Im Rahmen der diesjährigen Düsseldorfer Woche der Archive vom 8. bis 15. März beteiligen sich zahlreiche Archive in Düsseldorf mit Führungen, Vorträgen und Informationsangeboten. Auch wir konnten in den ersten Tagen bereits viele spannende Eindrücke sammeln und zahlreiche Interessierte begrüßen.
Den Auftakt bildete am Montag ein Besuch meiner Kolleginnen und Kollegen bei einer Führung im Düsseldorfer Stadtarchiv. Dabei erhielten sie Einblicke in die Arbeit des Archivs, seine Bestände und die vielfältigen Aufgaben der archivischen Praxis.
Im Anschluss war ich gemeinsam mit einem Kollegen auf dem Gelände von Henkel in Holthausen. Dort stellten sich mehrere Wirtschaftsarchive vor: die Archive von Henkel, ERGO und Rheinmetall. In Vorträgen unter dem gemeinsamen Thema des diesjährigen Archivtages „Alte Heimat – Neue Heimat“ präsentierten sie ihre Perspektiven auf Unternehmensgeschichte und Standortentwicklung. Die Beiträge waren dabei stark standortbezogen aufgebaut und zeigten anschaulich, wie eng Unternehmensgeschichte, regionale Entwicklung und Archivarbeit miteinander verbunden sind.
Die Beschäftigung mit der Eingliederung der Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg liegt beim Thema „Alte Heimat – Neue Heimat“ natürlich nahe. Zunächst auch für die Präsentation des Landeskirchlichen Archivs auf dem Tag der Düsseldorfer Archive. Das Problem ist jedoch, das Landeskirchliche Archiv hat dafür nur wenige Unterlagen, denn die tatsächliche Arbeit geschah in den Kirchengemeinden und den freien kirchlichen Werken. Die Landeskirche ließ ein paar Statistiken erstellen, insgesamt leider ziemlich nichtssagend. Die Landes-, bzw. zunächst Provinzialkirche war nur für die Versorgung der vertriebenen Pfarrer und Kirchenbeamten zuständig, hierzu haben wir auch reichlich Quellen (die sogenannte „Ostpfarrerversorgung“). Natürlich gibt es bei den Sachakten des Landeskirchenamtes das Aktenzeichen 13-6 „Kirchliche Versorgung der Gemeinden“, vor allem 13-6-2 „Versorgung der Flüchtlinge und dadurch entstandenen Diasporagebiete“. Hier finden sich interessante Einzelberichte zu Problemen in den Gemeinden, jedoch nicht aus Düsseldorf (nächstgelegen Neuss und Ratingen-Homberg). Aber der Schwerpunkt wanderte sehr schnell zu Flüchtlingen aus der SBZ bzw. dann DDR, ab 1956 wurde unter diesem Aktenzeichen auch die Hilfe für Flüchtlinge aus Ungarn abgelegt. Und von hier war es nur noch ein kleiner Schritt zu Notständen auf der ganzen Welt, hier finden sich auch Akten zur Gründung von „Brot für die Welt“. Die Versorgung der deutschen Vertriebenen geriet in den Hintergrund. Was blieb, war Verbands- und Gremienarbeit (Ostkirchenausschuß, Flüchtlingsräte, die Frühgeschichte des „Öffentlichkeitsausschusses“ usw.).
Also ein Blick in die Literatur. Die ausführliche Geschichte der alten Düsseldorfer Gemeinde von Helmut Ackermann endet 1948 mit der Gemeindeteilung. Das Thema „Vertriebene“ wird nicht erwähnt, obwohl sie bereits mit Kriegsende kamen. Natürlich stiegen die Unterbringungs- und Versorgungsprobleme mit der Zahl eintreffender Vertriebener in den Jahren 1946-1950, aber auch die Zahl zurückströmender evakuierter Düsseldorfer stieg an, so daß das Zahlenverhältnis ungefähr gleich blieb. Und mehr Menschen bedeutete nicht nur mehr Esser, sondern auch mehr helfende Hände für den Wiederaufbau. Aber im Unterschied zu den Rückkehrern aus Evakuierung und Gefangenschaft brachten die Vertriebenen häufig andere Lebensauffassungen mit. Man hätte sich bei Ackermann schon ein paar Worte zum Aufeinanderprallen der unterschiedlichen kirchlichen Mentalitäten gewünscht. Andernorts war dies durchaus erwähnenswert. So bieten im Kirchenkreis Gladbach die beiden Kirchengemeinden Rheydt und Kirchherten zwei gegensätzliche Arten des Umgangs: Rheydt versuchte die andere, stärker lutherisch geprägte Tradition der Vertriebenen aus der Gemeindearbeit herauszuhalten und setzte dafür auch das Kooptationsverfahren bei den Presbyteriumswahlen ein (mit der Gefahr einer eigenständigen Gemeindegründung durch Vertriebene). Kirchherten nutzte das gleiche Kooptationsverfahren, um Vertriebene möglichst bald in die Gemeindeleitung einzubinden. Und man kam ihnen entgegen, indem ein Kreuz (sogar mit Corpus) auf den Abendmahlstisch der von der sonstigen Gestaltung her sehr reformierten Kirche von 1684 gestellt wurde. Allerdings stammte der neue Kirchhertener Pfarrer aus der Provinz Posen. Es wäre sehr verwunderlich, hätte es ähnliche Konflikte nicht auch in den Düsseldorfer Gemeinden gegeben.
