Ein relativer Befund: Die „Überalterung des rheinischen Pfarrerstandes“

So ist eine statistische Übersicht aus dem Jahr 1946 betitelt, die alle 731 damaligen Gemeindepfarrer der rheinischen Provinzialkirche nach ihrem Lebensalter aufschlüsselt.

„Überalterung des rheinischen Pfarrerstandes“ im Diagramm dargestellt. Stand: 1.09.1946. Aus Bestand: AEKR 1OB002(Evangelisches Konsistorium der Rheinprovinz), Nr. 2741, 11

Auffällig sind dabei die überproportional stark vertretenen Geburtsjahrgänge 1901 und 1909. Insgesamt errechnet sich so ein Durchschnittsalter von 47,5 Jahren. Damals galt für Pfarrer noch die Regelaltersgrenze von 70 Jahren, die erst 1980 analog zu den beamtenrechtlichen Vorgaben auf 65 Jahre abgesenkt wurde. Auch zuvor konnten Pfarrer aber ab dem 65. Lebensjahr auf eigenen Antrag in den Ruhestand gehen.

Es liegt nahe, den damaligen Befund einer kritischen „Überalterung“ einfach mal unkommentiert mit der heutigen Altersstruktur der rheinischen Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKiR zu vergleichen: Zum Stichtag 1.10.2023 waren im Gemeindedienst 1072 Pfarrstellen besetzt. Die Amtsinhaber sind im Durchschnitt 56 Jahre alt. Hinzu kommen 614 Funktionspfarrstellen etwa für Krankenhausseelsorge, Evangelischen Religionsunterricht oder JVA-Seelsorge, die 1946 noch deutlich geringer vertreten waren. Hier liegt der Altersdurchschnitt bei 57 Jahren.