Über Andrea Rönz

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Das Findbuch des Kirchenkreises Simmern ist online

Bildung der Synode Simmern, 19. Dezember 1817; aus Bestand: AEKR Boppard 3MB 015B Nr. 16

Neu auf der Website des Archivs ist das Findbuch des Kirchenkreises Simmern. Der Kirchenkreis wurde 1817 nach dem Übergang an Preußen und der Einführung der Union aus den evangelischen Kirchengemeinden des Landkreises Simmern gebildet. Seine wichtigsten Vorgängerterritorien waren das reformierte kurpfälzische Oberamt Simmern, das Amt Kirchberg aus der reformierten Vorderen Grafschaft Sponheim sowie die Ämter Kastellaun und Dill aus der lutherischen Hinteren Grafschaft Sponheim. 1972 wurde der Kirchenkreis Simmern mit dem Kirchenkreis Trarbach zusammengelegt und führt seit 1973 den Namen Kirchenkreis Simmern-Trarbach.

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Ein ungewöhnlicher Fund: Archäologische Objekte im Archiv der Kirchengemeinde Mehren

Unter dem Hashtag #NichtNurPapier präsentierte das Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland vor einiger Zeit auf Twitter und Facebook ein Sammelsurium unterschiedlichster Gegenstände aus den Tiefen seiner Magazine. In diese Reihe hätte ebenfalls ein Fund gepasst, der kürzlich bei Ordnungsarbeiten am Archivbestand der Evangelischen Kirchengemeinde Mehren aufgetaucht ist. Es handelt sich um Objekte zum Teil aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, die 1969 bei Ausschachtungsarbeiten in einem Grab vor dem Chorraum der Evangelischen Kirche in Mehren entdeckt wurden. Der Fund besteht im Einzelnen aus einem Reitersporn, Sarggriff und -nägeln mit Holzresten, einem Stück vom Fußende des Sarges mit Metallbeschlag, einem Rasiermesser, filigranem Schmuck, Holz-, Stoff- und Lederresten sowie einem Wirbelknochen. Nach Begutachtung und Dokumentation durch die rheinland-pfälzische Landesdenkmalpflege wurden die Gegenstände fortan im Archiv der Kirchengemeinde Mehren aufbewahrt. Im Rahmen der Neuordnung und Umbettung des Bestandes in der Evangelischen Archivstelle Boppard, die das Archiv 2022 übernommen hat, wurden die seltenen Objekte entnommen und in die Obhut der Landesarchäologie Koblenz übergeben.

Zu den Grabfunden zählen ein Reitersporn, Schmuckreste, Nägel und ein Rasiermesser; ehemals Archiv der Kirchengemeinde Mehren II Nr. 317

Die Penningroth’schen Stammtafeln: Fundgrube für unerschrockene Genealogen

Die in der Evangelischen Archivstelle Boppard aufbewahrte Sammlung Pfarrer Hugo Fröhlich (8SL 054B) beinhaltet umfangreiches historisches und genealogisches Material zur Geschichte des südlichen Rheinlands und insbesondere des Hunsrücks. Von besonderer Bedeutung für genealogische Forschungen ist der in der Sammlung enthaltene Nachlass des 1935 verstorbenen ehemaligen Kirner Oberlehrers Oskar Penningroth, der reichhaltiges Material zu zahlreichen evangelischen Familien der Region enthält, darunter 196 Stammtafeln, die zum Teil bis ins 15. Jahrhundert zurückreichen. Da die Götter vor den Erfolg aber bekanntlich den Schweiß gesetzt haben, wird die Recherche in den Stammtafeln und Aufzeichnungen nicht unerheblich erschwert von Oskar Penningroths sehr kleiner und nicht einfach zu lesender Handschrift – unerschrockenen Genealogen offenbart sich dafür aber eine wahre Fundgrube! Der Inhalt der Sammlung mit Familiennamen ist jetzt in einem Online-Findbuch durchsuchbar.

