Ein zentraler Bestandteil der täglichen archivarischen Arbeit ist die Bestandserhaltung. Auch bei bereits gut geordneten, verzeichneten und verpackten Beständen kann es nötig werden, noch einmal präventiv tätig zu werden, denn gängige Lagerungsmethoden vergangener Jahrzehnte sind mittlerweile überholt.
So sind viele wertvolle Gemeindebestände, die zum Teil bis ins 16. Jahrhundert zurückreichen, in den späten 1950er- und frühen 1960er-Jahren nach der absolut üblichen Methode mit Kordeln zu Aktenpaketen verschnürt worden. Die Aktenbündel konnten so platzsparend aufrecht stehend gelagert werden und sind durch die mit eingebundenen festen Pappdeckel sehr stabil. Ein weiterer Vorteil war, dass die Bindung leicht wieder gelöst werden und einzelne Papiere bei Bedarf entnommen werden konnten. Aus archivischer Sicht ist das heute eher ein Nachteil, denn die Vollständigkeit der Akte kann so nur durch eine Foliierung nachvollzogen werden.
Alter Gemeindebestand im Archiv der EKiR
Aktenmappe mit Kordelverschnürung im Archiv der EKiR
Der entscheidende Nachteil liegt aber in den konservatorischen Risiken dieser Lagerungsmethode. Die stehende Lagerung birgt generell immer das Risiko von Stauchungen. Dafür genügt ein nicht ausreichend straff angebrachter Archivknoten. Noch häufiger kommt es aber zu mechanischen Schäden an den Papieren durch das Einschneiden der Kordeln an den Rändern.
Aktenbündel mit Kordelverschnürung im Archiv der EKiR
Durch Kordelverschnürung beschädigter Papierrand
Um weitere Lagerungsschäden zu vermeiden, werden diese Aktenbündel nach und nach von den Kordeln befreit und in heute üblichen Archivkartons in eine liegende Lagerung umgebettet. So überstehen sie hoffentlich auch noch die nächsten Jahrhunderte.
Bei Youtube findet man übrigens auch aktuell noch mehrere Videos, die das Binden eines klassischen Archivknotens vorführen. Ganz verschwunden ist er scheinbar auch in heutigen Verwaltungen noch nicht.
Bei Erschließungsarbeiten am Bestand 5WV 081 Rheinischer Verband der Mitarbeiter im evangelisch-kirchlichen Verwaltungsdienst (RVM) sorgte ein Schreiben für Erheiterung. Es geht konkret um ein Schreiben an den Redaktionsausschuß des Mitteilungsblattes zur 57. Ergänzungslieferung der Vorschriftensammlung aus dem Jahr 1978. Stein des Anstoßes zur verwaltungstechnischen Handlingsfrage bildet das letzte Einlegeblatt der Ergänzungslieferung, welches wie folgt bedruckt wurde: „Nicht einordnen ! Wegwerfen !“
Nachfrage 57. Ergänzungslieferung zur Vorschriftensammlung
Dem Verfasser mangelt es nicht an Humor, ist sein Schreiben doch im Ganzen ein Potpourrie gängiger Klischees.
Paul-Schneider-Gymnasium. Schüler strömen in den Haupteingang. Fotograf: Hans Lachmann. Datum: Sommer 1967. Ort: Meisenheim. Signatur: AEKR 8SL046 (Bildarchiv), 23_00016, CC-BY-SA 4.0/Hans Lachmann
Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte sich die nunmehrige Rheinische Landeskirche verstärkt ihrer Verantwortung im Bildungsbereich. Kirchliche Schulen, zum Teil verbunden mit Internaten, wurden neu gegründet oder durch Wechsel der Trägerschaft auf stabile Grundlagen gestellt. Bereits Mitte der 1950er Jahre waren im Rheinland neun von der Landeskirche, von Kreissynoden und Kirchengemeinden getragene Schulen vorhanden. Im Sammelbestand 2LR 024 Schulen in kirchlicher Trägerschaft, dessen Findbuch ab sofort auf unserer Webseite online zur Verfügung steht, sind Quellen zu Errichtung und Trägerwechsel der Schulen überliefert. Die Laufzeit erstreckt sich von den frühen 1950er Jahren bis 1984.
