Nachlese zum Tag der Archive 2024

Gestern trafen sich die Archivarinnen und Archivare der Düsseldorfer Archive im Stadtarchiv, um die Woche der Archive noch einmal Revue passieren zu lassen. Insgesamt ergab sich ein durchaus positives Bild, was den Erfolg und die Besucherzahlen der einzelnen Veranstaltungen anging. Trotz Bahnstreik fanden zahlreiche interessierte Besucher den Weg in die Archive. Damit war dann auch für alle Beteiligten klar: Es wird 2026 wieder einen Tag der Archive geben! In welcher Form dieser stattfinden wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch unklar. Einig waren sich doch alle, dass es beim nächsten Mal mehr Kooperationen der einzelnen Archive untereinander geben soll. Auf Grund der geografischen Lage und der einzelnen Archivsparten bietet es sich an, sich untereinander noch mehr zu vernetzen und gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen, was dann auch hoffentlich noch einmal ein breiteres Publikum anziehen wird. Wenn sie auf dem Laufenden bleiben wollen, dann schauen sie gern regelmäßig auf dem Blog Archive in Düsseldorf- Tag der Archive und mehr vorbei.

Neue Online-Findbücher: Kirchengemeinden Bärweiler-Lauschied, Burgsponheim, Ebersgöns und Emmelshausen-Pfalzfeld

Ebersgönser Kirchenbaurechnung von 1706; aus Bestand: 4KG 034B (Ebersgöns) Nr. 38

Vier weitere Findbücher von Beständen der Evangelischen Archivstelle Boppard wurden retrokonvertiert und sind auf der Website des Archivs und im Portal „Archive in Nordrhein-Westfalen“ verfügbar:

Das Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Bärweiler-Lauschied umfasst den Zeitraum von 1628-1958. Da das Pfarrhaus jedoch 1686 durch einen Brand zerstört wurde, enthält der Bestand nur noch ein Schriftstück des 17. Jahrhunderts (Brief-Fragment von 1628) und nur wenige des 18. Jahrhunderts, ausschließlich das Rechnungswesen betreffend. Die Dokumente sind zum Teil durch Wasserschaden beeinträchtigt.

Das Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Burgsponheim stammt abgesehen von einigen wenigen Blättern, die bis 1725 zurückgehen, aus der Zeit der rheinischen Provinzialkirche. Das neuere Schriftgut reicht bis 1960. Nachlässige Aktenführung und längere Vakanzen haben zu empfindlichen Verlusten des ohnehin nicht besonders umfangreichen Archivs geführt.

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Früher war alles besser? Eine Momentaufnahme zur Altersstruktur der Pfarrerschaft in der Konsistorialkirche Moers im Jahr 1816

Am 1. März präsentierte Dr. Flesch in seinem Artikel Ein relativer Befund: Die „Überalterung des rheinischen Pfarrerstandes eine Statistik aus dem Jahr 1946, die zu dem Ergebnis kam, dass die aktiven Pfarrer der rheinischen Landeskirche mit ihrem durchschnittlichen Lebensalter von 47,5 Jahren überaltert seien. Knapp 70 Jahre später hat sich dieser Durchschnittswert sogar um beinah zehn Jahre erhöht.

Ein Dokument, das mir vergangene Woche in die Hände fiel, bot mir nun die Möglichkeit die Stichprobe aufs Exempel zu machen, ob dieser Trend in rückläufiger Richtung ebenfalls zu beobachten ist. Ob also die Pfarrer in früherer Zeit durchschnittlich jünger waren?

Tabelle der Konsistorialkirche Moers, 1816, aus Bestand: AEKR 3MB006(Moers), Nr. 86, 106 b
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Glockenbestandsaufnahme des Provinzialkirchlichen Glockenamtes im Jahre 1940

Das evangelisch-kirchliche Glockenamt der Rheinprovinz wurde im Jahre 1921 gegründet. Erster Vorsitzender Pfarrer Johannes Plath (1872-1944), Essen, konstatierte 1925 in der monatlichen Umschau „Das Evangelische Rheinland“, dass die Gründung des Rheinischen Glockenamtes ein „zeitgemäßer Gedanke“ war, weil es

„die Zeit [war], in der die Gemeinden wieder mit größerem Nachdruck daran denken konnten, ihre als Kriegsopfer abgegebenen Glocken wieder zu ersetzen“.

