Das Evangelische Zentralarchiv Saar stellt sich vor

Geordnete Bestände des ehemaligen Kirchenkreises Völklingen, Foto: © Maurice Jelinski (@fotostube).

Archivarbeit war im Bereich der evangelischen Kirchenkreise an der Saar bisher weitgehend ein „Verwahren“ der Verwaltungsakten. Doch der Kirchenkreisverband An der Saar hat im Jahre 2018 richtig Geld in die Hand genommen und im evangelischen Gemeindehaus in Riegelsberg-Walpershofen ein Evangelisches Zentralarchiv Saar (EZAS) eingerichtet. Den Umzug nahmen drei mit dem Archiv ehrenamtlich betraute Personen in die Hand. Sie brauchten dafür drei Wochen, konnten aber so eine nie vorhandene Ordnung herstellen. 

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Schriftgutlehrgang An Sieg und Rhein in Wahlscheid

Am 20. März 2019 fand in Wahlscheid der zweite Teil des Schriftgutverwaltungslehrgangs für Gemeindesekretärinnen des Kirchenkreises An Sieg und Rhein statt. Neun Damen und ein Herr waren im Gemeindehaus zusammengekommen, um sich über den Umgang mit dem Einheitsaktenplan, die Behandlung von Kassationsfällen und Fragen der elektronischen Kirchenbuchführung zu informieren. Die logistischen Rahmenbedingungen – ein angenehmer, heller Tagungsraum sowie ausreichend Tee, Kaffee und sonstige Verpflegung – waren von Frau Petra Jacob von der Kirchengemeinde Wahlscheid perfekt organisiert worden.

Schriftgutlehrgang AEKR

Das Thema Kassation – hier eine der Folien aus der Präsentation in dem Lehrgang – stieß bei den Teilnehmerinnen auf besonders großes Interesse. Schriftgutlehrgang an Sieg und Rhein in Wahlscheid

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Archivpflege gestern und heute

aus: 4KG 005, 28

Aufruf des Königlichen Konsistoriums zur Ordnung der Gemeindearchive, 1842, aus: 4KG 005, 28

Erstaunlich aktuell und auf den Punkt wirkt dieser Aufruf des Königlichen Konsistoriums in Koblenz an die Superintendenten der Rheinprovinz aus dem Jahr 1842, der mir im Bestand der Ev. Gemeinde Düsseldorf in die Hände fiel:

Noch immer sind in vielen Pfarreien die Kirchen-Archive nicht gehörig geordnet und keine Inhaltsverzeichnisse derselben aufgestellt. Dieser Mangel erschwert nicht nur den Gebrauch der vorhandenen Akten und damit die zweckmäßige Verwaltung des Vermögens der Pfarreien, sondern hat auch, indem bald wichtige Aktenstücke, zumal während der Erledigung der Pfarrstellen, verloren gehen, bald aus Nichtkenntniß der vorhandenen Akten die Rechte der Kirchen, Pfarreien nicht aufrecht erhalten werden, für manche Gemeinde bedeutende Verluste zur Folge. Wir beauftragen daher im Einverständniß mit der königlichen Regierung Euer Hochwürden, diejenigen Pfarrer Ihrer Synode, deren Gemeinde noch kein gehörig geordnetes, mit einem Inhaltsverzeichnis versehenes Kirchenarchiv besitzt, anzuweisen, binnen zwölf Monaten sämmtliche Bücher und Schriften ihrer Pfarrgemeinde nach dem beiliegenden Plan zu ordnen und zu verzeichnen.[…] Weiterlesen