Hohenzollerische Landen und Rheinland? Protokolle der KreissynodenTeil 2

Protokoll der Kreissynode Gladbach am 27. Juni 1845 – AEKR

Auf der Website des Archivs stehen unter „Synoden der Kirchenkreise“ die Protokolle zu weiteren Kirchenkreissynoden als PDFs zum Download bereit. Im zweiten Teil der Veröffentlichung kann jetzt auf die digitalisierten Berichte der Superintendenten der Kreissynoden von Elberfeld, Essen, Gladbach, Jülich, Kleve, Koblenz, Köln, Kreuznach, Lennep, Meisenheim, Moers und Mülheim zugegriffen werden.

Protokoll der Kreissynode Hohenzollern 1882

Wer durch die Protokolle der rheinischen Kreissynoden stöbert, mag stutzig werden, wenn er über den „Kirchenkreis Hohenzollern“ stolpert. Genauer über die „Jahresberichte für die ev. Gemeinde in und um Sigmaringen“. Das Sigmaringen, welches einst fürstliche Residenzstadt gewesen und heute eine Kreisstadt im Süden Baden-Württembergs ist? Zu Recht lässt sich fragen, wie sich diese Berichte in die Reihen der Protokolle rheinischer Kirchenkreise fügen.

Was auf den ersten Blick verwundert, kann leicht erklärt werden. Die revolutionären Erhebungen im Deutschen Bund 1848 und besonders die Revolution in Sigmaringen im März des gleichen Jahres führten dazu, dass die Fürsten Friedrich Wilhelm Konstantin Hermann Thassilo von Hohenzollern-Hechingen (1801-1869) und Karl Anton Joachim Zephyrinus Friedrich Meinrad von Hohenzollern (1811-1885) am 7. Dezember 1849 ihre Regierungsämter niederlegten. Erbverträgliche Regelungen bedingten die Übergabe der beiden Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen an Preußen und spätestens im März 1850 war die Eingliederung durch ein Patent König Friedrich Wilhelms IV. (1795-1861) auch offiziell vollzogen. Die zwei Fürstentümer wurden zum preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen zusammengefasst, für welches sich die Bezeichnung „Hohenzollerische Landen“ (ab 1928 auch amtlich) einbürgerte.

Die Hohenzollerische Landen – eine preußische Schöpfung, in: Trugenberg, Volker/Widmann, Beatus: Evangelisch in Hohenzollern, Stuttgart 2016, S. 8.

Die Anzahl der protestantischen Bevölkerung im sonst recht katholisch geprägten Hohenzollern war recht überschaubar. Zum besseren Verständnis: auf 1142qm2 lebten um 1850 ca. 66.000 Menschen, darunter 486 Evangelische, die gezählt wurden. „Das Los dieser Gemeinden […] war unter den Anfeindungen, die sie von der katholischen Bevölkerung zu erleiden hatten, kein leichtes, und es gehörte schon eine starke Bekenntnisfreudigkeit dazu, demgegenüber den Mut zu behalten“, hielt der Ministerialrat Dr. Herbert du Mesnil (1875-1947) in seinen Lebenserinnerungen fest (Kloosterhuis, Jürgen (Bearb.): Preußisch Dienen und Genießen. Die Lebenszeiterzählung des Ministerialrats Dr. Herbert du Mesnil, Köln 1998, S. 321f). Um dennoch die Seelsorge dieser evangelischen „Diasporagemeinden“ in dem „Stammlande“ der Hohenzollern gewährleisten zu können, wurde der Regierungsbezirk am 7. Januar 1852 durch eine Organisationsverordnung der Aufsicht des Konsistoriums der Rheinprovinz unterstellt. Dieses hatte nun alle Angelegenheiten, die die Kirche, die Schule, die Medizin oder den Bergbau betrafen, zu überwachen. Alle übrigen Sachverhalte wurden an die Ministerien in Berlin dirigiert, denen der Regierungsbezirk direkt unterstand.

1853 entsandte das rheinische Konsistorium den Pfarrer Ernst Jungck (1819-1896) nach Hohenzollern. Dieser sah sich vor Ort jedoch mit dem Problem konfrontiert, für das ganze Hohenzollerische Gebiet zuständig zu sein. D.h. von seinem Dienstsitz in Sigmaringen nach Gammertingen brauchte er mit dem Wagen 5 Stunden, nach Hechingen 11 und nach Haigerloch ganze 14 Stunden! (Laut GoogleMaps wären das heute 26, 47 bzw. 57 Minuten mit dem Auto).

