Paul Schneider gehört in der Erinnerungskultur der Evangelischen Kirche im Rheinland zu den großen Namen. Über sein Leben, Wirken und Nachwirken gibt es zahlreiche Veröffentlichungen. Auch hier im Blog wurde schon oft darüber geschrieben.
Paul und Margarete Schneider, Verlobung?, 22.10.1922, aus: AEKR, 8SL 046
Mittlerweile gerät auch seine Frau Margarete Schneider stärker in den Fokus und erhält die Würdigung für ihre eigenen Verdienste. Auch über sie liegt mittlerweile eine ausführliche Biografie und zahlreiche kleinere Veröffentlichungen vor. Besonders hervorgehoben werden darin die Tapferkeit und Standhaftigkeit, mit der sie ihrem Mann bedingungslos zur Seite stand.
Nach dessen Tod machte sie es sich zur Aufgabe das Gedenken an ihn und die Auseinandersetzung mit den Gräueln der NS-Diktatur wachzuhalten. Dafür wurde sie im Jahr 2000 sogar mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.
Auch damals schon machte die Haltung Margarete Schneiders Eindruck auf die jungen Mitglieder der Bekennenden Kirche.
Es macht schon was her, dieses Kassenbuch im Format 46 x 34 cm. Auf dem Buchdeckel klebt ein Schild, das in sauberer Schrift den Titel „- Saarland – Einnahme= / Ausgabe= Tagebuch. Angefangen: 1. Oktober 1948. Beendet: 25. April 1951.“ zeigt. Oberhalb des Wortes „Saarland“ prangt noch der Stempelaufdruck „Konsistorialkasse.“
Deckel des Einnahme- und Ausgabe-Tagebuchs der Konsistorialkasse Saarland mit Einträgen vom 01.10.1948-25.04.1951. Aus Bestand: 1OB 021M(Rechnungswesen der Synodalkassen/ Landeskirchenkassen), Nr. 74
Dieses Kassenbuch repräsentiert eine kaum schätzbare Zahl gleichartiger Verzeichnisse des Zahlungswesens aus der Zeit vor der automatischen (später: elektronischen) Datenverarbeitung. Dabei hat dieses Exemplar, das in der Buchbinderei Hub. Bommers, Düsseldorf, Jägerhofstraße 5, hergestellt wurde, nur 100 Blatt; da gab es ganz andere Kaliber. Jede Doppelseite ist in 21 Spalten und 30 Zeilen aufgeteilt. Übrigens stammt das Buch noch aus der Reichsmark-Zeit, wie die Abkürzungen „RM“ und „Rpf“ belegen. Auf den ersten 18 Seiten wurde mit Stempel „ffrcs“ für „französische Francs“ darüber gestempelt, dann aber unterlassen. Das Buch wurde offensichtlich für Zwecke der kirchlichen Kassenverwaltung hergestellt, denn die Spalten 10 bis 14 tragen die Überschrift „Kirchenregimentliche Verwaltung.“
Seite 53 des Einnahme- und Ausgabe-Tagebuchs der Konsistorialkasse Saarland mit Einträgen vom 01.10.1948-25.04.1951. Aus Bestand: 1OB 021M(Rechnungswesen der Synodalkassen/ Landeskirchenkassen), Nr. 74
Die Doppelseiten bis 47 enthalten die Einnahmen, ab Seite 51 folgen die Ausgaben. Die abgebildete Doppelseite beeindruckt durch die saubere Buchführung. Auffallend sind die hohen Beträge, mit denen hier gerechnet wurde. Z. B. wurden in Zeile 73 Reisekosten für Pfarrer Seynsche in Höhe von 4160 ffrcs. abgerechnet, in Zeile 78 Kollekten der Kreisgemeinde (des Kirchenkreises) Völklingen in Höhe von 65.679 ffrcs. an die Konsistorialkasse Düsseldorf gezahlt. Der Franc hatte 1949 einen Wechselkurs zum US-Dollar von 350:1 (Wikipedia).
