Das Archiv der 1878 gegründeten Kirchengemeinde war zuletzt 2012 mit einem knapp 200-seitigen Repertorium erschlossen worden. Ein vollständiger Überblick über die archivische Gesamtlage in den betroffenen Kirchenkreisen der EKiR liegt noch nicht vor. Aktuelle Infos und Kontaktadressen zu den notwendigen Bergungsmaßnahmen von Archivgut finden Sie hier.
In dem Bestand der Kirchengemeinde Meisenheim, der noch nicht in Acta Pro verzeichnet ist (Erschlossen 1977), fand sich bei der Überprüfung und Durchsicht des Bestandes ein Album, das selbst hergestellt wurde. In diesem wurden 158 Feldpostkarten gesammelt, diese haben eine Laufzeit von 1916-1917. Inhaltlich geht es um die Dankesgrüße der Soldaten des 1. Weltkrieges, die von dem Vaterländischen Frauenverein Meisenheim Geschenke erhalten hatten.
Der Vaterländische Frauenverein wurde von der preußischen Königin und späteren Kaiserin Augusta 1866 gegründet. Der vollständige Name des Vereins lautete: „Deutscher Frauenverein zur Pflege und Hilfe für Verwundete im Kriege.“ Im Laufe der Zeit bildeten sich in vielen Gemeinden Ortsvereine. Die Tätigkeit ergibt sich aus dem Wortlaut des Vereinsnamens. 1937 wurde der Vaterländische Frauenverein von den Nationalsozialisten aufgelöst und in das Rote Kreuz überführt.
Das Archiv der Kirchengemeinde Kappel enthält ein umfangreiches Konvolut zum Verhältnis der beiden christlichen Konfessionen im 18. Jahrhundert. Die evangelischen und katholischen Bewohner des Hunsrücksdorfes nahe Kirchberg waren seit 1688 in einem Simultaneum zusammengepfercht, das wiederholt zu Konflikten führte und sich in unzähligen Eingaben an vorgesetzte Behörden niederschlug. Es gab Streit um das Geläut, den Bau des Schulhauses und vor allem hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung der Kirche. 1742 war ein neues Gotteshaus anstelle eines maroden Vorgängerbaus errichtet worden, der sich auf einer in demselben Bestand erhaltenen, „daß dorff Cappel“ überschriebenen und sicherlich idealisierten oder symbolischen Darstellung von 1726 als hellrot getünchtes Gebäude mit Rundfenster im Turm und steilem, schiefergedecktem Turmhelm zeigt.
„das dorff Cappel“ (1726), aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 096B Nr. 10
Wird eine Konfirmation heute (wenn auch nicht in Corona-Zeiten) üblicherweise als großes Familienfest begangen, war sie früher nicht immer ein freudiger Anlass für die Konfirmanden. Im Archiv der Kirchengemeinde Kellenbach, das bei der Evangelischen Archivstelle Boppard aufbewahrt wird, finden sich im Zeitraum zwischen 1833 und 1874 (vor allem in den Jahren um 1850) zahlreiche Gesuche auf Freistellung vom gesetzlichen Konfirmationsalter und somit auf eine vorgezogene Konfirmation. Ein solcher Dispens musste beantragt werden, sofern das Kind am Tag der Konfirmation das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Hauptgrund für die Gesuche war die wirtschaftliche Not der Eltern, denn mit der Konfirmation war die Entlassung aus der Schule verbunden und die Kinder konnten fortan uneingeschränkt als Arbeitskraft eingesetzt oder in die Lehre gegeben werden.
Verzeichnis von 1853, aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 129B Kellenbach Nr. 23
So wünschte der Schmied Nicolaus Fuchs, „der fast einzig mit seiner Hände Arbeit eine zahlreiche Familie zu ernähren hat“, dass seine Tochter Catharina Elisabeth 1839 vorzeitig konfirmiert werde, damit sie „im Hauswesen seine kränkliche Frau unterstützen, und er zur Erleichterung seiner Familienlast alsdann eine ältere Tochter in Dienst geben könne.“ Die Quelle wirft ein Licht auf die offenbar teils dramatische soziale und wirtschaftliche Lage der Einwohner des Hunsrückortes. Bis zu 20 % der Kinder eines Konfirmationsjahrgangs wurden um 1850 in Kellenbach frühzeitig konfirmiert, 1852 sogar gut ein Drittel. Ein Großteil der Antragsteller wird als „arm“, teils auch als „bettelarm“ oder „blutarm“ beschrieben, die Familien als kinderreich, auch mittellose Witwen finden sich häufig.