Das Ev. Rheinland, Essen, Januar 1925, S. 117

In den folgenden Jahren wird dem Glockenamt das Orgelamt angereiht. Die für die beiden Ämter erforderliche Tätigkeit wird von dem Vorsitzenden, Herrn Pfarrer Plath und zwei bzw. drei Kirchenmusikern ausgeübt. Auf der Provinzialsynode in Neuwied 1929 stellt ein Ausschuss in einem Gutachten fest, dass das Orgel- und Glockenamt den Beweis seiner Existenzberechtigung erbracht hat und weiter bestehen bleiben soll. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss zukünftig, Bronzeglocken anderen Glocken vorzuziehen und gibt zu bedenken:

„Es besteht allerdings demgegenüber die Auffassung, es könnte einmal den Gemeinden ebenso wieder ergehen wie im Weltkriege.“

Provinzialsynode Neuwied 1929, S. 293

Diese bittere Vorahnung wird im Zweiten Weltkrieg traurige Realität. Zur Durchführung des Vierjahresplanes wird im Reichsgesetzblatt die Anordnung über die Erfassung von Nichteisenmetallen vom 15.03.1940 veröffentlicht. Zur Sicherstellung der zur Kriegsführung erforderlichen Metallreserven wird das Evangelische Konsistorium im März 1940 aufgefordert, unverzüglich alle Glocken aus Bronze anzumelden und abzuliefern. Anhand von an die evangelischen Kirchengemeinden verschickten Fragebögen erfasst das Orgel- und Glockenamt alle Bronze- und Stahlglocken der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz. Die Glocken-Bestandsaufnahme hält fest, wie viele Glocken vorhanden sind, aus welchem Material sie bestehen und welcher Gruppe (A-D) sie angehören.

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Kirchenaustrittszahlen im historischen Vergleich

In den bereits vorgestellten statistischen Unterlagen des Konsistoriums findet sich auch eine Grafik zu den Kirchenaustritten im Gebiet der Rheinischen Kirche 1909-1942. Die niedrigen Ziffern bis 1914 spiegeln die rechtlichen und gesellschaftlichen Restriktionen wider, mit denen Austrittswillige im Kaiserreich konfrontiert waren. Mit dem Beginn der Weimarer Republik und dem Ende der Staatskirche kam es 1920 zu einem sprunghaften Anstieg der gewissermaßen aufgestauten Austritte. Nach der Stabilisierung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit 1924 verlief der Trend der Kirchenaustritte unter starken Schwankungen tendenziell nach oben.

Statistik über die Kirchenaustritte im Gebiet der Rheinischen Kirche zwischen 1908 und 1942 Bestand: 1OB 002 (Konsistorium), Nr. 2741

Auffällig ist der scharfe Rückgang auf nur noch 4.000 Austritte im Jahr 1933. Hintergrund ist das zumindest anfänglich von der NSDAP vermeintlich propagierte „positive Christentum“. Mit der Verfestigung des totalitären nationalsozialistischen Herrschaftsanspruchs im Alltag traten in den Folgejahren, z. T. auch aus opportunistischen Gründen für den beruflichen Aufstieg in Partei und Staat, immer mehr Menschen aus den beiden großen Kirchen aus. 1937 vollzogen diesen Schritt allein in der rheinischen Provinzialkirche 42.000 Evangelische. Nach Kriegsausbruch fielen die Zahlen auf das Niveau zur Zeit der Weimarer Republik zurück.

Die Zahl von 1937 wurde erst 2022 wieder übertroffen, als in der nunmehrigen EKiR 44.551 Austritte zu verzeichnen waren. Dies geschah auf der Grundlage von 2,2 Millionen Gemeindegliedern, was mit den in der Volkszählung 1933 für das gleiche Kirchengebiet ermittelten  2,16 Millionen fast identisch ist. Hier hat sich nach drei Generationen demografisch gewissermaßen ein Kreis geschlossen: Durch die Zuwanderung an evangelischen Flüchtlingen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und die starken Geburtsjahrgänge der Babyboomer hatte die Rheinische Kirche 1970 mit knapp 4 Millionen Gemeindegliedern ihren zwischenzeitlichen Höchststand erreicht.

