Gottesdienstliche Gebete für die Gesundheit des Landesherrn waren in der Zeit des landesherrlichen Kirchenregiments, die in Deutschland bis 1918 währte, eine Selbstverständlichkeit. In gemischtkonfessionellen Territorien der Frühen Neuzeit konnte es dabei vorkommen, dass eine Gemeinde inbrünstig für einen Fürsten beten musste, der einer anderen Konfession als der ihrigen angehörte oder sogar deren ausgewiesener Gegner war. Das war im 18. Jahrhundert in der Kurpfalz der Fall.
Konfessionelle Zwänge unter dem landesherrlichen Kirchenregiment
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