Bisher galt die Regel: Vor Ort, in den jeweiligen Kirchengemeinden, werden die Unterlagen der kirchlichen Einrichtungen verwahrt. Dies sah die kirchliche Archivgesetzgebung im Einklang mit der presbyterial-synodalen Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland, ihrer Verfassung, vor. Im Bedarfsfall soll das Presbyterium, das Leitungsorgan der Kirchengemeinde, auf die Dokumente unmittelbar zugreifen können. Dies setzt allerdings voraus, dass die Akten gemäß der Schriftgutordnung und dem Registraturplan geführt werden – in der Praxis eher die Ausnahme als die Regel.
Die Verwaltungsstrukturreform der evangelischen Kirche im Rheinland lässt das Vor-Ort-Prinzip obsolet werden. Ihr Ziel, die mittlere Ebene, die Kirchenkreise und ihre Verwaltung, zu stärken, bringt es mit sich, dass nunmehr hier verstärkt die Akten angelegt und geführt werden. Vor Ort, in den Kirchengemeinden, finden sich zwar noch Akten, die jedoch eher den Charakter von Handakten haben: Sie werden nicht systematisch geführt, sondern bedarfsweise, nach Gutdünken angelegt. Das Kriterium „Vollständigkeit“ erfüllen diese Aktenbestände nicht.
Archive sind bei diesen Reformen nicht außen vor, sondern mittendrin im Geschehen. Einerseits sind die finanziellen Aufwendungen in personeller und räumlicher Hinsicht erheblich, andererseits verlangt die Gesetzgebung, Unterlagen auch von Einrichtungen, die nicht mehr oder nur in veränderter Form existieren, zu magazinieren. Wenn mit dem Argument der Kostensenkung ehemals getrennte Verwaltungen vereinigt und als Folge Verwaltungsgebäude aufgegeben werden, muss über die Archivstandorte nachgedacht werden.
Hierzu bietet das Archiv der EKiR in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland am 6. November 2018 eine Fortbildungsveranstaltung in Köln an. Den Programmflyer zur Tagung finden Sie hier, die Online-Anmeldung erfolgt über die Seite des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums.