Mülheim an der Ruhr das Vikariat ermöglicht, so dass sie 1964 das zweite Examen absolvieren kann. Jedoch bleibt ihr der anschließende Hilfsdienst versperrt. Nach drei Jahren Schuldienst in Niedersachsen kann sie 1968 als Pastorin im Kirchenkreis Leverkusen eine Stelle an den Berufsbildenden Schulen annehmen. Nach der Gleichstellung 1975 geht ihr Wunsch, Gemeindepfarrerin zu werden, in Brüggen/Erft in Erfüllung. (Siehe auch Themenpaket, wie oben, S. 6; Pionierinnen im Pfarramt, S. 47).

Unvorbereitet geht Häusler nicht in das Leitungsamt des Kirchenkreises. Bereits seit vier Jahren ist sie Assessorin und damit Stellvertreterin des Superintendenten Rolf Baack. Das Pfarrer- und Gemeindeverzeichnis 1988 weist nur eine weitere Assessorin in einem der damals noch 46 Kirchenkreise aus: Pfarrerin Ursula Köhler aus Birnbach im Kirchenkreis Altenkirchen (Westerwald). Hannelore Häusler setzt sich im zweiten Wahlgang mit 41 von 76 Stimmen gegen drei Mitbewerber durch. Bis zu ihrem Ruhestand 2000 hat sie das Amt der Superintendentin inne.

Im Zeitraum 1992 bis 2021 werden 20 Pfarrerinnen in das Amt der Superintendentin gewählt (Gleichstellungsatlas der EKiR 2022, S. 12), und 83 Männer zu Superintendenten. Im August 2022 haben 11 von 37 Kirchenkreisen eine Superintendentin: Altenkirchen, Essen, Bad Godesberg-Voreifel, Köln-Mitte, Krefeld-Viersen, Lennep, An Nahe und Glan, Obere Nahe, An Sieg und Rhein, Solingen und Wuppertal.

Im folgenden Interview schildert Hannelore Häusler ihre persönlichen Erfahrungen.

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