In der Festschrift zum 25jährigen Bestehen (1953-1978) des Internats des Martin-Butzer-Gymnasiums werden die bescheidenen Anfänge der Schule nach dem Zweiten Weltkrieg vom Oberstudiendirektor Heinrich Hoffmann rückblickend geschildert: „Der Zustand der Dierdorfer Schule war nicht verlockend.“ Es mangelte an Inventar, Raum und Platz. Die Heizung der Klassenräume erfolgte mit Kohleöfen. Die primitiven Schul- und Internatsverhältnisse machten einen Neubau unabdingbar. Auf Anweisung des Oberkirchenrats Edgar Boué wurden Fotografien erstellt, die in den landeskirchlichen Bauakten überliefert sind, um die Zustände im provisorischen Schülerheim 1951 zu dokumentieren.
Im Rahmen der diesjährigen Düsseldorfer Woche der Archive vom 8. bis 15. März beteiligen sich zahlreiche Archive in Düsseldorf mit Führungen, Vorträgen und Informationsangeboten. Auch wir konnten in den ersten Tagen bereits viele spannende Eindrücke sammeln und zahlreiche Interessierte begrüßen.
Den Auftakt bildete am Montag ein Besuch meiner Kolleginnen und Kollegen bei einer Führung im Düsseldorfer Stadtarchiv. Dabei erhielten sie Einblicke in die Arbeit des Archivs, seine Bestände und die vielfältigen Aufgaben der archivischen Praxis.
Im Anschluss war ich gemeinsam mit einem Kollegen auf dem Gelände von Henkel in Holthausen. Dort stellten sich mehrere Wirtschaftsarchive vor: die Archive von Henkel, ERGO und Rheinmetall. In Vorträgen unter dem gemeinsamen Thema des diesjährigen Archivtages „Alte Heimat – Neue Heimat“ präsentierten sie ihre Perspektiven auf Unternehmensgeschichte und Standortentwicklung. Die Beiträge waren dabei stark standortbezogen aufgebaut und zeigten anschaulich, wie eng Unternehmensgeschichte, regionale Entwicklung und Archivarbeit miteinander verbunden sind.
Die Beschäftigung mit der Eingliederung der Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg liegt beim Thema „Alte Heimat – Neue Heimat“ natürlich nahe. Zunächst auch für die Präsentation des Landeskirchlichen Archivs auf dem Tag der Düsseldorfer Archive. Das Problem ist jedoch, das Landeskirchliche Archiv hat dafür nur wenige Unterlagen, denn die tatsächliche Arbeit geschah in den Kirchengemeinden und den freien kirchlichen Werken. Die Landeskirche ließ ein paar Statistiken erstellen, insgesamt leider ziemlich nichtssagend. Die Landes-, bzw. zunächst Provinzialkirche war nur für die Versorgung der vertriebenen Pfarrer und Kirchenbeamten zuständig, hierzu haben wir auch reichlich Quellen (die sogenannte „Ostpfarrerversorgung“). Natürlich gibt es bei den Sachakten des Landeskirchenamtes das Aktenzeichen 13-6 „Kirchliche Versorgung der Gemeinden“, vor allem 13-6-2 „Versorgung der Flüchtlinge und dadurch entstandenen Diasporagebiete“. Hier finden sich interessante Einzelberichte zu Problemen in den Gemeinden, jedoch nicht aus Düsseldorf (nächstgelegen Neuss und Ratingen-Homberg). Aber der Schwerpunkt wanderte sehr schnell zu Flüchtlingen aus der SBZ bzw. dann DDR, ab 1956 wurde unter diesem Aktenzeichen auch die Hilfe für Flüchtlinge aus Ungarn abgelegt. Und von hier war es nur noch ein kleiner Schritt zu Notständen auf der ganzen Welt, hier finden sich auch Akten zur Gründung von „Brot für die Welt“. Die Versorgung der deutschen Vertriebenen geriet in den Hintergrund. Was blieb, war Verbands- und Gremienarbeit (Ostkirchenausschuß, Flüchtlingsräte, die Frühgeschichte des „Öffentlichkeitsausschusses“ usw.).
