Hinter Gittern. Kein Nachlass des Gefängnisseelsorgers Hans Freitag im Landeskirchenarchiv

„Nein, es war kein Versehen, dass der evangelische Pfarrer i.R. Hans Freitag seine umfangreiche Sammlung dem Landesarchiv und nicht dem Landeskirchenarchiv angeboten hat.“

So beginnt der Bericht über die Sammlung des evangelischen Gefängnisseelsorgers Hans Freitag im Jahresbericht „Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen 2020“ (Düsseldorf 2021, S. 38-39). Hans Freitag (Die evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer im Rheinland, Bd. 2, Bonn 2013, Nr. 3512) wurde am 20.05.1929 in Plankenfeld (Oberfranken) geboren und absolvierte die Lehre als Dreher und später die Ausbildung an der Evangelistenschule Johanneum in Wuppertal. Nach einer Tätigkeit bei der Wuppertaler Stadtmission und dem Examen als Gemeindemissionar (1962) war Freitag von 1967 bis 1994 (1995?) Seelsorger am Gefängnis in Lüttringhausen, später als Justizvollzugsanstalt Remscheid bezeichnet.

Warum die Abgabe an das Landesarchiv kein Versehen gewesen sei, wird in dem Beitrag nicht erläutert. Einen Hinweis findet man im zweiten Absatz: Freitag war „vom Land bezahlter Gefängnispfarrer“ und stand in keinem Dienstverhältnis zur evangelischen Landeskirche oder einer ihrer Untergliederungen. Das Landesarchiv hat die Abgabe in drei Teile aufgegliedert: Die offizielle Korrespondenz hat die Bestandsbezeichnung Gerichte Rep. 794, Briefe und Aufzeichnungen aus der Seelsorge und seine Forschungen über die Geschichte des Strafvollzugs bilden den Bestand RW 794. Die umfangreiche Fotosammlung Freitags wurde in den Bestand RWB integriert.

Auch wenn die Sammlung Hans Freitags nicht in unser Landeskirchenarchiv gelangt ist, ist es doch gut zu wissen, dass es diesen Bestand gibt. Der gesamte Artikel im Jahresbericht des Landesarchivs 2020 lässt sich hier nachlesen (PDF, S. 20).

Urkunden, Akten und Amtsbücher aus fast 700 Jahren: Das Archiv der Kirchengemeinde Kirn

Zu den ältesten Beständen der Evangelischen Archivstelle Boppard zählt die Kirchengemeinde Kirn, deren Altes Archiv 44 Urkunden aus einem Zeitraum von 1325-1711 umfasst sowie gut 200 Akten und Amtsbücher wie Pfarrstellenakten ab 1553, Vermögen ab 1487, Bauwesen und Religionsstreitigkeiten ab 1600 und Schulwesen ab 1563. Auch das Neue Archiv mit einer sehr breiten Überlieferung Schwerpunktmäßig auf dem Rechnungswesen und den Amtsbüchern setzt bereits 1624 ein. Das jüngst retrokonvertierte und überarbeitete Findbuch der Kirchengemeinde ist jetzt online verfügbar.

Anna Catharina Wildgräfin zu Dhaun und Kyrburg stiftet in Ausführung des letzten Willens ihres Gemahls Philipp ein Kapital von 1000 Gulden für ein lutherisches Gymnasium zu Kirn (23. Juni 1711). Pergamenturkunde mit Siegel der Ausstellerin in Holzkapsel; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 060B (Kirn, Altes Archiv), Urkunde 44

