Ein Bild von einer Diakonisse

Vorsteherin Diakonisse Elisabeth Jäger
Foto: Hans Lachmann

Das Klischee wird aufrecht erhalten. In den Handakten des rheinischen Oberkirchenrat Hans-Ulrich Stephan (Signatur: 6HA033, Nr. 86) findet sich unter der Überschrift „Amt und Lebensform der Diakonisse“ ein Statement aus dem Jahr 1984: „Die Diakonisse weiß sich von Gott in ein geistliches Amt in der Kirche berufen. Sie lebt den Weg der Nachfolge in der Glaubensgemeinschaft einer Schwesternschaft, der sie verantwortlich und verpflichtet ist. Aus dem gemeinsamen Leben erfährt die Diakonisse Kraft und Zurüstung für die geistlichen und beruflichen Anforderungen des Amtes… Die Diakonisse lebt ehelos und trägt die Tracht ihres Mutterhauses. Einen Teil ihrer finanziellen Einkünfte stellt sie dem Mutterhaus für gemeinnützige, diakonische Aufgaben zur Verfügung. Nach Abschluss der biblisch-diakonischen und beruflichen Ausbildung findet die Aufnahme in die Schwesternschaft und die Einsegnung zum Amt der Diakonisse statt…“ Die Unterzeichner dieses Schreibens sind das II. Rheinisches Diakonissen-Mutterhaus, Diakoniewerk Kaiserwerk, Niederrheinisches Diakonissenmutterhaus, Diakonissenmutterhaus des Erziehungsvereins Neukirchen Vluyn, Tannenhof Schwesternschaft, Königsberger Diakonissen-Mutterhaus Altenberg und Bergische Diakonie Aprath. Sie „erhoffen sich von der Kirchenleitung, dass das hier beschriebene Selbstverständnis der Diakonisse bedacht wird.“ Oberkirchenrat Stephan notiert am Rand: „Berufsbild der Diakonisse: das gibt es nicht. Nur Arbeitstitel…“ Und er kann nicht nachvollziehen, dass es sich hier um ein „geistliches Amt“ handelt.

Die Initiative, das „Berufsbild der Diakonisse“ zu überdenken, ging von dem Kirchenkreis Duisburg-Süd in Folge des Proponendums “Kirche und Diakonie“ des Jahres 1981 aus. Mit dem Beschluss 42 vom 6./7. November 1981 bat die Kreissynode die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland, in Absprache mit den Diakonissen-Mutterhäusern und dem Diakonischen Werk die Anforderungen zu überarbeiten. Diese wiederum überwies den Beschluss zur Bearbeitung an den Arbeitsausschuss „Diakonie“ (Beschluss 104 der Landessynode vom 14. Januar 1983).

Feierabendhaus für Diakonissen Diakoniewerk Bad Kreuznach 1950
Foto: Hans Lachmann

Der Diakonieausschuss der Ev. Kirche im Rheinland führt in seiner Vorlage für die Kirchenleitung im Oktober 1985 aus, dass sich innerhalb der von Theodor Fliedner 1836 gegründeten Mutterhausdiakonie der Begriff „Diakonisse“ zur „Bezeichnung einer Lebensform“ entwickelt hat: ehelos, einen Großteil ihres Arbeitsentgelts übergibt sie der Schwesternschaft und sie „hält sich in Mitverantwortung für die gemeinsam erkannten Aufgaben verfügbar (Sendungsprinzip)“. Der Ausschuss weist explizit darauf hin, dass bereits seit den fünfziger Jahren Frauen das Diakonenamt ausüben. Ihre Amtsbezeichnung ist „Diakonin“. Er lehnt sich an die Ev. Kirche der Union an: „Im Berufsbild des Diakons/der Diakonin konkretisiert sich ein kirchliches Amt mit kirchlichen Ausbildungsvoraussetzungen, das einen Sozialberuf mit staatlich bedingten Voraussetzungen einschließt. Es handelt sich nicht um eine Addition von zwei Qualifikationen. Deshalb kann der Beruf des Diakons nicht einseitig aus der Sicht des Sozialberufs oder einseitig aus der Sicht des kirchlichen Amtes/Berufes gesehen werden“. Eine Verwechslung mit der Diakonisse soll hiermit ausgeschlossen werden. Das Fazit des Ausschusses lautet: „Solange aber bei uns ‚Diakonisse’ auf die Bezeichnung der Lebensform eingeschränkt wird, ergibt die Frage nach ihrem Berufsbild keinen rechten Sinn.“

Dem kann der Kaiserswerther Verband deutscher Diakonissen-Mutterhäuser verständlicherweise nicht folgen. Diesem Dachverband sind ca. 70 Mitgliedseinrichtungen mit etwa 50.000 Mitarbeitenden, darunter etwa 1.600 Diakonissen und 3.000 diakonische Schwestern und Brüder angeschlossen. Er hält im Mai 1986 u.a. fest: „Wir verstehen die Diakonissen als Amtsträgerinnen im Diakonat der Kirche“ und fordern, das Diakonat entsprechend den „Leitlinien zum Diakonat“ zu aktualisieren und kirchenrechtlich zu verankern.

„Schürzenopfer“, Diakonissen sammeln in ihren Schürzen Spenden für den Deutschen Evangelischen Kirchentag in München am 16. August 1959 ein
Foto: Hans Lachmann

Die Wirklichkeit sieht anders aus. Bereits seit 1968 leben Diakonissen in unterschiedlichen Formen zusammen. Ruth Felgentreff, ehemalige Leiterin der Fachbibliothek für Frauendiakonie in Kaiserswerth, beschreibt den Wandel innerhalb des Diakonissenwesen. Es bildeten sich drei Schwesternschaften unter dem Dach des Kaiserswerther Mutterhauses aus: die „Diakonissen der Ursprünglichen Form“, die „Diakonissen Neuer Form“ und die „Diakonische Schwesternschaft“. Jede dieser Gruppen hat eine eigene Satzung. Sie resümiert, dass die Einheit innerhalb der Diakonissenschwesternschaften der Vielfalt gewichen sei.

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