Also ein Blick in die Literatur. Die ausführliche Geschichte der alten Düsseldorfer Gemeinde von Helmut Ackermann endet 1948 mit der Gemeindeteilung. Das Thema „Vertriebene“ wird nicht erwähnt, obwohl sie bereits mit Kriegsende kamen. Natürlich stiegen die Unterbringungs- und Versorgungsprobleme mit der Zahl eintreffender Vertriebener in den Jahren 1946-1950, aber auch die Zahl zurückströmender evakuierter Düsseldorfer stieg an, so daß das Zahlenverhältnis ungefähr gleich blieb. Und mehr Menschen bedeutete nicht nur mehr Esser, sondern auch mehr helfende Hände für den Wiederaufbau. Aber im Unterschied zu den Rückkehrern aus Evakuierung und Gefangenschaft brachten die Vertriebenen häufig andere Lebensauffassungen mit. Man hätte sich bei Ackermann schon ein paar Worte zum Aufeinanderprallen der unterschiedlichen kirchlichen Mentalitäten gewünscht. Andernorts war dies durchaus erwähnenswert. So bieten im Kirchenkreis Gladbach die beiden Kirchengemeinden Rheydt und Kirchherten zwei gegensätzliche Arten des Umgangs: Rheydt versuchte die andere, stärker lutherisch geprägte Tradition der Vertriebenen aus der Gemeindearbeit herauszuhalten und setzte dafür auch das Kooptationsverfahren bei den Presbyteriumswahlen ein (mit der Gefahr einer eigenständigen Gemeindegründung durch Vertriebene). Kirchherten nutzte das gleiche Kooptationsverfahren, um Vertriebene möglichst bald in die Gemeindeleitung einzubinden. Und man kam ihnen entgegen, indem ein Kreuz (sogar mit Corpus) auf den Abendmahlstisch der von der sonstigen Gestaltung her sehr reformierten Kirche von 1684 gestellt wurde. Allerdings stammte der neue Kirchhertener Pfarrer aus der Provinz Posen. Es wäre sehr verwunderlich, hätte es ähnliche Konflikte nicht auch in den Düsseldorfer Gemeinden gegeben.
Auch die durchgesehenen Gemeindegeschichten von Rath und Urdenbach bieten nichts zum Thema. Eine Erklärung könnten die Gemeindebücher des Kirchenkreises Düsseldorf von 1949/50 und 1956 bieten: wenn das Thema erwähnt wird, dann im Zusammenhang mit dem Gemeindedienst für Innere Mission, dem CVJM oder dem Hilfswerk, die beiden ersteren waren formal garnicht, und tatsächlich nur locker mit den Kirchengemeinden verbunden.
AEKR 8SL 046 (Bildarchiv) Hilfswerk 17/2089, Fotograf: Hans Lachmann
Will man etwas über das Ausmaß des Themas erfahren, muss man in die allgemeinen Darstellungen zur Düsseldorfer Geschichte blicken. Der von Peter Hüttenberger verfasste dritte Band der Stadtgeschichte geht im letzten Abschnitt „Düsseldorf unter britischer Besatzung“ auf den Seiten 700ff. ausführlich auf das Thema ein. Auch wenn die Formulierung „Kaufleute, Handwerker, Facharbeiter, Ingenieure und Fabrikanten verließen zu diese Zeit die deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße“ in ihrer Verharmlosung der Umstände doch sehr unangenehm berührt. Im Begleitband zur Ausstellung des Stadtmuseums „1946 Neuanfang: Leben in Düsseldorf“ von 1986 gibt es ein eigenes Kapitel zur Eingliederung der Vertriebenen (S. 56-58). Im gleichen Werk hat Rudolf Mohr die evangelische Kirche dargestellt (S. 323-329). Auch er erwähnt keine Probleme mit den unterschiedlichen Frömmigkeitsformen. Der Unterabschnitt „Schwerpunkte des geistlichen Wiederaufbaus“ behandelt den Umgang mit ehemaligen Deutschen Christen.
Ergebnis: Wer etwas über die Eingliederung der Vertriebenen erfahren will, muß sich mit den Archivbeständen der Kirchengemeinden befassen. Als Überblicksliteratur kann das Buch von Felix Teuchert „Die Verlorene Gemeinschaft“ (Vandenhoeck & Ruprecht 2018) empfohlen werden.
Nur wenig mehr als 200 Jahre ist es her, dass die Schulpflicht in Preußen eingeführt wurde. Mit der Allerhöchsten Kabinettsorder betreffend die Schulzucht vom 14. Mai 1825 setzte König Friedrich Wilhelm III. den Startpunkt für einen verbindlichen und kontrollierten Schulbesuch. Die Durchsetzung gestaltet sich allerdings trotz angedrohter Strafen zäh, denn Schulpflicht bedeutete keineswegs, dass Kinder von ihren übrigen Aufgaben entbunden waren. Feldarbeit während der Erntezeit, Mithilfe im Haushalt oder eigene Erwerbstätigkeiten zur Aufbesserung des kargen Familieneinkommens blieben für viele Familien unverzichtbar.