Auch die durchgesehenen Gemeindegeschichten von Rath und Urdenbach bieten nichts zum Thema. Eine Erklärung könnten die Gemeindebücher des Kirchenkreises Düsseldorf von 1949/50 und 1956 bieten: wenn das Thema erwähnt wird, dann im Zusammenhang mit dem Gemeindedienst für Innere Mission, dem CVJM oder dem Hilfswerk, die beiden ersteren waren formal garnicht, und tatsächlich nur locker mit den Kirchengemeinden verbunden.
AEKR 8SL 046 (Bildarchiv) Hilfswerk 17/2089, Fotograf: Hans Lachmann
Will man etwas über das Ausmaß des Themas erfahren, muss man in die allgemeinen Darstellungen zur Düsseldorfer Geschichte blicken. Der von Peter Hüttenberger verfasste dritte Band der Stadtgeschichte geht im letzten Abschnitt „Düsseldorf unter britischer Besatzung“ auf den Seiten 700ff. ausführlich auf das Thema ein. Auch wenn die Formulierung „Kaufleute, Handwerker, Facharbeiter, Ingenieure und Fabrikanten verließen zu diese Zeit die deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße“ in ihrer Verharmlosung der Umstände doch sehr unangenehm berührt. Im Begleitband zur Ausstellung des Stadtmuseums „1946 Neuanfang: Leben in Düsseldorf“ von 1986 gibt es ein eigenes Kapitel zur Eingliederung der Vertriebenen (S. 56-58). Im gleichen Werk hat Rudolf Mohr die evangelische Kirche dargestellt (S. 323-329). Auch er erwähnt keine Probleme mit den unterschiedlichen Frömmigkeitsformen. Der Unterabschnitt „Schwerpunkte des geistlichen Wiederaufbaus“ behandelt den Umgang mit ehemaligen Deutschen Christen.
Ergebnis: Wer etwas über die Eingliederung der Vertriebenen erfahren will, muß sich mit den Archivbeständen der Kirchengemeinden befassen. Als Überblicksliteratur kann das Buch von Felix Teuchert „Die Verlorene Gemeinschaft“ (Vandenhoeck & Ruprecht 2018) empfohlen werden.
Nur wenig mehr als 200 Jahre ist es her, dass die Schulpflicht in Preußen eingeführt wurde. Mit der Allerhöchsten Kabinettsorder betreffend die Schulzucht vom 14. Mai 1825 setzte König Friedrich Wilhelm III. den Startpunkt für einen verbindlichen und kontrollierten Schulbesuch. Die Durchsetzung gestaltet sich allerdings trotz angedrohter Strafen zäh, denn Schulpflicht bedeutete keineswegs, dass Kinder von ihren übrigen Aufgaben entbunden waren. Feldarbeit während der Erntezeit, Mithilfe im Haushalt oder eigene Erwerbstätigkeiten zur Aufbesserung des kargen Familieneinkommens blieben für viele Familien unverzichtbar.
Rundschreiben der Königlichen Regierung betr. den Schulbesuch, 12.6.1827, aus Bestand 4KG 122, 139
Die Verantwortlichen in den Schulen, die häufig von den Kirchengemeinden getragen wurden, mussten daher den Schulbesuch ihrer Schüler und Schülerinnen, beziehungsweise deren Fernbleiben, dokumentieren. Auf Antrag der Eltern konnten sie für bestimmte Zeiträume freigestellt werden.
„Wo jedoch zu jenen Besorgnissen kein Grund vorhanden ist, wo namentlich keine kleineren Kinder benutzt werden, da darf eine billige Rücksicht sowohl auf den Vortheil der Fabrikanten, als auch auf den Verdienst der Eltern und den Nutzen für die Kinder sich frühe an ausdauernde Thätigkeit zu gewöhnen, genommen werden.“ präzisierte Oberregierungsrat Bislinger in einem Rundschreiben der Königlichen Regierung vom 12. Juni 1827 die Kriterien für die Beurteilung einer Dispensation.
