„Damit ist die dritte Lesung der K. O. (Kirchenordnung) beendigt. Der Präses stellt ohne Widerspruch fest, dass die K. O. in der nun beschlossenen Fassung genehmigt und damit die bedeutsame und langjährige Arbeit der Revision unserer K. O. zum Abschluss gekommen ist. Gott segne den Bau!“
Nein, es handelt sich hier nicht um einen Vorgriff auf den zu erwartenden Beschluss der 76. Rheinischen Landessynode, die am 15.1. -20.1. 2023 in Düsseldorf erstmals seit drei Jahren wieder live zusammentritt. Dabei soll sie u. a. die überarbeitete und kräftig verschlankte neue Kirchenordnung der EKiR verabschieden. Dieser Protokollauszug stammt vielmehr von der 37. Rheinischen Provinzialsynode, die sich Ende August 1923 in Barmen versammelt hatte. Was beschäftigte die 142 Synodalen (allesamt Männer) vor hundert Jahren sonst noch?
Bewaffnet mit eigenem Bleistift und Notizpapier (so die Vorgabe der Einladung), beschlossen sie die Herstellung eines Blindengesangbuches sowie eine stärkere finanzielle Unterstützung der provinzialkirchlichen Beratungsstelle für Mischehenpflege. Ferner wurde eine Petition an den Reichstag zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs verabschiedet. Passend zum Generalthema „Bildung“ der diesjährigen Landessynode beschloss man 1923, der preußischen Landeskirche einen allgemeinen „Erziehungssonntag“ vorzuschlagen, um „den Gemeindegliedern den hohen Wert evangelisch-christlicher Kindererziehung in Kirche, Schule und Haus und die große Verantwortlichkeit aller Erzieher, insbesondere der Eltern deutlich vor Augen zu führen.“
Ebenso wurden wieder die üblichen Beihilfen für kirchliche Einrichtungen und Vereine festgelegt:
Die optisch so beeindruckenden Beträge sind freilich im Kontext der grassierenden Hyperinflation 1923 zu sehen, die zwei Monate später ihren Höhepunkt erreichte. Hatte der Liter Milch im Mai noch 850,– Mark gekostet, so kostete er zum Zeitpunkt der Synode bereits 110.000,– Mark, um im September den Preis von 8 Millionen Mark zu erreichen. Alle finanziellen Ansätze der Synode erwiesen sich somit als reine Makulatur.
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