Neues Online-Findbuch: Kirchengemeinden Ohlweiler-Ravengiersburg

aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 130B, Nr. 94

Neu auf der Website des Archivs ist das Findbuch der Kirchengemeinden Ohlweiler-Ravengiersburg. Der seit 1539 evangelische Herzog Georg von Simmern hatte 1560 mit dem Augustiner-Chorherren-Kloster Ravengiersburg einen Vertrag geschlossen, demzufolge die Mönche sich der Augsburger Konfession gemäß verhalten sollten und 1566 schließlich das Kloster aufgehoben. 1697 gaben die Franzosen die Kirche dem Augustiner-Orden zurück. Die evangelische Gemeinde Ravengiersburg stand von da an in pfarramtlicher Verbindung mit Ohlweiler, behielt aber ihr eigenes Presbyterium. Ohlweiler hatte vor dem 30-jährigen Krieg eine eigene Pfarrei gebildet. Nachdem aber in Ohlweiler das Pfarrhaus abgebrannt war, mussten beide Orte von Simmern aus verwaltet werden und wurden durch den Rektor der Simmerner Lateinschule bedient. Erst 1883 erfolgte die Trennung von Simmern. Die Evangelische Kirche Ohlweiler wurde 1788 anstelle eines mittelalterlichen Vorgängerbaus errichtet. In Ravengiersburg ersetzte die 1908 eingeweihte neue Evangelische Kirche ein bescheidenes Gotteshaus von 1712.

Leichte Sprache – auch in Archiven wichtig

Barrierefreiheit und das Thema „Leichte Sprache“ werden in unserer Gesellschaft zunehmend wichtiger. Es geht darum, möglichst vielen Menschen den Zugang zu Informationen und Wissen zu ermöglichen. Dies gilt daher ganz speziell für alle Institutionen, Kultureinrichtungen und eben auch für Archive.

Doch was bedeutet „Leichte Sprache“?

Leichte Sprache ist eine speziell geregelte sprachliche Ausdrucksweise des Deutschen, die auf sehr leichte und vereinfachte Verständlichkeit abzielt. Sie hat das Ziel, dass Texte in Leichter Sprache von jeder Person gelesen und verstanden werden können. Sie ist daher nicht mit Alltags- bzw. Umgangssprache zu verwechseln. Sie ist essentiell für die Barrierefreiheit, denn sie zielt speziell auf Menschen mit kognitiven Handicaps (Krankheit, Deutsch Lernende, Sehbehinderung, Lernbehinderung, Analphabetismus oder mangelndes Wissen über Textsorten) ab. Sie soll vor allem dazu benutzt werden, um eben Alltags- oder Fachsprache zu ergänzen. Sie sollte niemals ein Ersatz für Fachsprache sein, sondern lediglich ein ergänzendes Informationsangebot darstellen. Für den Gebrauch ist es zudem wichtig, leichte Wörter zu verwenden die aus wenigen Bausteinen bestehen. Sie sollten möglichst präzise sein, keine Metaphern sein und am besten keine Nebenbedeutung haben. Fremdwörter sollten vermieden werden. Ist dies nicht immer möglich, daher müssen Sie im Folgenden erklärt werden. Weiterhin können Zahlen und Satzzeichen problematisch sein.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass leichte Sprache unerlässlich im Zusammenhang mit Barrierefreiheit ist. Dies gilt sowohl online auf Hompages, aber auch analog bei Flyern oder Informationsmaterial. Viele große Archive wie z.B das Bundesarchiv verwenden auf ihren Internetseiten bereits leichte Sprache. Ziel sollte es sein, dass eben auch alle kleineren Archive im Bereich der Barrierefreiheit nachjustieren.

Als Beispiel für „Leichte Sprache“ ein Auszug von der Hompage der Evangelischen Kirche im Rheinland:

https://www.ekir.de/www/service/in-leichter-sprache-der-neue-vorlese-knopf-16787.php?desktop=1

Polizeiarbeit im frühen 20. Jh. – Historische Quellen mit Mehrwert

Bei der Digitalisierung von Archivalien stellt sich für ein Archiv immer die Frage, womit anfangen? Am liebsten würde man gerne sämtliche Quellen für Wissenschaft und Öffentlichkeit möglichst einfach zugänglich machen, aber dafür reichen die finanziellen und technischen Ressourcen in der Regel bei Weitem nicht. Zum Glück gibt es Förderprogramme, die ausgewählte Projekte finanziell unterstützen. Ein wichtiges Kriterium für die Bereitstellung von öffentlichen oder privaten Geldern für ein Digitalisierungsprojekt, ist der Quellenwert eines Bestandes für die wissenschaftliche Forschung. Die DFG fördert derzeit die Digitalisierung eines dieser historisch wertvollen Bestände im Landesarchiv NRW, die „Archivalien zur Überlieferung der preußischen Regierungen als staatliche Polizeibehörden aus dem 19. und der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts im Rheinland und Ostwestfalen“.

