Hohenzollerische Landen und Rheinland? Protokolle der KreissynodenTeil 2

Protokoll der Kreissynode Gladbach am 27. Juni 1845 – AEKR

Auf der Website des Archivs stehen unter „Synoden der Kirchenkreise“ die Protokolle zu weiteren Kirchenkreissynoden als PDFs zum Download bereit. Im zweiten Teil der Veröffentlichung kann jetzt auf die digitalisierten Berichte der Superintendenten der Kreissynoden von Elberfeld, Essen, Gladbach, Jülich, Kleve, Koblenz, Köln, Kreuznach, Lennep, Meisenheim, Moers und Mülheim zugegriffen werden.

Protokoll der Kreissynode Hohenzollern 1882

Wer durch die Protokolle der rheinischen Kreissynoden stöbert, mag stutzig werden, wenn er über den „Kirchenkreis Hohenzollern“ stolpert. Genauer über die „Jahresberichte für die ev. Gemeinde in und um Sigmaringen“. Das Sigmaringen, welches einst fürstliche Residenzstadt gewesen und heute eine Kreisstadt im Süden Baden-Württembergs ist? Zu Recht lässt sich fragen, wie sich diese Berichte in die Reihen der Protokolle rheinischer Kirchenkreise fügen.

Was auf den ersten Blick verwundert, kann leicht erklärt werden. Die revolutionären Erhebungen im Deutschen Bund 1848 und besonders die Revolution in Sigmaringen im März des gleichen Jahres führten dazu, dass die Fürsten Friedrich Wilhelm Konstantin Hermann Thassilo von Hohenzollern-Hechingen (1801-1869) und Karl Anton Joachim Zephyrinus Friedrich Meinrad von Hohenzollern (1811-1885) am 7. Dezember 1849 ihre Regierungsämter niederlegten. Erbverträgliche Regelungen bedingten die Übergabe der beiden Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen an Preußen und spätestens im März 1850 war die Eingliederung durch ein Patent König Friedrich Wilhelms IV. (1795-1861) auch offiziell vollzogen. Die zwei Fürstentümer wurden zum preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen zusammengefasst, für welches sich die Bezeichnung „Hohenzollerische Landen“ (ab 1928 auch amtlich) einbürgerte.

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