Im Bestand der Kirchengemeinde Haan hat sich nicht nur dieses Rundschreiben, sondern auch die Verzeichniße der in der Schule zu Haan nachgesuchten, amtlich beantragten und genehmigten Dispensationen vom gewöhnlichen Schulbesuche erhalten.
Schuldispensationen der Evangelischen Schule Unterhaan, aus Bestand 4KG 122 (Kgm. Haan), Nr. 144Weiterlesen →
Nach der Darstellung des heiklen Spionagefalls, der auch als „Neuser-Gates“ bekannt wurde, widmet sich der folgende Artikel dem Disziplinarverfahren gegen den Geheimen Konsistorialrat a. D. Josephson. Der aktuelle Fall beruft sich erneut auf die Akte Nr. 1791 aus dem Bestand 1OB 002 – Evangelisches Konsistorium der Rheinprovinz.
Am 28. August 1919 wurde die Ehe des Geheimen Konsistorialrat, Superintendenten und 1. Domprediger in Halle (Saale) Josephson mit seiner „beträchtlich“ jüngeren zweiten Frau Margarete geschieden. In einem ersten Gerichtsurteil vom 28. August 1919 wurde beiden Parteien eine Schuld an der Scheidung der Ehe gegeben. Das Evangelische Konsistorium der Provinz Sachsen richtete am 10. Juni 1920 ein Schreiben an das Evangelische Konsistorium der Rheinprovinz. In diesem Schreiben schildert das Evangelische Konsistorium Magdeburg die Gründe für die Scheidung des Ehepaares Josephsons. Demnach hätten die Ursachen für den Ehebruch ausschließlich an Frau Josephson (geb. Japing) gelegen. Die besagte Dame hätte ein „Verhältnis“ mit einem Freund der Familie unterhalten. Es handele sich um den in Halle ansässigen Pfarramtskandidaten Schmidt. Frau Josephson soll hierbei das unterhaltene „Verhältnis“ gestanden haben, wobei allerdings darauf plädiert wurde, dass nicht das „Geringste“ vorgekommen sei. Folglich sah Herr Josephson die Eheverhältnisse als überaus zerrüttet an, sodass lediglich eine Scheidung als Lösung gesehen werden konnte. Dennoch sei Josephson, zum Erstaunen des Evangelischen Konsistoriums Magdeburgs, trotz der „Untreue“ seiner Ehegattin weiterhin in einer „freundschaftlichen“ Beziehung zu Schmidt und seiner Gattin verblieben, obwohl Schmidt Frau Josephson, die nun geschieden war, geehelicht habe.
Dementsprechend sah das Konsistorium in Magdeburg das Urteil vom 28. August als Fehlurteil an und sieht das Scheitern der Ehe als alleinige Schuld der Familie Schmidt. Josephson sei ausschließlich auf seinen Wunsch hin aus seinem Amt ausgeschieden. Mit Hinsicht auf den Pfarramtskandidaten Schmidt, der vor dem Eintritt in das geistliche Amt stehe, wurde dieser Bericht „pflichtgemäß“ an das Evangelische Konsistorium übermittelt.
