Protokolle der Kreissynoden online abrufbar

Kreissynode Düsseldorf ca. 1930 – AEKR 7NL 160 Nr. 22

In einer dreiteiligen Serie werden die Protokolle der Kirchenkreissynoden auf der Website des Archivs zur Verfügung gestellt. Unter der Kategorie Quellentexte zur Rheinischen Kirchengeschichte können jetzt unter „Synoden der Kirchenkreise“ die Digitalisate der einzelnen Kreissynoden als PDF herunter geladen werden. Den Anfang machen die Kreissynoden von Aachen, Altenkirchen, An der Agger, An der Ruhr, Barmen, Bonn, Braunfels, Dinslaken, Düsseldorf und Duisburg. Nach der am 5. März 1835 verabschiedeten Kirchenordnung für Westfalen und die Rheinprovinz wurde es Usus Protokolle von Synoden zu drucken. Protokolle aus vorherigen Jahrgängen liegen teilweise als handschriftliche Aufzeichnungen vor. In der Regel wird mit den bereitgestellten Protokollen der Zeitraum zwischen ca. 1850 und 1933 umspannt. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten und der Gleichschaltung der Landeskirchen wurde die presbyterial-synodale Ordnung auch im Rheinland weitgehend durch Mehrheiten der Deutschen Christen aufgehoben. In der sog. „zerstörten Kirche“ der Rheinprovinz fanden, analog zu den Provinzialsynoden, keine Kreissynoden mehr statt.

Aktuell bilden 643 Kirchengemeinden 37 Kirchenkreise. Auf der Website werden jedoch die Protokolle von 35 Kirchenkreisen abrufbar sein, u.a. von solchen, die heute nicht mehr selbständig existieren, wie Barmen oder Braunfels. Als in den 1960er Jahren die Gemeinden, v.a. in Städten, durch Zuzüge anwuchsen, wurden viele Kirchengemeinden geteilt, sodass auch die Anzahl der Kirchenkreise anstieg. Heute lässt sich eher der gegenteilige Trend verzeichnen.

Die Protokolle der Kreissynoden sind ein wichtiger Quellensatz zur Erforschung der Geschichte von Kirchenkreisen. Die Kirchenkreisgeschichtsforschung versteht sich selber als einen regionalgeschichtlich orientieren Zweig der Kirchengeschichtsforschung. Helmut Geck, einer der Begründer des Recklinghäuser Forums zur Kirchenkreisgeschichtsforschungen, fasst die Aufgaben dieses Forschungsstranges zusammen als, „institutionsgeschichtlich orientierte Untersuchungen zur Geschichte des Kirchenkreises als eines kirchenrechtlich, kirchenpolitisch und theologisch relevanten Selbstverwaltungskörpers bzw. Verwaltungsbezirks der ev. Kirche, regionalgeschichtlich orientierte Untersuchungen zur Geschichte unterschiedlicher Kirchenkreise im Kontext der Kirchen-, Religions-, Politik-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte ihrer Zeit und vergleichende kirchenspezifische Untersuchungen zur Erstellung einer Kirchenkreistypologie sowie der Erfassung kirchenkreisübergreifender Erscheinungsformen protestantischer Kirchlichkeit“ (Helmut, Geck: Kirchenkreisgeschichtsforschung – ein regionalgeschichtlich orientierter Zweig evangelischer Kirchengeschichtsforschung, in: ders: Kirchenkreise- Kreissynoden- Superintendenten, Münster 2004, S. 19.)

Die Fragestellungen zur Geschichte von Kirchenkreisen sind somit mannigfaltig. Beleuchten lassen sich die unterschiedlichen Rechtsstellungen der Kirchenkreise in den jeweiligen Kirchenordnungen oder ihre Bedeutung für die Entwicklung der presbyterial-synodal verstandenen und gelebten ev. Kirche. Ferner lassen sich zum Beispiel auch – wie oben bereits erwähnt – die Veränderungen von Kirchenkreisgrenzen und damit implizierte kirchenpolitische Überlegungen, Handlungen, Notwendigkeiten und eventuelle Auswirkungen ergründen. In den Mittelpunkt von Untersuchungen kann auch das theologische Selbstverständnis eines Kirchenkreises gestellt werden, ist er doch ein nicht unbedeutendes synodales Element innerhalb der presbyterial-synodal verfassten ev. Kirche. Regionalgeschichtliche Fragestellungen hingegen konzentrieren sich auf einzelne Kirchenkreise (z.B. Flächen-, Stadt-, Land-, Industrie-, Diasporakirchenkreise etc.) sowie ihre Entstehung und Entwicklung. Dabei können auch Wechselbeziehungen zwischen einem Kirchenkreis und der dort lebenden Bevölkerung, politischen und wirtschaftlichen Strukturen in die Untersuchung einbezogen werden. Schließlich können auch die einzelnen Kirchenkreise miteinander verglichen und typologisiert werden.

Zur Beantwortung obiger Fragen werden sicherlich noch mehr Quellen als die der Protokolle der Kreissynoden herangezogen werden müssen. Doch sind sie aufgrund ihrer z.T. dichten Überlieferungsgeschichte ein dankbarer Rückgriff v.a. für Querschnitts- oder Längsschnitt- bzw. Verlaufsstudien. Während bei Querschnittsstudien eine Untersuchung zu einem festgelegten Zeitpunkt einmalig durchgeführt wird, wird sie bei Längsschnittstudien bei gleichbleibender Fragestellung zu verschiedenen Zeitpunkten mehrmalig wiederholt. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: die Kirchenleitung der Ev. Kirche der Rheinprovinz erließ 1907 folgendes Proponendum (eine Vorlage oder Handreichung der Kirchenleitung, mit welcher sich die Kreissynoden zu beschäftigen hatten): Die Aufgabe der Gemeinden und ihrer Organe im Kampf gegen die Trunksucht. In einer Querschnittsstudie könnte nun untersucht werden, als wie schwerwiegend die unterschiedlichen Kirchenkreise dieses Problem 1907 wahrnahmen und welche Maßnahmen dagegen ergriffen wurden. In einer Längsschnittstudie hingegen könnte untersucht werden, wie sich politische Umbrüche, z.B. 1871, 1918/1919, 1933, 1945 etc., auf Kirchenkreise, ihre kirchenpolitische Ordnung, ihr theologisches Selbstverständnis oder auf das Alltagsleben ihrer Gemeindemitglieder auswirkten

An Fragestellungen in der Kirchenkreisgeschichtsforschung mangelt es nicht, die jedoch wie Helmut Geck anführt „bislang noch weithin Desiderat“ sei (wie oben Geck: Kirchenkreisgeschichtsforschung, S. 23). Die Bereitstellung von Quellen soll daher auch in diesem Sinn Abhilfe schaffen.

2 Gedanken zu „Protokolle der Kreissynoden online abrufbar

  1. Pingback: Hohenzollerische Landen und Rheinland? Protokolle der KreissynodenTeil 2 | blog.archiv.ekir.de

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