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Der Reichsberufswettkampf war ein im Dritten Reich zwischen 1934 und 1939 reichsweit ausgerichteter Wettstreit um die beste berufliche Leistung. Die Organisation und Durchführung des Wettkampfes oblagen der Reichsjugendführung und der Deutschen Arbeitsfront. Teilnehmen konnten alle Jugendlichen oder jungen Auszubildenden aller Berufe und Betriebe. Man könnte das in etwa von der Idee her mit dem heutigen Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks oder dem Berufswettkampf des Bundes der Kaufmannsjugend etc. vergleichen.
Messen konnte man sich in ca. 20 Fachsparten auf drei verschiedenen Ebenen. Innerhalb seines Wohnortes, auf Gau- bzw. auf Reichsebene. Geprüft wurde das handwerkliche Geschick in der Praxis, das theoretische Wissen und die weltanschauliche Schulung (im Grunde die Verinnerlichung der NS-Ideologie). Mädchen mussten zudem ihre Fähigkeiten im Bereich der Hauswirtschaft unter Beweis stellen.
Während Schüler in Bayern erst seit letzter Woche endlich ihre Sommerferien genießen dürfen, heißt es für Schulpflichtige in NRW: Schulranzen packen. Denn heute am 10. August geht die Schule wieder los. Für 171.000 Kinder sogar zum ersten Mal! Denn so viele Erstklässler starten laut dpa-Meldung zum Schuljahr 2022/23. Für sie beginnt der viel zitierte „Ernst-des-Lebens“. Die Zeit des unbeschwerten Tobens ist (fast) vorbei. Nun gilt es Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen und damit auch ein Stückchen erwachsen werden.
Für etwas fortgeschrittene Schüler kann ein Schulbeginn ebenfalls einen Entwicklungssprung darstellen, so wenn sie nach der 4. Klasse auf die weiterführenden Schulen gehen. Schulabsolventen hingegen freuen sich in der Regel über ihre verlängerte Sommerpause. Die Ausbildungszeit, Praktika oder das Studium beginnen nämlich erst im Herbst.
Im Archiv der EKiR werden zahlreiche Amtsbücher der rheinischen Kirchenkreise oder Kirchengemeinden verwahrt. Einige davon wurden nun digitalisiert. Bei der Auswahl wurde der Fokus dabei vor allem auf diejenigen Exemplare gelegt, die bisher nicht als edierte Ausgaben veröffentlicht wurden. Unter „Amtsbücher des 16.-18. Jahrhunderts“ können sowohl die Digitalisate der Amtsbücher der zwei Kirchenkreise Kreuznach und Moers heruntergeladen werden, als auch die der Kirchengemeinden Aachen, Düsseldorf, Moers, Krefeld, Kleve, Goch, Stolberg, Essen-Altstadt, Haan und Urdenbach.
Bei den online gestellten Amtsbüchern handelt es sich hauptsächlich um Protokollbücher der reformierten oder lutherischen Gemeinden. In den Niederschriften selber ist in der Regel von den Verhandlungen „des Consistorii“ die Rede. Damit ist mitnichten eine Oberbehörde gemeint, wie man es aus der preußischen kirchlichen Verwaltungssprache her kennt, sondern die Gemeindeleitung. Im Rheinland wird diese als Presbyterium bezeichnet. Das aus dem Griechischen stammende „Presbyter“ heißt „Älterer“ und so wird auch in den Protokollen immer wieder von den „Ältesten“ oder „ältesten Vorstehern“ gesprochen.
Am 24. und 25. Mai tagte der Rheinische Archivtag nach zwei Jahren der Corona-Pause endlich wieder in Präsenz! Eingeladen wurde für die zweitägige Veranstaltung dieses Jahr nach Erkelenz. Das Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland ließ es sich nicht nehmen, am Archivtag teilzunehmen, so dass dieses von vier Mitarbeitenden vertreten wurde.
Die Tagung stand ganz unter dem Betreff „Katastrophen- und Krisenmanagement“. Ein Thema, das aktueller nicht sein könnte, auch wenn man Archive damit vielleicht nicht in erster Linie assoziiert. Archivare als Krisenmanager?! Sind das nicht die, die ganz gemütlich und ungestört im Keller alte Papiere ordnen? Nein, nicht ganz. Archive wie Bibliotheken, Museen oder andere Kultureinrichtungen sind nicht vor Katastrophen und Unglück gefeit und müssen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf einstellen. Der ein oder andere hat möglicherweise die Bilder des Elbhochwassers 2002, des Brandes der Herzogin Anna Amalia Bibliothek 2004 oder des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs 2009 noch im Kopf. Noch gegenwärtiger ist die Flutkatastrophe vom 15. Juli 2021 oder der Angriff auf die Ukraine im Februar diesen Jahres. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine war der Vortrag von Anna Furman, der Leiterin der Stiftung und Holocaust-Gedenkzentrum Babyn Jar, die live zugeschaltet wurde, besonders eindrucksvoll. Sie berichtete über die Tätigkeit des Babyn Yar Holocaust Memorial Centers (BYHMC) in Kiew vor dem Krieg und wie sich dieser auf die Arbeit auswirkt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Menschen aber auch das Kulturgut in der Ukraine zu schützen.