Stammtafel der Familie Caesar; aus Bestand: AEKR Boppard 8SL 054B P 1 Tafel 85/2

Neue Online-Findbücher: Verband Evangelischer Diasporapfarrer im Rheinland und Stiftung Bethesda – St. Martin

Auch auf der Konferenz in Rockershausen 1872 kam die Geselligkeit nicht zu kurz; aus Bestand: AEKR Boppard 5WV 023B Nr. 18

Im Zuge der Retrokonvertierung von Findmitteln sind zwei neue Online-Findbücher aus dem Bereich der Selbständigen Werke und Einrichtungen (5WV) veröffentlicht worden. Es handelt sich zum einen um das Archiv des Verbandes Evangelischer Diasporapfarrer im Rheinland. Der Zusammenschluss wurde 1859 auf Initiative der Inneren Mission zunächst als „Eifeler Diaspora-Prediger-Konferenz“ aus der Taufe gehoben, um den weit voneinander entfernt eingesetzten oft noch jungen Diasporageistlichen der zumeist ebenso jungen Eifelgemeinden mit ihren verstreut unter einer fast ausschließlich katholischen Bevölkerungen lebenden Gemeindegliedern eine Möglichkeit des amtsbrüderlichen Austausches zu geben. Sie sollten „sich gegenseitig aussprechen können, ihre Nöthe klagen, ihre Erfahrungen mittheilen, und in gemeinsamer Berathung die zweckmäßigsten Wege für eine gesegnete Amtsthätigkeit in den Diasporagemeinden ermitteln.“ Dass sich die Konferenz, die eigentlich unter sich bleiben wollte, bereits 1862 für sieben rechtsrheinische Gemeinden öffnete und schon 1866 zur „Rheinischen Diaspora-Prediger-Konferenz“ wurde, zeigt, wie groß das Bedürfnis nach einer solchen Gemeinschaft war. Ab 1871 bzw. 1881 zählten auch Pfarrer aus Elsass-Lothringen und Hohenzollern zu ihren Mitgliedern. 1948 wurde die Konferenz zum „Verband Evangelischer Diasporapfarrer und (ab 1986) -pfarrerinnen im Rheinland“. Den Schwerpunkt des Bestandes bilden die ausführlichen Unterlagen zu den jährlichen Konferenzen ab 1859 und der weiteren Verbandsarbeit sowie zu den von Beginn der 1970er bis Anfang der 2000er Jahre stattfindenden Studienfahrten und -wochen. Ergänzt wird der Bestand durch ein Bild- und Zeitungsarchiv in geringerem Umfang mit Aufnahmen und Artikeln der 1980er und 90er Jahre.

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Martin Luther als modischer Trendsetter? Die Einführung des schwarzen Talars

Bei seiner Entscheidung, 1811 einen schwarzen Talar als Amtstracht der protestantischen Geistlichen einzuführen, ließ sich der preußische König Friedrich Wilhelm III. dem Vernehmen nach von Martin Luther inspirieren, der auf der Kanzel (nicht jedoch am Altar, was der Monarch aber geflissentlich ignorierte oder auch einfach übersah) das zeittypische dunkle Gelehrtengewand trug, wie auf zahlreichen Luther-Bildern dargestellt. Der Reformator in typischer Pose stand daher auch Modell für einen Kupferstich, den die Regierungskanzlei an alle protestantischen Geistlichen des Königreichs versandte, um ihnen zu visualisieren, wie genau ihre neue Amtsbekleidung auszusehen habe.

Amtskleidung für die protestantische Geistlichkeit der preußischen Länder, 1811; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 128B Kirchberg, Nr. A 54

Mit der Absicht, „die Würde des protestantischen Gottesdienstes auch durch eine angemessene, vom Gebrauch des gemeinen Lebens abgesonderte, weder der oft auffallenden Willkühr Einzelner, noch dem Wechsel der Mode unterworfene Kleidung der Geistlichen zu befördern“ hatte der König folgende Kleiderordnung erlassen:

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Handakten von Otto Wehr im Bestand Kirchenkreis Saarbrücken

Bericht über eine Kundgebung der Deutschen Christen am 31. Januar 1934 in Saarbrücken, aus Bestand: AEKR Boppard 3MB 017B (Saarbrücken I), Nr. 7