1OB 002 – Evangelisches Konsistorium der Rheinprovinz
Undatierte Karikatur zum Schulstreit; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 050B, Nr. 342
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der evangelischen Volksschule Koblenz-Horchheim erwartete am 21. März 1966 eine böse Überraschung: Bei einer Versammlung auf Einladung des Stadtschulamts im frisch renovierten Schulgebäude wurden den Erziehungsberechtigten nicht – wie erwartet – die schönen neuen Räumlichkeiten präsentiert, vielmehr eröffnete man den Anwesenden, dass nach der Renovierung, Erweiterung und Modernisierung des Schulgebäudes, das Größtenteils von der katholischen Volkschule genutzt wurde, der evangelische Teil aufgelöst werden solle. Die Schüler der zweiklassigen evangelischen Zwergschule Horchheim sollten in die achtklassige evangelische Volksschule auf der Pfaffendorfer Höhe eingeschult werden. Was als „organisatorische Verbesserung der Schulverhältnisse“ gedacht war, sorgte für Aufruhr. In einer Zeit, als Elterntaxis noch unbekannt waren, hätte der Wechsel für die evangelischen Kinder künftig zu Fuß einen Schulweg von jeweils über eine Stunde bedeutet, noch dazu mit Überquerung der stark befahrenen B 42. Die in Aussicht gestellte Bereitstellung von Schulbussen konnte die empörten Eltern nicht beruhigen: „Auch dann“, so ein Rundschreiben nach der Versammlung, „sind nicht alle Gefahren gebannt: z.B. ein Kind wird während der Schulzeit unwohl. Wie kommt es schnell nach Hause? Unterrichtsschluß ist unterschiedlich. Es gibt Lehrerkonferenzen u.a.m. Die Kinder sind dann gezwungen, zu Fuß nach Hause zu gehen oder bis zum Eintreffen des Omnibusses zu warten und sind ohne Aufsicht. […] Oder die Kinder verpassen den Omnibus bei der Hinbringung oder Rückfahrt!!! […] Zusammengefaßt darf man wohl sagen, daß die geplante Regelung für die Eltern und insbesondere die Kinder unzumutbar ist.“
Komplizierte Schulsituation auf der linken Moselseite (Zeitungsausschnitt v. 20.10.1966); aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 050B, Nr. 342
Hintergrund der Maßnahme war eine umfassende Neuorganisation des Koblenzer Schulwesens. Wie in Horchheim gab es überall auf Stadtgebiet durch die strikte konfessionelle Trennung der Volksschulen zahlreiche Kleinstschulen mit nur ein oder zwei Klassen für mehrere Jahrgänge. Diese sollten aufgelöst und deren Schüler zentral in voll ausgebauten Konfessionsschulen unterrichtet werden. Betroffen waren neben den rechtsrheinisch gelegenen Stadteilen Horchheim und Pfaffendorf besonders links der Mosel angesiedelte Schulen in Metternich, Lützel, Neuendorf und Wallersheim.
Karnevalssitzung im Rheinland, Fotograf: Hans Lachmann, Datum: ca. 1979, Signatur: AEKR 8SL 046 (Bildarchiv), BRD_1979_2034. CC BY-SA 4.0/Hans Lachmann
Das närrische Treiben ist in vollem Gange und die fünfte Jahreszeit steuert mit Rosenmontag auf seinen Höhepunkt zu. Wie es sich gehört, werden Karnevalssitzungen abgehalten und Büttenreden geschwungen. Man kostümiert sich farbenfroh, man singt, man schunkelt und wappnet sich bei Wind und Wetter für die zahlreichen Straßenumzüge – so ist es nun mal Brauch. Doch auch Bräuche unterliegen dem Wandel. Während sich einige tatsächlich bis in unsere Gegenwart gehalten haben, sind andere hingegen bereits in Vergessenheit geraten.
Das Wort „Karneval“ ist dem italienischen „carnevale“ entlehnt und bedeutet so viel wie „Fleischwegnahme“. Damit war ursprünglich der letzte Tag vor der Fastenzeit umrissen, die mit Aschermittwoch beginnt und mit dem Karsamstag endet. Seit dem 13. Jahrhundert beschränken sich die Feierlichkeiten jedoch längst nicht mehr auf diesen einen Tag, an dem die normale gesellschaftliche Ordnung tüchtig auf den Kopf gestellt wird – oft zum Unmut des klerikalen Standes. Das bunte Treiben beginnt an Altweiberdonnerstag und zieht sich bis zum Veilchendienstag hin. Seit dem 19. Jahrhundert wird die fünfte Jahreszeit zudem bereits am 11. November eingeläutet. In Düsseldorf wird dies beispielsweise an der Symbolfigur des Hoppeditz verdeutlicht, der am 11.11. um 11:11 Uhr erwacht und den Startschuss für die närrische Saison in der Landeshauptstadt gibt.
Karneval und Alkohol gehören für viele traditionell zusammen. Der Bildjournalist Hans Lachmann lenkt mit seinen Fotografien die Aufmerksamkeit auf diesen Umstand. Die Aufnahmen zeigen, wie schmal der Grat zwischen fröhlichem Beisammensein und sozialer Ausgrenzung ist. Neben ausgelassenen Festveranstaltungen sind auch alkoholfreie Karnevalsfeiern und sogenannte Heilstätten für Suchtkranke, die nicht selten in kirchlicher Trägerschaft waren, beliebte Fotomotive des Fotografen.
Alkoholfreie Karnevalsfeier 1981Prostende Biergläser – 1962Alkoholfreie Karnevalsfeier 1984Betrunkene Person lehnt sich an ein ParkverbotsschildSommer 1978Schlafender Obdachloser in der Düsseldorfer Altstadt 1972Stammtisch – 1967Collage Gesprächsfetzen zum Thema AlkoholKurhaus Siloah der Diakonenanstalt Duisburg – ca. 1958Sonntäglicher Spaziergang – Kurheim Annabrunn 1960Weiterlesen →
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