Durfte Jungck mit der Erlaubnis des Fürsten Karl Anton alle zwei Wochen in Sigmaringen in der Schlosskapelle predigen, hatte der „Pfarrer en route“ in den entlegeneren Gemeinden mit privaten Stuben, dem Rat – oder Schulhaus vorlieb zu nehmen. Erschwerend kam hinzu, dass der Pfarrer keine Pfarrrechte besaß. D.h. ohne Erlaubnis des kath. Geistlichen vor Ort, welche er sich nicht ohne den ein oder anderen Disput errang, durfte er keine Taufen, Trauungen oder Beerdigungen abhalten. Nur schrittweise verbesserte sich die Situation. 1857 wurde ein Pfarrvikariat in Hechingen eingerichtet sowie die erste ev. Kirche in Hechingen eingeweiht, auf Geheiß von niemand anderem als Friedrich Wilhelm IV. selbst. 1857 gestand man Jungck die Kirchenbuchführung zu und 1861 wurden schließlich zwei Pfarrsprengel (Sigmaringen und Hechingen) errichtet, deren Amtsinhaber letztlich auch das Pfarrrecht und das Recht der Kirchenbuchführung erhielten. Sie durften fortan die Bezeichnung ‚Stadtpfarrer‘ führen. Der Pfarrer von Sigmaringen wurde überdies mit den Befugnissen eines Superintendenten für die Hohenzollerischen Landen ausgestattet. Für Sigmaringen, Hechingen und Haigerloch bildeten sich ferner Kirchenvorstände. Erst mit der Einführung der Kirchengemeindeordnung 1897 und der Synodalordnung 1898 war der Aufbau einer ev. Kirchenstruktur vollendet.

Fünf ev. Kirchengemeinden von Nordwesten bis Südosten: Dettingen, Haigerloch, Hechingen, Gammertingen, Sigmaringen ca. 1890, in: Trugenberg, Volker/Widmann, Beatus: Evangelisch in Hohenzollern, Stuttgart 2016, S. 22.

Zur Jahrtausendwende existierten dank weiterer Verselbständigung nun im Regierungsbezirk Sigmaringen fünf ev. Gemeinden, die einen selbständigen Kirchenkreis bildeten, der wiederum dem Konsistorium der Rheinprovinz kirchlich unterstand. Die Aufgabe der Kirchenaufsicht konnte indes eine sein, die durchaus mit Freude wahrgenommen wurde. „Der Kuchen meines Arbeitsgebietes hatte aber noch eine ganz besonders köstliche Rosine aufzuweisen. Das war die Aufsicht über die Verwaltung der evangelischen Kirchengemeinden des ehemaligen Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen….“ (ebd., S. 321). So vermerkte es der oben bereits genannte Dr. du Mesnil, Konsistorialrat zu Koblenz ab 1908. Die Reisen gen Sigmaringen waren ihm eine willkommene Gelegenheit mit (und ohne) Ehefrau den Süden und seine Städte zu erkundigen, sich in den ev. Gemeinden reichlich bewirten zu lassen oder aus persönlicher Neugier motivierte Feldstudien über das Verhältnis der Schwaben zu Preußen zu führen. Zusammenfassend hielt er fest: „Es waren reiche Tage gewesen, die wir im Hohenzollernschen Lande verbracht hatten, und eine Freude war es gewesen, mit seinen prächtigen schwäbischen Menschen zusammen sein zu dürfen, die an ihrem Glauben aller Anfeindungen ungeachtet ebenso treu festhielten wie an der Heimat. Daß ich ihnen in ihren mannigfachen Sorgen Hilfe gewähren konnte, war mir deshalb besonders lieb“ (ebd., S. 323).

Trotz aller kirchlicher Aufsicht, war der Kirchenkreis Hohenzollern damit kein Glied der Rheinischen Provinzialkirche! Vielmehr war er tatsächlich eine selbständige Gliedkirche der Evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen Preußens, mit Sitz und Stimmrecht auf den Generalsynoden.

Der Ausgang des ersten Weltkrieges änderte an der Rechtsstellung der ev. Kirche im Hohenzollerischen Lande nichts. Problematisch wurde ihre kirchenrechtliche Sonderstellung jedoch nach dem Ende des zweiten Weltkrieges. Im Angesicht von Preußens Ende, einer ungewissen Zukunft der EKapU und Emanzipationsbestrebungen der Provinzialkirchen sah sich die rheinische Kirchenleitung nicht mehr im Stande weiterhin die Aufsicht über den Hohenzollerischen Kirchenkreis zu tragen. In Folge übernahm – nach langen mehrjährigen Verhandlungen – die württembergische Kirche erst die Dienstaufsicht, bevor sie den Kirchenkreis Hohenzollern letztendlich im April 1950 vollständig eingliederte.


2 Gedanken zu „Hohenzollerische Landen und Rheinland? Protokolle der KreissynodenTeil 2

  1. Sehr geehrte Frau Schröder,

    im Pfarrverzeichnis meines Großvaters der Preußischen Rheinpovinz stieß ich auf das Phänomen „Kirchenkreis Hohenzollern“, der ich als Rheinischer Theologiestudent in Tübingen studierte.
    Herzlichen Dank, dass Sie mir mit Ihrem Artikel diese Wissenslücke geschlossen haben.
    Den Äußerungen des Konsistorialratrates kann ich mich von den eigenen positiven Schwaben-Erfahrungen her nur anschließen.

    Anbei: Warum gibt es das früher äußerst hilfreiche Pfarr-und Gemeindeverzeichnis im Papierform eigentlich nicht mehr?

    Mit freundlichen Grüßen
    Christoph Kückes, Pfarrer

    • Lieber Herr Kückes,
      vielen Dank für ihr Feedback. Wir im Archiv freuen uns immer, wenn die Artikel mit Interesse gelesen werden:) Was das Pfarr- und Gemeindeverzeichnis betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, dass der Druck der Verzeichnisse 2019 eingestellt wurde. Seitdem steht im Intranet ein digitales Gemeindeverzeichnis (GMV) für alle Mitarbeitenden zur Verfügung.

      Viele Grüße
      Ilona Schröder

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