In den meisten Fällen sollten die Kinder, egal ob Junge oder Mädchen, unmittelbar nach der Konfirmation „verdingt“ werden, mussten also mit noch nicht einmal 14 Jahren eine Arbeit als Knecht, Gehilfe oder Dienstmädchen aufnehmen und fortan für sich selbst sorgen. So etwa Jacob Bickler, von dem es 1850 heißt: „Der Knabe ist ein armes Waisenkind. Der Vormund und Onkel nahm ihn nach dem Tode der Eltern in sein Haus auf und will ihn nun verdingen.“ Einige Jungen immerhin konnten ein Handwerk lernen. In Einzelfällen werden auch gesundheitliche Gründe angegeben, etwa 1842 im Fall von Anna Katharina Mohr, deren Vater, „ein ärmlicher kränklicher Ackersmann“, […] die Confirmation dieses seines Kindes [wünscht], welches an großer Nervenschwäche leidet, weil er hofft, dass es, wenn es vom Schulbesuch befreit ist, gesunden werde“, oder 1853 bei Peter Mildenberger, der „fast blind [ist] und von seinen Mitschülern geführt werden [muss], daher ihm der Weg sehr beschwerlich wird.“
Die Pocken oder Blattern forderten Ende des 18. Jahrhunderts in Europa ca. 400.000 Todesopfer im Jahr. Der Sieg über diese in Verlauf und Sterblichkeit gleichermaßen schreckliche Krankheit verdankt sich einzig der konsequenten Impfung über 150 Jahre hinweg.
1818, genau 20 Jahre nach der grundlegenden Publikation Edward Jenners zur Schutzwirkung der Kuhpockenimpfung (daher auch Vakzination, vacca (lat.) = Kuh), erhält der junge Haaner Pfarrer Peter Jakob Momm (1784-1847, amtiert 1816-1847 in Haan) Post vom Landrat in Mettmann.
Er möge bitte das beigefügte Publikandum zur Blatternimpfung von der Kanzel verlesen. Dieses bezieht sich auf die 1809 erlassenen preußischen Impfregelungen und schildert zunächst die verheerenden Auswirkungen der Krankheit selbst auf diejenigen, die die Krankheit überlebt haben. Umso mehr könne die Menschheit der gütigen Vorsehung nicht genug danken, die ihr mit der Schutzpockenimpfung ein ebenso leichtes wie zuverlässiges Mittel in die Hände gegeben habe. Nun gelte es aber auch sich so manchen blinden Vorurteilen entgegen zu stellen und an die heilige Pflicht der Eltern zur Impfung zu appellieren. Es folgen genaue Vorgaben zur Quarantäne Erkrankter.
Im Archiv der Kirchengemeinde Boppard wird ein besonderes Album aufbewahrt. Die „Erinnerungsblätter an die Einweihung der Evangelischen Kirche zu Boppard, verherrlicht durch die Anwesenheit ihres Bau- und Schutz-Herrn Sr. Majestät des Königs von Preußen Friedrich Wilhelm IV.“ enthalten die eigenhändigen Unterschriften des Monarchen und seiner Entourage, die sich anlässlich der Feierlichkeiten am 29. Juni 1852 in der Stadt im romantischen Oberen Mittelrheintal die Ehre gaben. Der bekanntlich für Kunst und Architektur schwärmende Friedrich Wilhelm, Initiator zahlloser Bau- und Restaurierungsprojekte im Rheinland, hatte zuvor höchstpersönlich mehrfach in die Pläne des Architekten Johann Claudius von Lassaulx eingegriffen und veranlasst, das statt des ursprünglich geplanten Bethauses eine der wachsenden Gemeinde angemessene Kirche mit vorgelagerter Säulenhalle errichtet werde und das noch von seinem Vater Friedrich Wilhelm III. genehmigte Budget entsprechend aufgestockt. Während der Bauzeit reiste Ortspfarrer Heinrich Bungeroth regelmäßig in die nur knapp 15 km von Boppard entfernte Sommerresidenz des Monarchen Schloss Stolzenfels, um diesen über den Fortgang der Arbeiten informieren, und mehrfach machte der König auch selbst in Boppard Station, um die Baustelle zu besichtigen oder mit dem Pfarrer den Festablauf der Einweihung zu besprechen.
aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 030B, A 13
Die Feierlichkeiten am 29. Juni 1852 gerieten zu einer wahren Demonstration von preußischer Vorherrschaft und königlicher Volksnähe. Gegen neun Uhr morgens trafen Friedrich Wilhelm IV., sein Bruder Prinz Wilhelm (der spätere Kaiser Wilhelm I.) und dessen Ehefrau Prinzessin Augusta (die auch schon der Grundsteinlegung am 26. August 1850 beigewohnt hatte) mitsamt einer illustren Delegation aus Spitzenbeamten und -militärs per Dampfschiff in Boppard ein. Wie dem Album zu entnehmen ist, gehörten zu den Festgästen der Oberpräsident der Rheinprovinz Hans-Hugo von Kleist-Retzow, Regierungsvizepräsident Friedrich von Spankeren, der Geheime Kabinettrat Ernst Emil Illaire, der Geheime Regierungsrat und Kabinettssekretär Marcus von Niebuhr, General Karl von der Groeben, Generalleutnant und Schlosshauptmann von Stolzenfels Philipp von Wussow, Hofmarschall Iwan Gustav Alexander von Keller, der Flügeladjutant des Königs Oberst von Schoeler sowie vermutlich der Präsident des Evangelischen Kirchentages Moritz August von Bethmann-Hollweg. Nach der Weihe der Christuskirche durch den Generalsuperintendenten der Rheinprovinz Dr. Georg August Ludwig Schmidtborn in Anwesenheit zahlreicher evangelischer Geistlicher trug sich der König als erstes in das Erinnerungsalbum ein: „Der Herr hat sein Haus gegründet“, schrieb er, „Er wird es erhalten und erweitern.“ Das sollte sich bewahrheiten. Die noch junge evangelische Kirchengemeinde konnte sich eines starken Partners gewiss sein.
aus Bestand: AEKR 4KG 030B, A 13
Literatur: Hildegard Tschenett, Christuskirche Boppard, hg. v. d. Evangelischen Kirchengemeinde Boppard, Boppard 2019.
Die Archivpflege, also die archivfachliche Beratung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise vor Ort, nimmt in der Evangelischen Kirche im Rheinland traditionell einen zentralen Stellenwert ein. Der Sprengel der EKiR, der immer noch exakt der preußischen Rheinprovinz entspricht und sich damit über vier Bundesländer erstreckt, wird von den beiden Archivstandorten Düsseldorf (für den NRW-Teil) und Boppard aus betreut.
In den allermeisten Fällen kommt es dabei zu erfolgreichen Absprachen, die entweder zu einer professionellen Archivordnung oder aber zu räumlich-technischen Sicherungsmaßnahmen führen. Ausnahmen bestätigen jede Regel. Auf der empirischen Grundlage von 28 Berufsjahren und vielen hundert Ortsterminen von Saarbrücken bis Emmerich sei hier eine zugegeben höchst subjektive Auswahl gemeindlicher Reaktionen präsentiert:
Nr. 5: „Wir haben alles an Düsseldorf abgegeben.“
Diese beliebte Reflexantwort auf alle externen Anfragen zu einer Einsicht in die örtlichen Archivbestände ist quantitativ der Klassiker. Es lässt sich aber fast immer befriedigend aufklären, dass die fraglichen Unterlagen doch in der Gemeinde liegen.
Nr. 4: „Wir müssen erst den regionalen Datenschutzbeauftragten konsultieren.“
Ein wissenschaftlicher Benutzer erhielt auf seine Anfrage bei einer Kirchengemeinde erst einmal gar keine Antwort und nach mehrfacher Nachfrage dann diese Auskunft. Ohne jetzt über das grundsätzliche Verhältnis von Archivrecht und Datenschutz zu sinnieren, ist dieser Satz besonders originell, da es im fraglichen Fall um Schriftgut aus dem 18. Jahrhundert ging.
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