Rundschreiben der Königlichen Regierung betr. den Schulbesuch, 12.6.1827, aus Bestand 4KG 122, 139
Die Verantwortlichen in den Schulen, die häufig von den Kirchengemeinden getragen wurden, mussten daher den Schulbesuch ihrer Schüler und Schülerinnen, beziehungsweise deren Fernbleiben, dokumentieren. Auf Antrag der Eltern konnten sie für bestimmte Zeiträume freigestellt werden.
„Wo jedoch zu jenen Besorgnissen kein Grund vorhanden ist, wo namentlich keine kleineren Kinder benutzt werden, da darf eine billige Rücksicht sowohl auf den Vortheil der Fabrikanten, als auch auf den Verdienst der Eltern und den Nutzen für die Kinder sich frühe an ausdauernde Thätigkeit zu gewöhnen, genommen werden.“ präzisierte Oberregierungsrat Bislinger in einem Rundschreiben der Königlichen Regierung vom 12. Juni 1827 die Kriterien für die Beurteilung einer Dispensation.
Im Bestand der Kirchengemeinde Haan hat sich nicht nur dieses Rundschreiben, sondern auch die Verzeichniße der in der Schule zu Haan nachgesuchten, amtlich beantragten und genehmigten Dispensationen vom gewöhnlichen Schulbesuche erhalten.
Schuldispensationen der Evangelischen Schule Unterhaan, aus Bestand 4KG 122 (Kgm. Haan), Nr. 144Weiterlesen →
Nach der Darstellung des heiklen Spionagefalls, der auch als „Neuser-Gates“ bekannt wurde, widmet sich der folgende Artikel dem Disziplinarverfahren gegen den Geheimen Konsistorialrat a. D. Josephson. Der aktuelle Fall beruft sich erneut auf die Akte Nr. 1791 aus dem Bestand 1OB 002 – Evangelisches Konsistorium der Rheinprovinz.
Am 28. August 1919 wurde die Ehe des Geheimen Konsistorialrat, Superintendenten und 1. Domprediger in Halle (Saale) Josephson mit seiner „beträchtlich“ jüngeren zweiten Frau Margarete geschieden. In einem ersten Gerichtsurteil vom 28. August 1919 wurde beiden Parteien eine Schuld an der Scheidung der Ehe gegeben. Das Evangelische Konsistorium der Provinz Sachsen richtete am 10. Juni 1920 ein Schreiben an das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz. In diesem Schreiben schildert das Evangelische Konsistorium Magdeburg die Gründe für die Scheidung des Ehepaares Josephsons. Demnach hätten die Ursachen für den Ehebruch ausschließlich an Frau Josephson (geb. Japing) gelegen. Die besagte Dame hätte ein „Verhältnis“ mit einem Freund der Familie unterhalten. Es handele sich um den in Halle ansässigen Pfarramtskandidaten Schmidt. Frau Josephson soll hierbei das unterhaltene „Verhältnis“ gestanden haben, wobei allerdings darauf plädiert wurde, dass nicht das „Geringste“ vorgekommen sei. Folglich sah Herr Josephson die Eheverhältnisse als überaus zerrüttet an, sodass lediglich eine Scheidung als Lösung gesehen werden konnte. Dennoch sei Josephson, zum Erstaunen des Evangelischen Konsistoriums Magdeburgs, trotz der „Untreue“ seiner Ehegattin weiterhin in einer „freundschaftlichen“ Beziehung zu Schmidt und seiner Gattin verblieben, obwohl Schmidt Frau Josephson, die nun geschieden war, geehelicht habe.
Dementsprechend sah das Konsistorium in Magdeburg das Urteil vom 28. August als Fehlurteil an und sieht das Scheitern der Ehe als alleinige Schuld der Familie Schmidt. Josephson sei ausschließlich auf seinen Wunsch hin aus seinem Amt ausgeschieden. Mit Hinsicht auf den Pfarramtskandidaten Schmidt, der vor dem Eintritt in das geistliche Amt stehe, wurde dieser Bericht „pflichtgemäß“ an das Evangelische Konsistorium übermittelt.
1OB 002 – Evangelisches Konsistorium der Rheinprovinz
Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Nutzerinnen und Nutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen. VerstandenMehr Infos
Cookie-Bar einblenden
Privacy Overview
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.