Neue Digitalisate zum Bestand Stiftung Bethesda – St. Martin: Kriegstagebuch aus Boppard

Aufzeichnungen der Mitarbeiterin der Stiftung Bethesda, Else Plathner (1893-1980) über die letzten Kriegstage und der Beginn der amerikanischen Besetzung vom 10.3.-7.4.1945; AEKR Bestand 5WV 025B, Nr. 138.

Gerade einmal 16cm x 22,7cm misst das kleine Heftchen, welches als Kriegstagebuch unter der Nummer 138 im Bestand Stiftung Bethesda – St. Martin (5WV 025B) in Boppard verwahrt wird. Es enthält knapp 28 eingeheftete Blätter, ist maschinenschriftlich abgefasst und umspannt den kurzen Zeitraum vom 10. März bis zum 7. April 1945. Das mag nun auf den ersten Blick nicht besonders umfangreich erscheinen, so ist es doch besonders inhaltsschwer.

Samstag, den 10.3.45: Sehr unruhiger Tag mit starken Überflügen und fernen Artillerieschiessen. Es hiess, die Amerikaner seien über die Mosel gesetzt und ständen auf dem Hunsrück und in Koblenz“.

Sonntag, den 11. März 45: Sehr unruhiger Tag mit starken Überflügen. Abends gegen 18 Uhr erscheint ein Dr. Schepukat zu einer Vorbesprechung und stellt in Aussicht, dass man am nächsten Tage St. Martin als Kriegslazarett beschlagnahmen würde, da kein geeignetes Haus in Boppard zu finden wäre. Als wir im klarmachten, dass doch hier im Hause ca 140 Mädchen seien, die vom Staat hier untergebracht wären, hatte er nur ein verächtliches Lächeln und meinte, solch minderwertige Elemente hätte kein Recht mehr auf ein warmes Zimmer und ein Bett, die gehörten kaserniert, im wäre es gleich, wo sie blieben, er hätte nur für seine Soldaten zu sorgen (…)“.

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Der Fürst von Nassau als Spiel- und Spaßverderber?

Bereits mit Datum vom 29. April 1768 hatte Carl, Fürst zu Nassau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden, Herr zu Lahr, Wißbaden und Idstein etc. verordnet, in welchem beschränkten Rahmen seine Untertanen Hochzeiten, Kindstaufen und Begräbnisse begehen dürfen:

Verordnung von Carl, Fürst zu Nassau, vom 29.04.1768, Titelblatt. AEKR Düsseldorf 1OB 022 Nr. 648

Zur Hochzeit, bei der „durchaus Zucht und Ehrbarkeit beobachtet“ werden solle, dürften „nicht mehr als „höchstens 12 Gäste, ausschließlich der im Hochzeit-Hauß befindlichen Familie“ geladen werden. „Kein Ueberfluß in Essen und Trincken“; „es mag Music und ehrbarer Tanz […] Abends um Zehen Uhr völlig aufgehoben und geendet werden“; „Auch soll von den Gästen […] kein Geschenk […] angenommen werden. Bei Taufen seien weder ein Frühstück vor dem Kirchgang noch eine Mahlzeit in dem „Kindbetter-Haus“ nach der Taufe erlaubt. Leichen dürften nicht in kostbarer Einkleidung, sondern nur im Totenhemd begraben werden, Särge nur aus Tannenholz hergestellt, ohne kostbare Beschläge. „Alle Trost-Weine und Leichen-Schmäuße sind hiermit, bey Zehen Gulden Strafe verbotten.“ Auch das Trauern wurde geregelt, genau genommen geht es um die Frage, wie lange und welche Trauerkleidung getragen werden dürfe.

Verordnung von Carl, Fürst zu Nassau, vom 29.04.1768, S. 3. AEKR Düsseldorf 1OB 022 Nr. 648
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