Otto Wehr, Pfarrer der Gemeinde Alt-Saarbrücken, zählt zu den Gründern der Bekennenden Kirche (BK) und war der entscheidende Akteur des Kirchenkampfes im Saargebiet. Er geriet früh in den Blick der Gestapo, weshalb seine Handakten zu den Angelegenheiten der BK aufgrund der Gefahr einer Beschlagnahme versteckt aufbewahrt werden mussten. Die äußerst bedeutsame und sehr persönliche Sammlung wurde seit den 1950er Jahren, ergänzt um die in Ausübung der verschiedenen kreis- und provinzialkirchlichen Ämter Otto Wehrs entstandenen Akten, als Nachtrag des Kirchenkreisbestandes Saarbrücken geführt, der ebenfalls wertvolle Unterlagen zum Kirchenkampf enthält.

Gleichermaßen bedeutsam für die Verhältnisse im Saarland und darüber hinaus in der unmittelbaren Nachkriegszeit bis Ende der 1950er Jahre sind die Handakten von Otto Wehr im Amt des Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche im Rheinland für das Saarland, zu dem er Ende 1945 ernannt worden war. Der umfangreiche Bestand enthält zugleich auch den Schriftverkehr des Kirchenkreises Saarbrücken, dessen Superintendent Otto Wehr seit 1946 in Personalunion war.

Die Findbücher der inhaltlich engstens verzahnten Bestände wurden daher kürzlich als drei Teilbestände des Kirchenkreises Saarbrücken unter der gemeinsamen Signatur 3MB 017B zusammengefasst. Durch eine Neuaufnahme der Findbücher sind sie jetzt auch im Portal „Archive in Nordrhein-Westfalen“ recherchierbar.

Zechen, Unzucht, Zauberei: Das Zensurprotokoll des Kirchspiels Thalfang 1757-1783

Im kürzlich verzeichneten Archiv der Kirchengemeinde Thalfang wird ein ledergebundener Foliant aufbewahrt, der einen beeindruckend detaillierten Einblick in den Lebenswandel der evangelischen Einwohner der Mark Thalfang in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bietet. Es handelt sich um das Protokollbuch der Kirchenzensur, einem Sendgericht zur Behandlung und Bestrafung von religiösen und sittlichen Vergehen der Gemeindeglieder. Die dafür bestellten Zensoren achteten penibel auf den regelmäßigen Gottesdienstbesuch und ein anständiges Leben der Märker.

Einband des Zensurprotokolls; aus Bestand: AEKR Boppard 4KG 132B Nr. 105

Zu den häufigsten Vergehen der Gemeindeglieder gehörte der Verstoß gegen die Sonntagsheiligung. Wer etwa statt des Kirchgangs „im Wirtshauß unter dem Vormittags Gottesdienst gesessen und getrunken“ und noch dazu „das Chartenspiel auf Sonn- und andere Tage stark getrieben“ hatte oder aber als Händler „mit irden Geschirr auf den Markt nach Hermeskeill gefahren“ war, musste mit empfindlichen Zensurstrafen rechnen, meist in Form von Geldbußen in ganz unterschiedlichen Währungen wie Kopfstück, Ortsgulden, Moselgulden, Rheinischer Gulden oder Reichstaler. In schweren Fällen drohten der (vorübergehende) Ausschluss vom hl. Abendmahl bzw. der Verstoß aus der kirchlichen Gemeinschaft. So wurde bei einem Mann aus Hilscheid eine Strafe von einem Reichstaler angesetzt, „da selbiger gestern vor 8 Tagen abends trunken nach Hauß gekommen und seine Frau und Schwiegermutter mit harten Worten und Stößen übel mißhandelt, darauf aus dem Haus in die Nacht gegangen und neuen Lerm im gantzen Dorfe erregt, daß die gantze Nachbarschaft darüber unruhig worden. Ja, als der Censor Klein ihn zur Ruhe verwiesen, ihn gescholten, auf die Brust gestoßen und allerhand anzügliche Worte ihm vorgeworfen.“ Sollte der Mann solchen Unfug nochmals begehen, würde er von der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und als ein „unruhiger Friedensstöhrer“ der weltlichen Gerichtsbarkeit übergeben.

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