Mitte Januar 2023 hat die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland die Kirchenordnung unserer Landeskirche in einer stark überarbeiteten und gekürzten Fassung verabschiedet. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Arbeiten an einer Kirchenordnung für die neu entstandene Landeskirche 1952 zu einem Abschluss gebracht worden. Im Laufe der Jahre war es zu zahlreichen Änderungen gekommen.
Zum 40. Jubiläum der Kirchenordnung 1992 hat der damalige Präses Peter Beier einen Abschnitt seines „Bericht über die für die Kirche bedeutsamen Ereignisse“ auf der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland dieser Kirchenordnung gewidmet:
Er fürchte, diese Verfassung sei in der Substanz weithin gar nicht verstanden. Die Gestalt unserer Kirche und manche Entscheidungen der Gremien repräsentierten nicht mehr deren Geist. Denn durch übersteigerte Regelungsbedürfnisse sei die Souveränität der Gemeinden und Kirchenkreise eingeschränkt worden, es sei zu Bürokratisierungstendenzen gekommen.
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