Gefallener Pastor wurde 1944 postmortal getraut

Kuno Windfuhr Porträt; Pastor aus Elberfeld, 1935, aus Bestand: AEKR 1OB018_Pers52_W210

Bei der Durchsicht der Daten der Theologen und Theologinnen mit dem Anfangsbuchstaben „W“ für den vierten Band des Handbuches „Die evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer im Rheinland“ stieß ich kürzlich auf eine Angabe, die mich stutzig machte. Pastor Kuno Windfuhr, der seit 1938 bis zu seiner Einberufung zum Wehrdienst 1940 Synodalvikar im Kirchenkreis Köln war, soll am Tag nach seiner Trauung als Soldat gefallen sein. Nach meiner Kenntnis gab es doch immer einige Urlaubstage nach einer solchen Trauung?

Ein Blick in die Personalakte (Bestand 1OB 018 Nr. W 210) brachte dann die Erklärung: Seine Ehefrau bzw. Witwe, L. Windfuhr, teilte dem Konsistorium in Düsseldorf am 9.9.1944 mit, dass sie „mit dem am 23. Oktober 1943 bei Orscha in Russland gefallenen Pfarrer Kuno Windfuhr gemäss ministerieller Genehmigung nachträglich mit Rückdatierung auf den 22. Oktober 1943 die Ehe geschlossen habe.“ Die Heiratsurkunde, deren Formular der Standesbeamte für diesen Zweck leicht abändern musste, ist in der Akte vorhanden. Interessanterweise ist nicht vermerkt, dass der Bräutigam verstorben ist; es heißt lediglich: „Mit dem […] Kuno Windfuhr, […] zuletzt wohnhaft […] hat die L. […] nachträglich mit Rückwirkung ab 22. Oktober 1943 die Ehe geschlossen.“

Kuno Windfuhr; Pastor; standesamtliche Heiratsurkunde vom 6. September 1944 in Moers, aus Bestand: AEKR 1OB018_Pers52_W210

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