Der vielfach ausgezeichnete Journalist Jürgen Gückel hat jetzt eine aufrührende Studie zu dem SS-Hauptsturmführer Artur Wilke veröffentlicht, seinem ersten Lehrer in der Nachkriegszeit. 1963 wurde dieser zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Hierzu hat Gückel auch im Archiv der EKiR geforscht. Wer aber war Artur Wilke und warum finden sich zahlreiche Briefe von ihm im Düsseldorfer Archiv?
Klassenfoto mit Massenmörder; Vandenhoeck & Ruprecht; ISBN: 978-3-525-31114-1
Diese Fragen führen zu einem Bestand, der seit seiner Erschließung 2005 bereits Gegenstand mehrerer wissenschaftlicher Publikationen wurde: Der Nachlass des Wuppertaler Theologen Prof. Hermann Schlingensiepen enthält umfängliche Korrespondenzen mit den in den großen NS-Prozessen der 1960er Jahre verurteilten Massenmördern der Einsatzgruppen und Konzentrationslager.
Wenn vom 12. bis 16. Januar 2020 die 73. Rheinische Landessynode tagt, dann wird möglicherweise auch ein Thema zur Sprache kommen, das schon ein Jahr zuvor im Zusammenhang mit Überlegungen zur Verkleinerung der Landessynode die Gemüter bewegt hatte – die Frage nämlich, ob es gerechtfertigt ist, dass alle rheinischen Superintendenten qua Amt automatisch Mitglieder der Landessynode sind. Eine von der Kirchenleitung eingesetzte Arbeitsgruppe konnte keine theologische Begründung für diese Regelung finden und sah ihre Ursprünge „in der preußischen konsistorialen Verwaltung“. Doch ist dies tatsächlich so? Es ist reizvoll, dieser Thematik anhand der Protokolle der Rheinischen Provinzialsynoden des 19. Jahrhunderts nachzugehen.
Deckblatt und erste Seite des Protokolls der Provinzialsynode der Provinz Großherzogtum Niederrhein vom 20. bis 26. April 1819. Da im Kirchenkreis Saarbrücken damals drei Superintendenten amtierten und im Kirchenkreis Kreuznach zwei, wurden aus diesen Kirchenkreisen keine weiteren Pfarrer zur Synode zuzgezogen. Die Kirchenkreise Trarbach, Sobernheim, Wied, Koblenz, Aachen, Altenkirchen, Braunfels, Wetzlar und Simmern waren mit dem Superintendenten und je einem weiteren Pfarrer vertreten. (AEKR Boppard, Bestand Kirchenkreis Koblenz, Reg.-Nr. 06-1-2)
1817 hatte der preußische König in allen Provinzen die Einberufung von Provinzialsynoden angeordnet. Auch in den damals noch zwei rheinischen Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein traten daraufhin im November 1818 bzw. im April 1819 Provinzialsynoden zusammen, die freilich nur aus den vom König ernannten Superintendenten und einer weiteren Anzahl von Pfarrern, nicht jedoch aus Laienvertretern bestanden. Diese Zusammensetzung entsprach allerdings in keiner Weise der presbyterial-synodalen Tradition von Rheinland und Westfalen, in der das Prinzip der gemeinschaftlichen Beratungen von Theologen und Nichttheologen sowie das Wahlprinzip einen hohen Stellenwert hatten.
Vorsteherin Diakonisse Elisabeth Jäger Foto: Hans Lachmann
Das Klischee wird aufrecht erhalten. In den Handakten des rheinischen Oberkirchenrat Hans-Ulrich Stephan (Signatur: 6HA033, Nr. 86) findet sich unter der Überschrift „Amt und Lebensform der Diakonisse“ ein Statement aus dem Jahr 1984: „Die Diakonisse weiß sich von Gott in ein geistliches Amt in der Kirche berufen. Sie lebt den Weg der Nachfolge in der Glaubensgemeinschaft einer Schwesternschaft, der sie verantwortlich und verpflichtet ist. Aus dem gemeinsamen Leben erfährt die Diakonisse Kraft und Zurüstung für die geistlichen und beruflichen Anforderungen des Amtes… Die Diakonisse lebt ehelos und trägt die Tracht ihres Mutterhauses. Einen Teil ihrer finanziellen Einkünfte stellt sie dem Mutterhaus für gemeinnützige, diakonische Aufgaben zur Verfügung. Nach Abschluss der biblisch-diakonischen und beruflichen Ausbildung findet die Aufnahme in die Schwesternschaft und die Einsegnung zum Amt der Diakonisse statt…“ Die Unterzeichner dieses Schreibens sind das II. Rheinisches Diakonissen-Mutterhaus, Diakoniewerk Kaiserwerk, Niederrheinisches Diakonissenmutterhaus, Diakonissenmutterhaus des Erziehungsvereins Neukirchen Vluyn, Tannenhof Schwesternschaft, Königsberger Diakonissen-Mutterhaus Altenberg und Bergische Diakonie Aprath. Sie „erhoffen sich von der Kirchenleitung, dass das hier beschriebene Selbstverständnis der Diakonisse bedacht wird.“ Oberkirchenrat Stephan notiert am Rand: „Berufsbild der Diakonisse: das gibt es nicht. Nur Arbeitstitel…“ Und er kann nicht nachvollziehen, dass es sich hier um ein „geistliches Amt“ handelt.