Ausschnitt aus dem Einnahme- und Ausgabe-Tagebuchs der Konsistorialkasse Saarland mit Einträgen vom 01.10.1948-25.04.1951. Aus Bestand: 1OB 021M(Rechnungswesen der Synodalkassen/ Landeskirchenkassen), Nr. 74
Die Ausgaben des Monats November 1948 addieren sich auf „Elfmillionensiebenhundertsechsundzwanzigtausendachthundertachtundvierzig Francs“, wie Amtmann Richard Möge für die Konsistorialkasse Düsseldorf feststellt. Nebenbei bemerkt: Möge diente dem Konsistorium der Rheinprovinz und dem nachfolgenden Landeskirchenamt für beeindruckende fast 35 Jahre (1922 bis 1957, Personalakte im Archivbestand 1OB 022).
Dieses Kassenbuch wurde 2022 bei Aufräumarbeiten in einem Keller der früheren Landeskirchenkasse, jetzt Finanzbuchhaltung, gefunden und dem Archiv zur Übernahme angeboten. Es ergänzt jetzt den Bestand 1OB 021M – Rechnungswesen der Synodalkassen/ Landeskirchenkassen – mit Rechnungsbüchern, Belegen und Listen aus den Jahren 1896 bis 1964. Dieser Bestand ist bis jetzt noch nicht auf unserer Webseite aufgeführt – die Zahlenwerke sind halt doch eine recht trockene Materie. Diese kann aber auch interessante Details enthalten, wie ich dazustellen versucht habe.
Am 24. Januar besuchte das kirchengeschichtliche Forschungskolloquium der Evangelisch-Theologischen Fakultät Bonn unter Leitung der Professoren Martin Keßler und Wolfram Kinzig das Archiv der EKiR. Ein anschaulicher Bericht zur Exkursion ist nun im Blog der ETF Bonn abrufbar.
Titelseite der Akte; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 146B (Schöneberg)
Im Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Schöneberg findet sich ein Dokument des bekannten Sozialreformers Friedrich Wilhelm Raiffeisen, das dessen Engagement für das Schulwesen während seiner Zeit als Bürgermeister der Bürgermeisterei Flammersfeld in den Jahren 1848 bis 1852 beleuchtet. Es handelt sich um die Dienst- und Einkommensanweisungen für den Kirchspielslehrer in Schöneberg aus dem Jahr 1852. Die hoch auf dem Westerwald gelegene Kirchengemeinde zählte damals etwa 700 Einwohner, größtenteils ärmere Ackerbauern. Raiffeisen war ein bürgernaher und engagierter Gemeindevorsteher, der stets ein offenes Ohr für die Probleme und Bedürfnisse der Bevölkerung hatte und aktiv daran arbeitete, die Lebensverhältnisse zu verbessern. Seine Erfahrungen als Kommunalbeamter prägten nicht nur seine Sozialreformen, sondern legten auch die Grundlage für seinen späteren Einsatz in der Genossenschaftsbewegung.
In Flammersfeld übernahm er sein Amt in einer schwierigen Zeit, die von Armut und wirtschaftlicher Not geprägt war. Er setzte sich nicht nur für die allgemeine Verbesserung der Lebensbedingungen ein, sondern legte einen besonderen Schwerpunkt auf das Schulwesen. Von ihm ist das Zitat überliefert: „Der beste Kampf gegen die Armut ist eine gute Schulbildung.“ Da viele Schulen in einem desolaten baulichen Zustand waren, veranlasste Raiffeisen an verschiedenen Orten den Bau neuer Schulgebäude. Sein Ziel war es, die Bildungssituation der ländlichen Bevölkerung zu verbessern, wo der Analphabetismus weit verbreitet war. Er beschränkte sich aber nicht nur auf den Bau von Schulen, sondern engagierte sich auch für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Dorfschullehrer, deren Ansehen und Einkommen oft dürftig war.
