„Kulturkampf am Deutschen Eck“ – Der Koblenzer Schulstreit 1966

Undatierte Karikatur zum Schulstreit; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 050B, Nr. 342

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der evangelischen Volksschule Koblenz-Horchheim erwartete am 21. März 1966 eine böse Überraschung: Bei einer Versammlung auf Einladung des Stadtschulamts im frisch renovierten Schulgebäude wurden den Erziehungsberechtigten nicht – wie erwartet – die schönen neuen Räumlichkeiten präsentiert, vielmehr eröffnete man den Anwesenden, dass nach der Renovierung, Erweiterung und Modernisierung des Schulgebäudes, das Größtenteils von der katholischen Volkschule genutzt wurde, der evangelische Teil aufgelöst werden solle. Die Schüler der zweiklassigen evangelischen Zwergschule Horchheim sollten in die achtklassige evangelische Volksschule auf der Pfaffendorfer Höhe eingeschult werden. Was als „organisatorische Verbesserung der Schulverhältnisse“ gedacht war, sorgte für Aufruhr. In einer Zeit, als Elterntaxis noch unbekannt waren, hätte der Wechsel für die evangelischen Kinder künftig zu Fuß einen Schulweg von jeweils über eine Stunde bedeutet, noch dazu mit Überquerung der stark befahrenen B 42. Die in Aussicht gestellte Bereitstellung von Schulbussen konnte die empörten Eltern nicht beruhigen: „Auch dann“, so ein Rundschreiben nach der Versammlung, „sind nicht alle Gefahren gebannt: z.B. ein Kind wird während der Schulzeit unwohl. Wie kommt es schnell nach Hause? Unterrichtsschluß ist unterschiedlich. Es gibt Lehrerkonferenzen u.a.m. Die Kinder sind dann gezwungen, zu Fuß nach Hause zu gehen oder bis zum Eintreffen des Omnibusses zu warten und sind ohne Aufsicht. […] Oder die Kinder verpassen den Omnibus bei der Hinbringung oder Rückfahrt!!! […] Zusammengefaßt darf man wohl sagen, daß die geplante Regelung für die Eltern und insbesondere die Kinder unzumutbar ist.“

Komplizierte Schulsituation auf der linken Moselseite (Zeitungsausschnitt v. 20.10.1966); aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 050B, Nr. 342

Hintergrund der Maßnahme war eine umfassende Neuorganisation des Koblenzer Schulwesens. Wie in Horchheim gab es überall auf Stadtgebiet durch die strikte konfessionelle Trennung der Volksschulen zahlreiche Kleinstschulen mit nur ein oder zwei Klassen für mehrere Jahrgänge. Diese sollten aufgelöst und deren Schüler zentral in voll ausgebauten Konfessionsschulen unterrichtet werden. Betroffen waren neben den rechtsrheinisch gelegenen Stadteilen Horchheim und Pfaffendorf besonders links der Mosel angesiedelte Schulen in Metternich, Lützel, Neuendorf und Wallersheim.

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Friedrich Wilhelm Raiffeisen reformierte auch das Schulwesen in Schöneberg

Titelseite der Akte; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 146B (Schöneberg)

Im Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Schöneberg findet sich ein Dokument des bekannten Sozialreformers Friedrich Wilhelm Raiffeisen, das dessen Engagement für das Schulwesen während seiner Zeit als Bürgermeister der Bürgermeisterei Flammersfeld in den Jahren 1848 bis 1852 beleuchtet. Es handelt sich um die Dienst- und Einkommensanweisungen für den Kirchspielslehrer in Schöneberg aus dem Jahr 1852. Die hoch auf dem Westerwald gelegene Kirchengemeinde zählte damals etwa 700 Einwohner, größtenteils ärmere Ackerbauern. Raiffeisen war ein bürgernaher und engagierter Gemeindevorsteher, der stets ein offenes Ohr für die Probleme und Bedürfnisse der Bevölkerung hatte und aktiv daran arbeitete, die Lebensverhältnisse zu verbessern. Seine Erfahrungen als Kommunalbeamter prägten nicht nur seine Sozialreformen, sondern legten auch die Grundlage für seinen späteren Einsatz in der Genossenschaftsbewegung.