Kirchenvisitationsprotokolle des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken, Bd. 1, 1538-1555, Hg. Bernhard H. Bonkhoff, ISBN 978-3-930250-52-3
Der Titel klingt zunächst recht trocken, in den Berichten der strengen Visitatoren geht es aber um das pralle Leben in den Pfarreien der Oberämter des Herzogtums. Wie liefen dort Predigt, Untericht, Seelsorge und Sittenzucht vor knapp 500 Jahren ab? Vorigen Freitag ist hierzu auf der Burg Lichtenberg bei Kusel Band 39 der Schriftenreihe des Archivs der EKiR der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Der erste Band dieser auf drei Teile konzipierten Edition behandelt den Zeitraum 1538-1555. Als Herausgeber konnte mit Bernhard H. Bonkhoff einer der besten Kenner der pfälzischen Kirchengeschichte gewonnen werden. Mit der Publikation dieses Bandes ist es gelungen, nach über 25 Jahren ein Forschungsprojekt zum Abschluss zu bringen, an dem Vertreter der pfälzischen und rheinischen Landeskirchen beteiligt waren. Der Band ist zum Preis von 19,80 € im Buchhandel oder beim Archiv der EKiRerhältlich.
Auf den Tag genau vor zwei Jahren stellten wir hier im Blog die damals frisch erschienene Studie des amerikanischen Historikers Jesse Spohnholz zum Weseler Konvent 1568 vor. Er legte hierin überzeugend dar, wie im Laufe des 17.-19. Jahrhunderts ein reines Positionspapier mit einigen Unterschriften zum vermeintlichen Schlüsseldatum reformierter rheinischer Kirchengeschichte stilisiert wurde.
Etwas naiv formulierte ich damals die Erwartung, dass sich die kirchenhistorische Zunft zumal im Rheinland zeitnah mit den Thesen von Spohnholz auseinandersetzen werde. Stattdessen kann man den Eindruck gewinnen, dass das Thema einfach totgeschwiegen wird. Immerhin hat man 2018 in Wesel auf größere Jubiläumsfeierlichkeiten verzichtet. Umso erfreulicher ist daher die jetzt im rheinischen Geschichtsblog Histren veröffentlichte detaillierte Besprechung von Jonas Bechtold, für die er auch auf Ergebnisse der diesjährigen Conference der GSA in Portland (USA) zurückgegriffen hat
Der heutige Blogbeitrag handelt von Strafmaßnahmen bei Schulversäumnissen in den Elementarschulen der Rheinprovinz 1845, welche in Auszügen hier wiedergegeben wird. Der Katalog der Strafmaßnahmen reicht hier über Geldstrafen bis zur Gefängnisstrafe als ultima ratio.
Sammlung I „Vordrucke“ Evangelische Archivstelle Boppard, Registraturplannummer 34-3 Schulen: “Instruction über das Verfahren bei Bestrafung der Schulversäumnisse in den Elementarschulen der Rheinprovinz“, Bestand: AEKR 8SL 055B (Sammlung Anordnungen – Rundschreiben – Merkblätter)Sammlung I „Vordrucke“ Evangelische Archivstelle Boppard, Registraturplannummer 34-3 Schulen: “Instruction über das Verfahren bei Bestrafung der Schulversäumnisse in den Elementarschulen der Rheinprovinz“
Provinzialkirchenarchiv in Bonn, vorderer Archivraum, um 1935, Aufnahme: Kugler, AEKR 8SL046 (Bildarchiv), 28_00005
Der Dies ater in der mittlerweile 166-jährigen Geschichte unseres Archivs ist der 18. Oktober 1944: An jenem Tag verloren bei dem schweren Luftangriff auf Bonn mehr als 300 Menschen ihr Leben. Auch das Archivgebäude in der Hofgartenstraße 7 wurde völlig zerstört. Wie war das Archiv aber überhaupt nach Bonn gekommen? Welche Überlieferungsverluste sind eingetreten? Und vor allem: Hätte sich das Archiv nicht besser vorbereiten müssen?
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