„Emilie Kaiser geboren in Elberfeld von Ernst Liborius Kaiser und Anna Marie Hagenhaus aus Münster in Westphalen. Die Mutter starb im Jahre 1844. Es sind noch 5 Geschwister vorhanden. (…) Diese Verwahrlosung der ganzen Familie rührt wohl hauptsächlich daher daß der Vater die Kinder selbst zum Diebstahl angehalten hat, und die Mutter den Vater wieder durch die Kinder bestehlen ließ. Emilie ist im Ganzen nur 3 Jahre in die Schule gegangen, (…). Seit dem 8ten Jahre musste sie in die Fabrik von H. in Barmen gehen. (…) Dort hörte und sah Emilie viel Böses. (…) kam dann als Magd in einen Dienst zu Abraham Werth auf den Hofkamp. (…) Sie hörte nichts als Fluchen, und fluchte wieder, überhaupt war die Behandlung roh. (…)Nun kam sie wieder nach Elberfeld, blieb zwei Monate im Hause des Vaters, und es fing das alte Lasterleben des Stehlens und Hurens von Neuem an. Weil sie aber den jüngsten Bruder immer schlug, so trieb sie der Vater mit Schlägen aus dem Hause, und so irrte sie 3 Tage und 3 Nächte unter Friren (sic) hin mal umher, oder lag in Scheunen der Bauern…“(Bl. 2-5).
Das Leben von Emilie Kaiser, zur Welt gekommen am 26. Oktober 1828, war kein leichtes. In Armut hineingeboren musste sie bereits als Kind mit anpacken. Harte Arbeit, (häusliche) Gewalt, Diebstahl, Zuchthaus, Prostitution, Obdachlosigkeit, Bettelei und Asylaufenthalte prägten ihr Dasein.
Notizbuch über die Heimbewohnerin des Magdalenenstifts Bethesda in Boppard. Eintrag zu Emilie Kaiser Bl. 2ff, AEKR 5WV 025B – Nr. 38.
1855 kam sie mit 27 Jahren als „gefallene Frau“ nach Boppard in das Magdalenenstift. Hier sollte sie mit Hilfe des christlichen Glaubens wieder auf den rechten Pfad zurück gebracht und hauswirtschaftlich ausgebildet werden. Schließlich sollte sie nach dem Aufenthalt einem „anständigen Berufe“ nachgehen und auf eigenen Beinen stehen können. Zu Emilie Kaiser wurde vermerkt:
„Emilie zeigte sich im Verlauf des ersten halben Jahres herrschsüchtig und zanksüchtig gegen ihre Mitzöglinge, jähzornig und ungehobelt in Allem, was sie thut. Sie hieb sich eines Abends mit einem Beil in den Fuß, daß die große Zehe gespalten wurde. Mit der Zeit mußte sie das Zimmer hüten und betrug sich, wenn die Andren zur Arbeit in den Garten gingen, so verkehrt, raisonnirte laut, fluchte, sang wüste Lieder, als wäre der leibhaftige Satanas in sie gefahren….“ (Bl. 6).
Es ist ein schöner Zufall, dass uns nur eine Woche nach dem Erscheinen des Blogbeitrages zur Tracht der Bahnhofsmission eine Neuerscheinung für die Archivbibliothek erreichte: „Nächste Hilfe an Gleis 1. 125 Jahre Bahnhofsmission Bonn. Ausgewählte Tagebucheinträge 1946-2022.“ In bislang nicht weniger als 77 Kladden haben die ehrenamtlichen Mitarbeitenden ihre Erlebnisse während der jeweiligen Schicht handschriftlich festgehalten. Damit spiegeln die Einträge politische und gesellschaftliche Entwicklungen wider, die sich gerade in Bahnhöfen wie in einem Brennpunkt bündeln.