In Flammersfeld übernahm er sein Amt in einer schwierigen Zeit, die von Armut und wirtschaftlicher Not geprägt war. Er setzte sich nicht nur für die allgemeine Verbesserung der Lebensbedingungen ein, sondern legte einen besonderen Schwerpunkt auf das Schulwesen. Von ihm ist das Zitat überliefert: „Der beste Kampf gegen die Armut ist eine gute Schulbildung.“ Da viele Schulen in einem desolaten baulichen Zustand waren, veranlasste Raiffeisen an verschiedenen Orten den Bau neuer Schulgebäude. Sein Ziel war es, die Bildungssituation der ländlichen Bevölkerung zu verbessern, wo der Analphabetismus weit verbreitet war. Er beschränkte sich aber nicht nur auf den Bau von Schulen, sondern engagierte sich auch für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Dorfschullehrer, deren Ansehen und Einkommen oft dürftig war.

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„pauvre und ohnvermögent“: Die Lebensumstände der Fischbacher Schulmeister zu Beginn des 18. Jahrhunderts

In vergangenen Jahrhunderten fristete der Lehrer auf dem Land, das viel belächelte oder gar verspottete „arme Dorfschulmeisterlein“, häufig ein bemitleidenswertes Dasein. Selbst nur unzureichend ausgebildet, wurde er für einen Hungerlohn angestellt und musste meist neben dem Schul- auch den Küsterdienst versehen. So auch in Fischbach an der Nahe, wie eine Schulakte im Archiv der dortigen Evangelischen Gemeinde zeigt. Darin enthaltene Schriftstücke aus dem 18. Jahrhundert sind ein beredtes Beispiel für die prekären Lebensumstände einer schlecht angesehenen Lehrerschaft.

aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 052B (Fischbach) Az. 34 (16.2.1718)

Im ältesten Dokument von Februar 1718 (siehe hier rechts) beschwert sich der „Bürgermeister zu Fischbach nahmens der dortigen Gemeinde“ beim Konsistorium, dass der Schulmeister als Küster „von jeder Hochzeit, Kindtauffe und Leiche 1 Maaß Wein und 1 Wecke, entweder in natura oder mit Gelde bezahlt, fordere, so Ihnen bei jetzigen theuren Wein zu schwer fallen wolle. Zweytens, daß ob ihm schon bei seinem Antritt nur 20 Simmer Korn aus der Gemeinde zu geben versprochen worden, er 3 Malter verlange, so ihm auch bis daher geliefert werden müssten. Drittens, daß sie ihre Kinder, wann sie schon in der Schule das nöthige gelernet und begriffen, doch bis sie zum Gebrauch des Hl. Abendmahls gelassen werden können, entweder zur Schule schicken, oder doch den Schullohn dafür zahlen müssten. Viertens, daß der Schulmeister den Klingelbeutel in der Kirche nicht, wie doch ander Orten gebräuchlich, tragen wollte, und sie deswegen einen anderen lohnen müssten.“

Das Konsistorium allerdings befand nach Vernehmung des Lehrers und Prüfung seines Vokationsbriefes, dass dessen Ansprüche gerechtfertigt seien und ihm sein ohnehin nur mageres Einkommen seitens der Gemeinde gewährt werden müsse. Lediglich die Schulkinder sollten, sobald sie genug gelernt hatten, nicht mehr allzu lange in die Schule „gezwungen werden, zumahlen, wenn die Eltern, wie auf dem Lande gemeiniglich geschiehet, die etwas erwachsenen Kinder zur Feldarbeit mit gebrauchen müssen.“

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