Die Exekutive des preußischen Obrigkeitsstaates im 19. und frühen 20. Jahrhunderts drang mit starker Reglementierung und Kontrolle in mehr Lebensbereiche der Bevölkerung ein, als wir es von unseren heutigen Ordnungshütern gewöhnt sind. Eine umfassend differenzierte Polizeiverwaltung übernahm nicht nur sichernde, ordnende und strafrechtliche Funktionen, sondern auch administrativ-regulative Tätigkeiten, die heute von der allgemeinen Verwaltung ausgeübt werden.

Somit liefern diese Bestände wichtige Quellen für die regionale Forschung hinsichtlich historischer Phänomene und gesellschaftlicher Prozesse. Sie sind nicht nur strafrechtlich relevant, sondern können beispielsweise auch Hinweise auf die Bevölkerungsentwicklung oder auf den strukturellen Auf- und Ausbau der Städte und Dörfer geben. Dabei stehen sie meist in Bezug zu anderen Beständen, beispielweise zu denen des preußischen Evangelischen Oberkirchenrats.1

Auch zu den Archivbeständen der EKiR lassen sich Verbindungen ziehen. Zum Beispiel der Prozess der evangelischen Gemeinde in Solingen gegen die preußische Wegepolizeibehörde und die Stadt im Jahre 1908. Neben Folgen für die Mobilitäts- und Stadtentwicklung der Stadt Solingen hat dieser Prozess auch Auswirkungen auf die Kirchenrechtsentwicklung und deren Auslegung in den ehemaligen französischen Gebieten gehabt.

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Wenn ein Kollektenbeutelchen erzählen könnte…

Kollektenbeutelchen und -büchlein zur Sammlung für den Mörschieder Schulhausbau 1707 (AEKR Boppard, Bestand 4KG 025B, Hintersponheimisches Archiv, Bd. 21, Nr. 5)

Bauen war schon immer eine teure Angelegenheit – und für kleine Kirchengemeinden auf dem Land galt das ganz besonders. Als im Jahr 1707 die Gemeinde Mörschied im Hunsrück ein eigenes Schulhaus bauen wollte, um den Kindern den beschwerlichen Fußweg in den Pfarrort Herrstein zu ersparen, war es nur dem Organisationstalent des damals für die Hintere Grafschaft Sponheim zuständigen lutherischen Inspektors Johann Peter Klick in Trarbach zu verdanken, dass zahlreiche Nachbargemeinden etwas zu dem Projekt beisteuerten und schließlich eine erkleckliche Summe zusammenkam. Klicks rühriges Wirken ist im Aktenbestand des Hintersponheimischen Archivs anschaulich dokumentiert, und selbst der Kollektenbeutel, in dem er die eingesammelten Gelder aufbewahrte, ist erhalten.

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Bericht aus Bad Neuenahr: Bergung von Akten aus dem Gemeindearchiv.

Einige Tage nach dem schlimmsten Hochwasser im Ahrtal, wurden wir als Landeskirchliches Archiv von der Ev. Kirchengemeinde Bad Neuenahr um Unterstützung bei der Bergung ihres Archivguts gebeten. Schon bei der Anreise hatte ich den Eindruck durch ein „Kriegsgebiet“ zu fahren. An solche Bilder muss man sich erst mal gewöhnen. Ich wohne zwar an der Mosel und kenne Hochwasserlagen, aber das was ich sah, war einfach unvorstellbar.

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