90. Deutscher Archivtag in Bielefeld

Plenum 4 „Erschließung als Kommunikation“ 28.9. – Dr. Jochen Rath (Bielefeld) und Vanessa Charlotte Heitland (Bielefeld): Kollaborative Erschließung – Erfahrungen des Stadtarchivs Bielefeld mit dem Bildarchiv Hermann Albrecht Insinger.

2023 wurde in Bielefeld endlich nachgeholt, was 2020 coronabedingt leider hat abgesagt werden müssen, nämlich der 90. Deutsche Archivtag. Nach dreijähriger Kongresspause fand schließlich vom 26. bis 28. September in der Stadthalle Bielefeld (praktischerweise direkt am Bahnhof)
der, vom Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. ausgerichtete, größte nationale Archivkongress Europas statt. Erwartet wurden ca. 600 Besucherinnen und Besucher, die sich ganz dem diesjährigen Thema „Miteinander arbeiten und miteinander reden – Kommunikation rund um das Archiv“ widmeten.

Das Archiv der EKiR wurde an zwei Tagen, Mittwoch und Donnerstag, von zwei Mitarbeitenden auf dem Kongress vertreten. Mittwoch früh ging es gleich los mit dem Thema des ersten Plenums „Über Regeln reden – Archive und die Entwicklung von Gesetzen und Normen“. Dr. Ulrich Helbach, Direktor des Historischen Archivs des Erzbistums Köln, referierte über die Entwicklung der Kirchlichen Archivordnung (KAO) für katholische Archive. Die von ihm zitierte Aussage eines Generalvikars aus den 1980er, der Zweifel daran äußerte, Archivgut Archivarinnen und Archivaren zu überlassen, da diese nicht über deren Archivwürdigkeit entscheiden könnten, ließ schmunzeln. Gleichzeitig wurde die Notwendigkeit des ständigen Austausches deutlich, um Vorurteile abbauen zu können, v.a. wenn es um Gesetzgebungsverfahren geht, die die archivarische Arbeit direkt betreffen. Für mehr Partizipation an der Gestaltung und Ausarbeitung von Gesetzen und Normen plädierte auch Andreas Nestl aus München. Es gilt fortlaufend Kontakt zu Behörden und Gremien zu halten, über die Arbeit in einem Archiv zu informieren und für Bedürfnisse von Archiven zu sensibilisieren. Anhand zweier Beispiele, nämlich dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) vom 15.5.2018 und dem Geologiedatengesetz (GeoIDG) vom 30.6.2020, zeigte der Referierende auf, welche Auswirkungen, respektive Ergebnisse, der (Nicht-)Einbezug von Archivmitarbeitenden bei Gesetzgebungsverfahren haben kann.

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