Die Top Five Statements bei Archivpflegeterminen

Die Archivpflege, also die archivfachliche Beratung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise vor Ort, nimmt in der Evangelischen Kirche im Rheinland traditionell einen zentralen Stellenwert ein. Der Sprengel der EKiR, der immer noch exakt der preußischen Rheinprovinz entspricht und sich damit über vier Bundesländer erstreckt, wird von den beiden Archivstandorten Düsseldorf (für den NRW-Teil) und Boppard aus betreut.

In den allermeisten Fällen kommt es dabei zu erfolgreichen Absprachen, die entweder zu einer professionellen Archivordnung oder aber zu räumlich-technischen Sicherungsmaßnahmen führen. Ausnahmen bestätigen jede Regel. Auf der empirischen Grundlage von 28 Berufsjahren und vielen hundert Ortsterminen von Saarbrücken bis Emmerich sei hier eine zugegeben höchst subjektive Auswahl gemeindlicher Reaktionen präsentiert:

Nr. 5: „Wir haben alles an Düsseldorf abgegeben.“

Diese beliebte Reflexantwort auf alle externen Anfragen zu einer Einsicht in die örtlichen Archivbestände ist quantitativ der Klassiker. Es lässt sich aber fast immer befriedigend aufklären, dass die fraglichen Unterlagen doch in der Gemeinde liegen.

Nr. 4: „Wir müssen erst den regionalen Datenschutzbeauftragten konsultieren.“

Ein wissenschaftlicher Benutzer erhielt auf seine Anfrage bei einer Kirchengemeinde erst einmal gar keine Antwort und nach mehrfacher Nachfrage dann diese Auskunft. Ohne jetzt über das grundsätzliche Verhältnis von Archivrecht und Datenschutz zu sinnieren, ist dieser Satz besonders originell, da es im fraglichen Fall um Schriftgut aus dem 18. Jahrhundert ging.

Nr. 3: „Wir haben korrekt nach Archivgebührenordnung abgerechnet.“

Diese Rückäußerung einer Kirchengemeinde erhielten wir auf die Beschwerde eines Archivbenutzers, dem für die ebenso hilf- wie ergebnislose Suche des Gemeindebüros nach einer Urkunde, die im Online-Findbuch des Gemeindearchivs nachgewiesen war, vier Stunden Zeitaufwand und ein dreistelliger Euro-Betrag berechnet werden sollte. Nach unserer Intervention wurde der Gebührenbescheid zurückgenommen; irgendein Unrechtsbewusstsein seitens der Verwaltung war freilich nicht beobachtbar.

Nr. 2: „Nicht die Asche hüten – es gilt, die Glut zu schüren.“

Dieser Satz fiel auf das frevelhafte Ansinnen der Archivberatung, nach vielen Jahrzehnten endlich einmal auch in die Sicherung des historischen Gemeindearchivs zu investieren. Bekannter ist diese Version: „Tradition ist nicht die Anbetung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.“

Ebenso wirr wie die Quellenangabe dieses Zitats (es begegnen Konfuzius, Thomas Morus, Benjamin Franklin, Gustav Mahler, Ricarda Huch und Papst Johannes XXIII.; in Wirklichkeit begegnet es zuerst bei dem französischen Sozialisten Jean Jaurès) ist natürlich die Stringenz dieses Arguments. Dessen bibelbasierte Variante lautet:

Nr. 1: „Wir sind schließlich für die Lebenden da, und nicht für die Toten.“

Diese sehr lose Anlehnung an Lukas 20, 38 ist uns sogar schon mehrfach begegnet. Auch hier geht es um die Unwilligkeit, eine professionelle Ordnungsmaßnahme zu finanzieren.

Nach Möglichkeit argumentieren wir natürlich fachlich dagegen an. Die Alternative wäre sonst höchstens Ludwig Wittgensteins Diktum: „Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen.“

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