Ein Bild von einer Diakonisse

Vorsteherin Diakonisse Elisabeth Jäger
Foto: Hans Lachmann

Das Klischee wird aufrecht erhalten. In den Handakten des rheinischen Oberkirchenrat Hans-Ulrich Stephan (Signatur: 6HA033, Nr. 86) findet sich unter der Überschrift „Amt und Lebensform der Diakonisse“ ein Statement aus dem Jahr 1984: „Die Diakonisse weiß sich von Gott in ein geistliches Amt in der Kirche berufen. Sie lebt den Weg der Nachfolge in der Glaubensgemeinschaft einer Schwesternschaft, der sie verantwortlich und verpflichtet ist. Aus dem gemeinsamen Leben erfährt die Diakonisse Kraft und Zurüstung für die geistlichen und beruflichen Anforderungen des Amtes… Die Diakonisse lebt ehelos und trägt die Tracht ihres Mutterhauses. Einen Teil ihrer finanziellen Einkünfte stellt sie dem Mutterhaus für gemeinnützige, diakonische Aufgaben zur Verfügung. Nach Abschluss der biblisch-diakonischen und beruflichen Ausbildung findet die Aufnahme in die Schwesternschaft und die Einsegnung zum Amt der Diakonisse statt…“ Die Unterzeichner dieses Schreibens sind das II. Rheinisches Diakonissen-Mutterhaus, Diakoniewerk Kaiserwerk, Niederrheinisches Diakonissenmutterhaus, Diakonissenmutterhaus des Erziehungsvereins Neukirchen Vluyn, Tannenhof Schwesternschaft, Königsberger Diakonissen-Mutterhaus Altenberg und Bergische Diakonie Aprath. Sie „erhoffen sich von der Kirchenleitung, dass das hier beschriebene Selbstverständnis der Diakonisse bedacht wird.“ Oberkirchenrat Stephan notiert am Rand: „Berufsbild der Diakonisse: das gibt es nicht. Nur Arbeitstitel…“ Und er kann nicht nachvollziehen, dass es sich hier um ein „geistliches Amt“ handelt.

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