Die Serie der Onlinestellung der Protokolle der 35 Kirchenkreissynoden im Zeitraum ca. 1850 bis 1933 findet ihren Abschluss. Auf der Homepage des Archivs der EKiR ist jetzt der dritte und letzte Teil der Veröffentlichungen einsehbar. Zum Stöbern, Recherchieren und Download stehen die Digitalisate der Synoden der Kirchenkreise Niederberg, Saarbrücken, Simmern, Sobernheim, Solingen, St. Johann, Trarbach, Trier, St. Wendel, Wesel, Wetzlar und Wied bereit.
Nun mag die Lektüre von Sitzungsniederschriften in den Augen einiger nicht den aufregendsten Lesestoff darstellen. Schließlich geht es in Protokollen vor allem darum möglichst wortgetreu festzuhalten, wer, wann, was, wozu gesagt bzw. getan hat oder was in welcher Reihenfolge beschlossen wurde. Entsprechend lassen vielleicht die Protokolle der Kreissynoden auch nur die Herzen von Kirchenkreisgeschichtsforschern höher schlagen. Doch sind die Berichte der Superintendenten als Quellensatz nicht nur für die Beantwortung von Fragen der Kirchenkreisgeschichtsforschung von Interesse. Sie können sich durchaus auch für benachbarte (geschichts)wissenschaftliche Disziplinen als ein nicht uninteressantes, quellenhistorisches Kleinod erweisen, indem sie Licht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse einer Gesellschaft werfen.
Das königliche Konsistorium etwa erließ 1906 folgendes Proponendum an die Kreissynoden: „Die Aufgabe der Gemeindemitglieder und der kirchlichen Organe in Bekämpfung der Unkeuschheit mit besonderer Berücksichtigung der verderblichen Wirkungen der unsittlichen Literatur“. Dieser Aufgabe nahm man sich auch eifrig an, denn es stand außer Frage fest: „Unzucht und Unsittlichkeit haben in unserer Zeit mächtig zugenommen, gewaltig um sich gegriffen und sich mehr als früher in die Oeffentlichkeit gewagt“ (s.u.).
Wer durch die Protokolle der rheinischen Kreissynoden stöbert, mag stutzig werden, wenn er über den „Kirchenkreis Hohenzollern“ stolpert. Genauer über die „Jahresberichte für die ev. Gemeinde in und um Sigmaringen“. Das Sigmaringen, welches einst fürstliche Residenzstadt gewesen und heute eine Kreisstadt im Süden Baden-Württembergs ist? Zu Recht lässt sich fragen, wie sich diese Berichte in die Reihen der Protokolle rheinischer Kirchenkreise fügen.
Was auf den ersten Blick verwundert, kann leicht erklärt werden. Die revolutionären Erhebungen im Deutschen Bund 1848 und besonders die Revolution in Sigmaringen im März des gleichen Jahres führten dazu, dass die Fürsten Friedrich Wilhelm Konstantin Hermann Thassilo von Hohenzollern-Hechingen (1801-1869) und Karl Anton Joachim Zephyrinus Friedrich Meinrad von Hohenzollern (1811-1885) am 7. Dezember 1849 ihre Regierungsämter niederlegten. Erbverträgliche Regelungen bedingten die Übergabe der beiden Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen an Preußen und spätestens im März 1850 war die Eingliederung durch ein Patent König Friedrich Wilhelms IV. (1795-1861) auch offiziell vollzogen. Die zwei Fürstentümer wurden zum preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen zusammengefasst, für welches sich die Bezeichnung „Hohenzollerische Landen“ (ab 1928 auch amtlich) einbürgerte.
In einer dreiteiligen Serie werden die Protokolle der Kirchenkreissynoden auf der Website des Archivs zur Verfügung gestellt. Unter der Kategorie Quellentexte zur Rheinischen Kirchengeschichte können jetzt unter „Synoden der Kirchenkreise“ die Digitalisate der einzelnen Kreissynoden als PDF herunter geladen werden. Den Anfang machen die Kreissynoden von Aachen,Altenkirchen, An der Agger, An der Ruhr, Barmen, Bonn, Braunfels, Dinslaken, Düsseldorf und Duisburg. Nach der am 5. März 1835 verabschiedeten Kirchenordnung für Westfalen und die Rheinprovinz wurde es Usus Protokolle von Synoden zu drucken. Protokolle aus vorherigen Jahrgängen liegen teilweise als handschriftliche Aufzeichnungen vor. In der Regel wird mit den bereitgestellten Protokollen der Zeitraum zwischen ca. 1850 und 1933 umspannt. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten und der Gleichschaltung der Landeskirchen wurde die presbyterial-synodale Ordnung auch im Rheinland weitgehend durch Mehrheiten der Deutschen Christen aufgehoben. In der sog. „zerstörten Kirche“ der Rheinprovinz fanden, analog zu den Provinzialsynoden, keine Kreissynoden mehr statt.
Aktuell bilden 643 Kirchengemeinden 37 Kirchenkreise. Auf der Website werden jedoch die Protokolle von 35 Kirchenkreisen abrufbar sein, u.a. von solchen, die heute nicht mehr selbständig existieren, wie Barmen oder Braunfels. Als in den 1960er Jahren die Gemeinden, v.a. in Städten, durch Zuzüge anwuchsen, wurden viele Kirchengemeinden geteilt, sodass auch die Anzahl der Kirchenkreise anstieg. Heute lässt sich eher der gegenteilige Trend verzeichnen.
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