Aus der Auswahl von ca. 900 Einträgen seien drei eher harmlose Begebenheiten exemplarisch herausgegriffen:
21.1.1946: 2 Soldaten zum Bahnhofsbunker verwiesen, desgl. 1 Mann. 2 amerik. Soldaten mit Wasser bewirtet. 1 Soldat, who has got a little tipsy, mit Aspirin versorgt.
12.5.1960: Junge Frau, die sich beim Einkauf verausgabt hatte, haben wir Fahrkarte nach Siegburg verweigert. Man hält sich doch wohl erst das Fahrgeld zurück und dann kaufe ich lustig ein.
21.11.1997: Total betrunkener, gut gekleideter älterer Herr vom Bahnsteigdienst aufgegriffen. Ehemaliger Oberst; immer, wenn er seine Pension kriegt, haut er auf die Pauke. Der Bahnpolizei bekannt. Altersheim Bad Breisig angerufen, holen ihn ab.
Das Buch ist beim cmz-Verlag erschienen. Es kann auch gegen eine Spende direkt bei der Bahnhofsmission erworben werden.
Über die verdienstvolle Arbeit der Bahnhofsmission am Beispiel des Hbf Düsseldorf ist bereits vor einiger Zeit im Blog berichtet worden.
Plakat „Bahnhofsmission“ mit überkonfessionellen Kontaktinformationen zu Anlaufstellen. Aus Bestand: 8SL049(Plakatsammlung), Nr. 1338
In der Nachkriegszeit kümmerte sich die energische Hauptgeschäftsführerin der Evangelischen Bahnhofsmission Armgard von Alvensleben auch um ein einheitliches äußeres Erscheinungsbild der Mitarbeiterinnen. Großzügige Stofflieferungen des Hilfswerks der EKD aus Auslandsspenden boten ihr hier die materielle Grundlage.
Das typisch deutsche Vehikel zur praktischen Umsetzung sollte dabei die 1948 erlassene Trachtordnung bilden.
Trachtordnung, für die Berufskleidung der Evangelischen Bahnhfsmissionarin. Aus Bestand 5WV 051(Diakonisches Werk – Bestand Ohl), Nr. 2056
Demnach waren folgende Bestandteile der Tracht vorgesehen:
1. Lodenmantel, der außer im Winter auch im Sommer im Reisedienst oder bei schlechtem Wetter übergezogen wird.
2. Wollkleid: Es wird im Allgemeinen mit aufgenähtem weißem Kragen getragen, und zwar insbesondere bei Rüsttagen, Arbeitsbesprechungen, Behördengängen, gemeinsamem Kirchgang u. ä. Das dauernde Tragen im täglichen Dienst wird nicht erwartet, da sich das Kleid dann sehr schnell abnutzen würde.
3. Kittel. Er ist der eigentliche Arbeitsanzug für den Innen- und Außendienst am Bahnhof und in der Heimarbeit. Es ist möglich, ihn mit langen oder kurzen Ärmeln und ohne untergezogenes Kleid zu tragen.
4. Baskenmütze. Sie wird etwas schräg aufgesetzt und soll die Haarfrisur weitgehend bedecken.
5. Armbinde. Sie ist das Dienstzeichen der Bahnhofsmission und darf nur im Dienst mit auf Befragen vorzuzeigendem Ausweis getragen werden. Sie wird am linken Oberarm so hoch angebracht, dass sie nicht im Ellbogengelenk Falten schlägt. Notfalls muss sie etwas schmäler getragen werden. Beim Ausscheiden einer Trägerin aus dem Dienst ist sie abzugeben. Ehrenamtliche Helferinnen erhalten sie nur stundenweise am Bahnhof ausgeliehen.
6. Brosche. Die Brosche wird links in Höhe über der Brusttasche des Kittels getragen.
7. Schuhe
8. Strümpfe
Selbstverständlich folgte noch ein knappes Dutzend weiterer Detailvorschriften. Eine kleine Auswahl davon sei zitiert:
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