Segenswünsche der Evangelischen Kirche im Rheinland aus Anlass von Ehejubiläen

Im Bestand unserer Archivbibliothek befindet sich ein Heft „Das Vaterunser“ mit der Gestaltung des Textes und Originalscherenschnitten von Elisabeth Weigle aus dem Verlag Franz Boccarius in Göppingen und Stuttgart, ohne Jahr [1947]. Interessant wird das Heft durch die auf das Vorsatzblatt hanschriftlich geschriebene Widmung:

„Die Evangelische Kirche im Rheinland grüßt das Ehepaar August Götzinger und Emma geb. Kramm zum Tage der diamantenen Hochzeit 30. September 1950 mit herzlichen Segenswünschen.“

Es folgen die Verse 14 -15 aus Psalm 92 und die Unterschrift von Oberkirchenrat Johannes Schlingensiepen.

Das Vaterunser; Text und Originalscherenschnitte von Elisabeth Weigle

Ein glücklicher Zufall hat dafür gesorgt, dass dieses den Eheleuten Götzinger gewidmete Heft irgendwann in die frühere Landeskirchliche Bibliothek und bei deren Auflösung in den Bestand unseres Archivs gelangt ist. Aber es stellt sich die Frage, wie kam die Landeskirche an die Daten von Ehejubilaren und -jubilarinnen? Erfreulicherweise findet sich im Bestand der Sachakten des Landeskirchenamtes (Bestand 1OB 017 Teil I) ein Archivale Nr. 3849 „Gedenkblätter für diamantene Hochezeiten“ (1951-1969). Bei den Archivalien zu den Gedenkblättern zu Goldenden Hochzeiten (Nr. 3848) und Eisernen Hochzeiten (Nr. 3846 und 3847) heißt der Aktentitel „Kirchliche Ehrungen …“. Das scheint bei den Diamantenen Hochzeiten beim archivischen Umbetten der Akte in einen neuen Hefter „eingespart“ worden zu sein.

Der Blick in die Akte klärt auf, dass sich die Kirchengemeinden im Vorfeld einer diamantenen Hochzeit an das Landeskirchenamt wenden. Das genannte Archivale beginnt erst 1951, und so ist die Angelegenheit der Eheleute Götzinger nicht aktenmäßig erfasst. Diamantene Hochzeiten sind selten, und so wissen die Gemeindepfarrer nicht so recht, was die Landeskirche aus diesem Anlass unternimmt und bitten daher: „… daß die rheinische Landeskirche in irgendeiner Weise des Ehrentages […] gedenkt“ oder „Ich bitte um Ausfertigung und Zustellung einer Ehrengabe“ oder „Ich bitte um Ausstellung einer Urkunde“ oder „ein Gedenkblatt“ oder „der kirchlichen Ehrenurkunde.“ Ein Pfarrer schreibt offen, „ob die Leitung unserer Evang. Kirche im Rheinland bei dieser Gelegenheit wie bei der goldenen Hochzeit eine Ehrenurkunde ausstellt oder sonst den diamantenen Jubelpaaren eine Ehrenurkunde zukommen lässt, entzieht sich meiner Kenntnis.“ Ein Pfarrer in Ratingen ist gut informiert und wird „das Widmungsbüchlein gegen Zahlung des Unkostenbeitrages von DM 1.– abholen lassen.“ (Alle Zitate stamme aus den Jahren 1951 und 1952).

Schreiben vom Evangelischen Konsistorium Düsseldorf bezüglich Verwendung von Widmungsblättern zu Hochzeitsjubiläen vom 21.05.1948. Aus Bestand: AEKR 1OB 002 (Konsistorium der Rheinprovinz), Nr. 2039

Ich habe tatsächlich auch keine Rundverfügung des Landeskirchenamtes in den Akten oder eine Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt finden können, die den Pfarrern einen Hinweis gegeben hätte, wie bei einer diamantenen Jubelfeier von Seiten der Landeskirche agiert wird. Lediglich in einem Schreiben an den Superintendenten des Kirchenkreises Niederberg in Neviges im Jahr 1948 gibt es einen Hinweis auf das Heft „Vaterunser“:

Urkunde der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Diamantenen Hochzeit. „Zuflucht ist bei dem alten Gott und unter den ewigen Armen“ (5. Mose 33/27). Aus Bestand: AEKR 8SL 044, unverzeichnet

1962 beschließt das Kollegium des Landeskirchen-amtes: „Das neue von dem Graphiker Kurt Wolff entworfene Gedenkblatt zur Diamantenen Hochzeit soll in 250 Stück bei der Druckerei Carl Blech in Auftrag gegeben werden.“ Leider enthält die Akte kein Belegstück (1OB 017 I Nr. 3849).

In unserer Sammlung von Konfirmations-, Tauf- und Trauscheinen (Archivbestand 8SL 044) ist ein undatiertes Schmuckblatt der Landeskirche für diamantene Hochzeiten vorhanden, bei dem es sich möglicherweise um diesen Entwurf handelt.

Zu diesem Zeitpunkt muss der Versand des Heftes mit der Widmung bereits der Vergangenheit angehört haben, denn auf eine entsprechende Anfrage der Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der Union in Berlin erwidert das Landeskirchenamt, man versende „künstlerisch gestaltete Gedenkblätter“ mit der Unterschrift des Präses der EKiR.

Gedenkblatt aus der Agentur des Rauhen Hauses zur Diamantenen Hochzeit. „Ich will euch tragen bis in das Alter …“ (Jesaja 46,4). Aus Bestand: AEKR 8SL 044, unverzeichnet

Zum Vergleich ist hier eine Ausführung eines Gedenkblattes abgebildet, wie sie etwa 50 Jahre früher in Gebrauch war.

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